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  • Thema: Shopvorstellung Lechner Edelstahl

    lechner_edelstahl

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 1
    Shopvorstellung Lechner Edelstahl
    am: 14. Juli 2015, 12:22:57
    Hallo zusammen,

    auch wir möchten gerne die Gelegenheit nutzen, unseren Onlineshop
    www.mein-edelstahlshop.de vorzustellen.

    Wir sind ein Edelstahlhandel und vertreiben Edelstahlzuschnitte sowie Zubehör welches
    für den Geländerbau benötigt wird.

    Über ein Feedback, Anregungen oder auch Kritik würden wir uns sehr freuen.

    Euer Lechner Team

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=33337.0
    Shop Hosting

    Thomas

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 1.587
    Re: Shopvorstellung Lechner Edelstahl
    Antwort #1 am: 15. Juli 2015, 11:45:19
    Hi und Willkommen im Forum.

    Das Design ist schlicht und überschaubar, für den Kundenkreis sicher ok.

    - bei der Artikelübersicht sind die Artikelbeschreibungen zu kurz, das liegt an der 3-Spaltigen-Ansicht, macht die Sache aber extrem schwierig weil sich die Artikel schlecht unterscheiden lassen und sollte auf 2-Spaltig geändert werden
    - mir fehlt die Faxnummer im Impressum, das Ganze sollte auch etwas Formatiert werden
    - generell sollten die Absätze formatiert werden, z.b. bei Wissenswertes und Pflegehinweise
    - Formatierung Datenschutz
    - Links in der Kategoriebeschreibung wie bei der Kategorie Rundstahl sollten im neuen Fenster geöffnet werden
    - Mouseover-Effekt bei Wissenswertes, wozu?
    - das Druckansicht-Button ist mir zu groß neben dem Warenkorb-Button, vielleicht nur mein empfinden
    - generell empfinde ich die Artikelbeschreibungen als zu kurz
    - die Versandkosten müssen direkt im Warenkorb berechnet und angezeigt werden
    - Angebote sollten in folgender Form untereinander ausgewiesen werden: Unser bisheriger Preis XX,XX EUR, Jetzt nur XX,XX EUR, Sie sparen XX % / X,XX EUR, vielleicht auch farblich abgeändert
    - Cross-Selling Produkte die in euren Shop Lecado-Design-Shop führen sind verwirrend, weil es sich dort um einen gesonderten Warenkorb handelt, da spring die Leute ab

    Die Hinweise könnte ihr generell auch für den Design-Shop umsetzen...

    Soweit erstmal.

    Beste Grüße

    fishnet

    • Fördermitglied
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    Re: Shopvorstellung Lechner Edelstahl
    Antwort #2 am: 15. Juli 2015, 17:25:23
    Die Versandkosten für Liechtenstein und Luxemburg fehlen.
    Die Shopversion ist veraltet.
    Der Link unten im Footer "modified eCommerce Shopsoftware" ist falsch.

    noRiddle (revilonetz)

    • Experte
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    • Geschlecht:
    Re: Shopvorstellung Lechner Edelstahl
    Antwort #3 am: 16. Juli 2015, 02:42:43
    ...
    Die Shopversion ist veraltet.
    ...

    ...weshalb auch der nervende "Firefox-weiße-Seite-Bug" noch vorhanden ist.

    Außerdem:
    • Unbedingt Speed-Optimierungen vornehmen (gibt's genug drüber im I-net und auch hier im Forum).
      U.A.:
      • CSS zusammenfassen und koprimieren
      • Javascript, wo möglich, zusammenfasssen und komprimieren
      • Javascript vor dem schließenden body-tag laden anstatt im head-Bereich
    • HTML-Fehler beseitigen (z.B. mit Firefox, rechte Maustaste nach dunkel-roten tags suchen (ausgenommen Doctype) und/oder W3C-Validator benutzen).

    Gruß,
    noRiddle

    swolfram [templatix]

    • Fördermitglied
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    Re: Shopvorstellung Lechner Edelstahl
    Antwort #4 am: 16. Juli 2015, 12:09:25
    Wurde alles irgendwie schon gesagt. Eine Menge kleine Baustellen, aber im großen und ganzen schon guter Ansatz. Finde das Gesamtbild irgendwie unübersichtlich. Keine Hervorhebungen und Abgrenzungen. Graue Buttons, graue Texte, graue Bilder etc. Da weiß ich gar nicht wo ich hinklicken muss als Kunde. Auch die Attribut-Auswahl erschließt sich mir nicht sofort. Hab es nur zufällig entdeckt, dachte erst man kann da nix wählen.

