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  • Thema: Mindermengenzuschlag

    webald

    • modified Team
    • Beiträge: 2.791
    Mindermengenzuschlag
    am: 07. Juli 2015, 07:37:16
    Wegen eines anderen Threads (http://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=515.0):

    Ist ein Mindermengenzuschlag ohne Anzeige im Warenkorb abmahngefährdet, da nicht alle Kosten genannt werden?

    Gleiches gilt für die Preisangabe bei Verwendung eines Mindermengenzuschlags; muss das ggf. wie bei den Versandkosten genannt werden? Wir haben das Problem zwar nicht, aber es wäre interessant.

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=33296.0

    lernort

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 90
    Re: Mindermengenzuschlag
    Antwort #1 am: 07. Juli 2015, 10:24:27
    Also soweit meine Informationen reichen ist der Mindermengenzuschlag beim jeweiligen Artikel anzuzeigen. Er zählt zu den sonstigen Kosten, rechtlich glaube ich als "sonstiger Preisbestandteil" definiert.

    Ein grundsätzlicher Hinweis auf den Mindestbestellwert bzw. dass ein Zuschlag erhoben wird ist möglicherweise ausreichend, darf aber nicht in Verbindung mit den Versandkosten stehen. Hintergrund ist wohl der, dass der (unglaublich unfähige und unmündige) Verbraucher bei "zzgl. Versandkosten" auch nur die Versandkosten erwarten darf und keine anderen Zusatzkosten, wenn diese nicht dem Versand zugeordnet werden.

    Der Mindermengenzuschlag darf also nicht zum Versand gezählt werden, da er keine tatsächlichen Kosten des Versands darstellt, er kann/soll ähnlich wie die Versandkosten gestaltet werden, muss jedoch unabhängig vom Versand ersichtlich sein, bspw. ein 2tes Popup.

    Meine Infos beruhen auf einem intensiven Gespräch mit einem Rechtsanwalt aus dem Jahr 2013 - es könnte da zwischenzeitlich natürlich zu Änderungen gekommen sein.

    Auszug aus der PAngV (Preisangabenverordnung)
    Zitat
    (2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Absatz 2 anzugeben,

    1.     dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und
    2.     ob zusätzlich Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten anfallen.

    Gruß,
    Lu

    P.S. Allerdings habe ich keinen Mindermengenzuschlag  :-B

    webald

    • modified Team
    • Beiträge: 2.791
    Re: Mindermengenzuschlag
    Antwort #2 am: 07. Juli 2015, 10:36:28
    Eine einfache Lösung wäre wohl zunächst mal bei aktiviertem Mindermengenmodul im Product-Listing den Preis wie beim Staffelpreis mit "ab xx €" zu kennzeichnen, wenn der Einzelpreis unterhalb des Mindermenge liegt. Bei den product-details könnte dann der Zuschlag mit angezeigt werden.

    p3e

    • Experte
    • Beiträge: 2.424
    Re: Mindermengenzuschlag
    Antwort #3 am: 08. Juli 2015, 08:29:57
    Die wohl einfachste Lösung wäre, die Versandkosten für geringe Mengen entsprechend höher anzusetzen.
    So war das früher auch üblich bis findige Marketingexperten auf die Idee kamen, den Mindermengenzuschlag und die Verpackunspauschale einzuführen um die gut sichtbaren Versandkosten kleiner aussehen zu lassen. Das ist jetzt nicht mehr so einfach möglich und eigentlich ist das auch gut so. Also zurück zu der Übersichtlichkeit bei den Zusatzkosten:
    Wenn die Versandkosten zB. EUR 4,50 betragen und der Versand ab EUR 100,- Warenwert frei ist, kommen Mindermengen relativ selten vor.

    noRiddle (revilonetz)

    • Experte
    • Beiträge: 13.988
    • Geschlecht:
    Re: Mindermengenzuschlag
    Antwort #4 am: 10. Juli 2015, 14:17:12
    ...was nicht wegmacht, daß es das ot_loworderfee-Modul in modified gibt.
    Ich würde es für nicht nur rechtssicherer halten den Mindermengenzuschlag bereits im Warenkorb anzeigen zu lassen sondern auch für user-freundlicher.
    Ein Kunde der den Mindermengenzuschlag erst auf der checkout_confirmation zu sehen bekommt ist mit Recht im besten Fall verwirrt im schlechten und berechtigten Fall jedoch verärgert.

    Gruß,
    noRiddle
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