Antwort #18 am: 10. Juni 2015, 21:32:15
Kein eigenes Template = es gelten die Bestimmungen die sich aus dem deutschen Urheberrecht ergeben,
So einfach ist das m.M. nicht. Es gilt nicht automatisch deutsches Recht. Dukannst Dein Template schließlich auch in USA, Brasilien oder Indien kaufen (und Dich dann ggf. dort verklagen lassen).
Wenn ich ein Template in den USA, in Brasilien oder in Indien kaufe und das Template stellt in den USA, in Brasilien oder in Indien eine sog. "Raubkopie" dar, weil in diesen Ländern andere copyright-Gesetzgebungen gibt als in Deutschland (z.B. weil die Gesetze nicht harmonisiert wurden), dann ist das eine Sache, die der Template-Verkäufer aus den USA, aus Brasilien oder aus Indien in den jeweiligen Land mit dem dort illegalerweise nicht genannten Urheber gerichtlich zu klären hat.
In Deutschland gilt für dessen Einwohner immer automatisch deutsches Recht und in anderen Rechtsstaaten gilt das jeweilige dortige Recht. Wobei das eigentlich nicht ganz richtig ist. Ein deutsches Gericht darf ja z.B. auch somalische Piraten verurteilen, weil Piraterie in Deutschland strafbar ist und US-Navy-Seals dürfen legal gemäß US-Recht Straftäter im Sinne des US-Rechts weltweit verfolgen. Allerdings hat es sich eingebürgert, dass sowas mit Rechtshilfeabkommen und anderen völkerrechtlichen Abkommen geklärt wird.
Auch bezieht sich Urheberschaft nicht nur auf das Template. Es gibt ja doch einige, die Bilder nicht selber erstellen und da kann es durchaus Auflagen/Einschränkungen bezüglich Namensnennung/Copyright oder Verwendung geben.
Solche Auflagen gibt es aber in erster Linie, damit keine Missverständnisse auftauchen und der jeweilige Rechteinhaber bei der Durchsetzung seiner Rechte keine Probleme bekommt, weil man vielleicht von einer Duldung ausgehen kann. Man kann ja auch niemanden mehr abmahnen, wenn man ihn dies monatelang angedroht hat (der Hauptgrund warum in Deutschland immer direkt abgemahnt wird).
Wenn jetzt bei einem Shop nur unten im Footer stehen würde "© 201x modified Shop", dann müsste man ja davon ausgehen, dass sich das auf alles Abgebildete bezieht (Quelltext, Texte, Fotos etc.).
Das wären dann aber Urheberrechtsverletzungen durch die Person die den Footer so gestaltet hat. Daher steht im Footer, dass sich dies auf die Software bezieht (für die die GPL-Lizenzbestimmungen gelten) und das lila Template hat seinen eigenen Copyright-Hinweis.
Theoretisch ist man sogar gesetzlich verpflichtet diesen Copyright-Hinweis zu entfernen, wenn man ein eigenes Template erstellt hat bzw. das vorherige sehr stark umgestaltet hat (§ 107 Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung):
§ 107 Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung
(1) Wer
1.
auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste die Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) ohne Einwilligung des Urhebers anbringt oder ein derart bezeichnetes Original verbreitet,
2.
auf einem Vervielfältigungsstück, einer Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes der bildenden Künste die Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) auf eine Art anbringt, die dem Vervielfältigungsstück, der Bearbeitung oder Umgestaltung den Anschein eines Originals gibt, oder ein derart bezeichnetes Vervielfältigungsstück, eine solche Bearbeitung oder Umgestaltung verbreitet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Der Text bezieht sich zwar eher auf Dinge die ein Herr Kujau produziert haben könnte aber ich wüsste nicht, was dagegen spricht, dass man das auch auf Templates und falsche copyright-Angaben bezieht...