@cayuco,
entschuldige die späte Antwort, war etwas stressig die letzten Wochen.
Ich bin deiner Ansicht ("Schuster bleib bei deinen Leisten"), wenn man die Kompetenz (sei es Webseiten-Design, Buchhaltung oder auch nur Putzen) nicht hat muss man sie als Dienstleistung zukaufen oder ins Haus holen.
Jedoch ist der Inhaber/Geschäftsführer verantwortlich für die Firma. Ich hab noch nie gehört, dass der Buchhalter oder Steuerberater wegen Insolvenzverschleppung angeklagt worden ist. Das waren immer die obersten Instanzen der Firma. Und als ich das letzte Mal auf die Unterlagen von Steuerberater geschaut habe war da unten ein Haftungsausschluss des Steuerberaters zu lesen.
Natürlich ist er dafür verantwortlich, dass z.B. das Wareneingänge richtig verbucht werden. Jedoch nicht für die Werte die man aus der Buchhaltung herauslesen kann und die einem vor Gericht zur Last gelegt werden, wenn man die Bude nicht rechtzeitig insolvent gemeldet hat.
Ich will damit nur ausdrücken, dass der Inhaber, Geschäftsführer, Prokurist für die Geschäfte verantwortlich und haftbar sind. Ob das jetzt das Impressum der Homepage betrifft oder was in der GuV steht.
Und ich sehe auch eine Chance für neuen, frischen Unternehmergeist. Manche große Struktur ist schon so eingefahren, dass es zu keiner Änderung mehr kommen kann. Jedoch seh ich auch keine Chance für den Garagenhändler der 2 Motherboards herumliegen hat und sich in den Computermarkt quetschen will. Man muss Potential sehen, dass auskundschaften und dann marktgerecht agieren.
Nur einen Webshop aufmachen und auf die große Kohle hoffen funktioniert leider nicht.