Antwort #7 am: 05. Januar 2016, 14:50:19
1. Das ist meine Rede seit Jahren.
2. Zusätzlich müssen auch die Bankdaten für Lastschrift gekürzt werden, ab dem Zeitpunkt, wo man sie in die Warenwirtschaft (oder sonst wo) übernommen hat. Ansonsten ist man haftbar, wenn die Daten entwendet werden.
3. Und dann gibt es immer noch Provider, die bieten an, die Datenbank einmal pro Woche als Backup per Mailanhang zu verschicken. Unverschlüsselt
Ich denke das Bewusstsein über den Schaden der beim Datendiebstahl entsteht, ist bei vielen Shopbetreibern nicht vorhanden. Auch die Tatsache, dass geschädigte Banken die Datenquelle (also den Shop wo die Daten entwendet wurden) in der Regel findet und das zur Anzeige bringt, ist kaum einem bewusst.