    Im Header (Logo) wird irgendwas mit Nivoslider (CSS & JS) geladen, was aber offenbar nicht benötigt wird. Ich sehe keinen Slide. Unnötiger Ballast.

    - die Versandkosten müssen direkt im Warenkorb berechnet und angezeigt werden
    Müssen muss gar nichts ;-) Es ist keine Pflicht, aber kundenfreundlich.

    Godzilla

    • Schreiberling
    • Beiträge: 489
    Re: Shopvorstellung Lechner Edelstahl
    Antwort #5 am: 16. Juli 2015, 14:04:36
    Hallo.

    Der Willkommenstext vermittelt den Eindruck, dass man "weitere Unterstützung benötigen" könnte und liefert noch bevor man auch nur ein Produkt gesehen hat 3 Möglichkeiten den Shop wieder zu verlassen. Man soll anrufen, eine Mail schreiben oder die Facebook-Seite aufsuchen.

    Der Text ist sicherlich dafür gedacht, dass man Hilfestellungen bieten möchte aber so geht das meiner Meinung nach eher nach hinten los. Dann doch besser in den Header eine Telefonnummer und einen Link zum Kontaktformular und dafür einen "positiven" Willkommenstext.

    Die einzige Funktion der Breadcrumb-Navigation auf der Startseite ist, dass der Platz genutzt wird um anzuzeigen, dass sich auf Folgeseiten an dieser Stelle eine Breadcrumb-Navigation befindet.  :silly:

    Die Links in den Navigationen sowie die Überschriften und Texte brauchen nach unten mehr Abstand.

    Die Klickfläche der Links in der Navigation (a-tags) ist nicht breit genug.

    Zitat
    inkl. 19 % MwSt.
    zzgl. Versandkosten
    Hier fehlen HTML-Tags und ein Abstand zum Preis.

    Godzilla

    • Schreiberling
    • Beiträge: 489
    Re: Shopvorstellung Lechner Edelstahl
    Antwort #6 am: 16. Juli 2015, 14:17:59
    - die Versandkosten müssen direkt im Warenkorb berechnet und angezeigt werden
    Müssen muss gar nichts ;-) Es ist keine Pflicht, aber kundenfreundlich.

    Herzlich Willommen im Jahre 2015.  :-)

    Urteil des BGH vom 16.07.2009 (Az.: I ZR 50/07)
    Zitat
    "Hinsichtlich der Liefer- und Versandkosten ist allerdings zu beachten, dass deren Höhe häufig vom Umfang der Gesamtbestellung des Kunden (vgl. Hullen, BB 2008, 77; Wenn, jurisPR-ITR 11/2008 Anm. 3, D.) oder von der Art der ausgewählten Waren abhängen wird. Es reicht deshalb auch im Hinblick auf § 1 Abs. 2 Satz 2 PAngV aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis "zzgl. Versandkosten" aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Fenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet und außerdem die tatsächliche Höhe der für den Einkauf anfallenden Versandkosten jeweils bei Aufruf des virtuellen Warenkorbs in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird."

    swolfram [templatix]

    • Fördermitglied
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    Re: Shopvorstellung Lechner Edelstahl
    Antwort #7 am: 16. Juli 2015, 14:25:38
    Ja, Mahlzeit, auch Dir ein herzliches Willkommen ;-)

    Dann einfach nach dem Jahre 2009 hier weiterlesen...
    http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/preisangabenverordnung.html?page=3#anchor_3_53
    oder hier
    http://www.internetrecht-rostock.de/versandkosteninformation-im-warenkorb.htm

    Mal im Zitat:
    Zitat
    Aus dem letzten Halbsatz wird offensichtlich geschlossen, dass im Warenkorb die konkrete Höhe anzugeben ist. Nach unserer Auffassung ging es dem BGH jedoch darum gerade nicht. § 1 Abs. 2 PangV gibt eine solche Verpflichtung auch nicht her. Es macht keinen Sinn auf der einen Seite darauf hinzuweisen, dass die Versandkosten zu diesem Zeitpunkt ja noch gar nicht konkret berechnet werden können, während auf der anderen Seite die Versandkosten plötzlich im Warenkorb konkret angegeben werden müssten.

    Nach unserer Auffassung hat der BGH nicht sauber zwischen "Warenkorb" und "Bestellablauf" bzw. "Check-Out" unterschieden. Darum ging es in dieser Entscheidung auch gar nicht.

    Nach unserer Auffassung ist es vollkommen ausreichend, wenn im Warenkorb (und nicht im Bestellablauf) darauf hingewiesen wird, dass der Preis zzgl. Versandkosten ist, ggf. unter Verlinkung auf die Versandkosten.

    Man muss aber loben, das modified das Modul schon lange drin hat, welches mittlerweile standardmäßig ein Kosten detailliert auflisten kann im Warenkorb :!:

    Godzilla

    • Schreiberling
    • Beiträge: 489
    Re: Shopvorstellung Lechner Edelstahl
    Antwort #8 am: 16. Juli 2015, 15:29:14
    Zitat
    Aus dem letzten Halbsatz wird offensichtlich geschlossen, dass im Warenkorb die konkrete Höhe anzugeben ist. Nach unserer Auffassung ging es dem BGH jedoch darum gerade nicht.

    Nein, im Urteil steht, dass es ausreicht Preise mit einem "zzgl. Versand"-Link zu versehen, wenn die Versandkosten im Warenkorb berechnet werden.

    Zitat
    und außerdem die tatsächliche Höhe der für den Einkauf anfallenden Versandkosten jeweils bei Aufruf des virtuellen Warenkorbs in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen

    Das bedeuten zumindest für mich im Umkehrschluß, dass es nicht ausreicht Preise mit einem "zzgl. Versand"-Link zu versehen, wenn die Preise nicht im Warenkorb berechnet werden.

    Zitat
    § 1 Abs. 2 PangV gibt eine solche Verpflichtung auch nicht her. Es macht keinen Sinn auf der einen Seite darauf hinzuweisen, dass die Versandkosten zu diesem Zeitpunkt ja noch gar nicht konkret berechnet werden können, während auf der anderen Seite die Versandkosten plötzlich im Warenkorb konkret angegeben werden müssten.

    § 1 Abs. 2 PangV
    Zitat
    2. ob zusätzlich Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten anfallen.
    Fallen zusätzliche Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten an, so ist deren Höhe anzugeben, soweit diese Kosten vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können.

    Daraus ergibt sich für mich, dass die tatsächlichen Versandkosten anzugeben sind, wenn diese Kosten vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können. Ist doch eigentlich ganz klar formuliert.
    Es stellt sich doch eigentlich nur die Frage ob man die Versandkosten nun berechnen kann oder nicht.

    Ein Shop, der wie von den Kanzleien empfohlen, mit pauschalen Versandkosten arbeitet um dieses Problem zu umgehen, hat doch eindeutig (eher) die Verpflichtung die genauen Versandkosten im Warenkorb oder direkt beim Preis anzuzeigen, eben weil "diese Kosten vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können" als ein Shop bei dem dies noch nicht berechnet werden kann.

    Zitat
    Nach unserer Auffassung hat der BGH nicht sauber zwischen "Warenkorb" und "Bestellablauf" bzw. "Check-Out" unterschieden. Darum ging es in dieser Entscheidung auch gar nicht.

    "bei Aufruf des virtuellen Warenkorbs" ist doch "sauber" genug formuliert.

    Zitat
    Nach unserer Auffassung ist es vollkommen ausreichend, wenn im Warenkorb (und nicht im Bestellablauf) darauf hingewiesen wird, dass der Preis zzgl. Versandkosten ist, ggf. unter Verlinkung auf die Versandkosten.
    [/quote]

    Das ist nur deren Auffassung.
    Das hätte dann ja (Stand 2009) bedeutet, dass man auf eine Berechnung der Versandkosten auf der shopping_cart.php verzichten könnte, wenn sich bei jedem einzelnen Preis ein Link zur Versandkostenseite befindet, denn man kann ja im Warenkorb die Bestellmenge erhöhen und dementsprechend handelt es sich um einen weiteren Kauf und die Preise müssen dann ja entsprechend der PangV mit einem Steuer- und einem Versandkostenhinweis versehen sein.
    Hinzu kommt gemäß § 1 Abs. 2 PangV. die Verpflichtung die genauen Versandkosten am Preis anzugeben, wenn diese bekannt sind. Womit sich dann auch sämtliche Sternchen-Lösungen erübrigen.

    Sonderlich kundenfreundlich und übersichtlich dürfte ein solcher Warenkorb nicht aussehen.  :hust:

    swolfram [templatix]

    • Fördermitglied
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    Re: Shopvorstellung Lechner Edelstahl
    Antwort #9 am: 16. Juli 2015, 15:41:24
    Ich sag mal so:
    Wenn mir bereits 2, auf diesem Fachgebiet sehr renommierte und angesehene, Kanzleien sagen, das passt: und meine Rechtsberatung der selbigen Auffassung ist: Dann passt das für mich ;-)

    Ich halte mich an das was mir der qualifizierte (studierte) Fachanwalt im Rahmen seiner Konsultation darlegt und verzichte darauf selber den Versuch zu unternehmen, Rechtstexte und Urteile mit meinem laienhaften, juristischen Verständnis interpretieren zu wollen.

    Dem Thread-Starter sei ebenfalls ans Herz gelegt, einen Anwalt zu konsultieren und dessen Vorgehensweise zu beachten. Er muss dafür gerade stehen.

    Godzilla

    • Schreiberling
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    Re: Shopvorstellung Lechner Edelstahl
    Antwort #10 am: 16. Juli 2015, 16:42:11
    Ich sag mal so:
    Wenn mir bereits 2, auf diesem Fachgebiet sehr renommierte und angesehene, Kanzleien sagen, das passt: und meine Rechtsberatung der selbigen Auffassung ist: Dann passt das für mich ;-)

    Sagen die das wirklich?

    Zitat von: it-recht-kanzlei.de
    Ob wir mit unserer Auffassung richtig liegen, wird sich allerdings erst noch erweisen müssen. Bis dahin muss jeder Betreiber eines eigenen Online-Shops selbst entscheiden, welches Risiko er insoweit einzugehen bereit ist. Für jemanden, der jegliches Risiko vermeiden möchte stünde nach unserer Auffassung derzeit nur die Möglichkeit offen, entweder ganz auf die Berechnung von Versandkosten zu verzichten (diese könnten ja bereits in die Endpreise eingerechnet werden) oder eben eine einheitliche Pauschale zu berechnen, die für alle Versandvarianten gilt und die im virtuellen Warenkorb automatisch angezeigt wird.

    Für welche Variante hast du dich denn entschieden?

    a. Volles Risiko, weil der BGH da was missverständlich ausgedrückt hat
    b. Kostenloser Versand um Abmahnungen zu vermeiden
    c. Pauschale Versandkosten, die selbst laut der it-recht-kanzlei (siehe oben) dann im Warenkorb angezeigt werden müssen

    Ich würde mich dann doch eher für eine Versandkostenberechnung im Warenkorb entscheiden.

    P.S.

    Was meint die it-recht-kanzlei denn mit "im virtuellen Warenkorb automatisch angezeigt"? Wenn der BGH von einem virtuellen Warenkorb spricht, dann ist das ja laut it-recht-kanzlei sehr missverständlich. 
    :lol1:

    swolfram [templatix]

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    Re: Shopvorstellung Lechner Edelstahl
    Antwort #11 am: 17. Juli 2015, 10:42:57
    Da überall immer aktuelle Software zum Einsatz kommt, ist überall standardmäßig die Berechnung im Warenkorb integriert. Mach mir da also so direkt auch keine Platte.  :lol2:

    Zuvor (letztes Jahr) mit "Veyton 4", der sowas nicht hatte, haben weder TrustedShops noch Janolaw noch ProtectedShops bei der Prüfung an dieser Stelle gemeckert. Und dort stand im Warenkorb nur ein verlinktes "zzgl. Versandkosten" unter der Zwischensumme. Und das bei mehreren Shops, darunter auch ein alter Modified. Dieser Punkt wurde nie irgendwo bemängelt, solang das "zzgl. Versandkosten" verlinkt war zur Versandkostenseite.

    Ich seh das sportlich ;-)


    Aber OFF-TOPIC... für mich ist hier Ende zu diesem Thema ;-)
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