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  • Thema: Vertrieb und Verkauf wo und mit was für Händlern?

    BiDoubleU

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    Re: Vertrieb und Verkauf wo und mit was für Händlern?
    Antwort #30 am: 08. Juni 2015, 09:37:32
    @cayuco,
    entschuldige die späte Antwort, war etwas stressig die letzten Wochen.

    Ich bin deiner Ansicht ("Schuster bleib bei deinen Leisten"), wenn man die Kompetenz (sei es Webseiten-Design, Buchhaltung oder auch nur Putzen) nicht hat muss man sie als Dienstleistung zukaufen oder ins Haus holen.

    Jedoch ist der Inhaber/Geschäftsführer verantwortlich für die Firma. Ich hab noch nie gehört, dass der Buchhalter oder Steuerberater wegen Insolvenzverschleppung angeklagt worden ist. Das waren immer die obersten Instanzen der Firma. Und als ich das letzte Mal auf die Unterlagen von Steuerberater geschaut habe war da unten ein Haftungsausschluss des Steuerberaters zu lesen.
    Natürlich ist er dafür verantwortlich, dass z.B. das Wareneingänge richtig verbucht werden. Jedoch nicht für die Werte die man aus der Buchhaltung herauslesen kann und die einem vor Gericht zur Last gelegt werden, wenn man die Bude nicht rechtzeitig insolvent gemeldet hat.

    Ich will damit nur ausdrücken, dass der Inhaber, Geschäftsführer, Prokurist für die Geschäfte verantwortlich und haftbar sind. Ob das jetzt das Impressum der Homepage betrifft oder was in der GuV steht.

    Und ich sehe auch eine Chance für neuen, frischen Unternehmergeist. Manche große Struktur ist schon so eingefahren, dass es zu keiner Änderung mehr kommen kann. Jedoch seh ich auch keine Chance für den Garagenhändler der 2 Motherboards herumliegen hat und sich in den Computermarkt quetschen will. Man muss Potential sehen, dass auskundschaften und dann marktgerecht agieren.
    Nur einen Webshop aufmachen und auf die große Kohle hoffen funktioniert leider nicht.

    webald

    • modified Team
    • Beiträge: 2.791
    Re: Vertrieb und Verkauf wo und mit was für Händlern?
    Antwort #31 am: 08. Juni 2015, 09:58:18
    Hatte letzte Wochen einen ehemaligen Mitarbeiter von einem dieser großen, erfolgreichen Online-Versender im Haus. Der hat einige nette Sachen von sich gegeben in Bezug auf den Unterschied stationärer Handel und Online-Handel.
    - Beides muss man als eigeneständige Geschäfte sehen. Mal eben nebenbei was mitmachen führt nicht zum Erfolg
    - Der Aufwand für Warenpräsentation ist etwa gleich (Bilder, Beschreibung <=> Ladeneinrichtung/Deko)
    - Laden kostet Miete, Webshop kostet Google

    Mal eben reich ist also nicht.

    cayuco

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    Re: Vertrieb und Verkauf wo und mit was für Händlern?
    Antwort #32 am: 08. Juni 2015, 11:02:23
    Hallo, BiDoubleU

    Bezüglich Haftung - Steuerberater: Natürlich versuchen diese sich frei von Haftung zu machen. Dem ist rechtlich aber nicht so - siehe hierzu z.B.: http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/beratungspflichten-wann-steuerberater-fuer-schaeden-haften/3522664.html

    Ein Unternehmer muss nicht BWL oder steuerrechtlich qualifiziert sein - das glaube ich nachwievor. Er sollte sich aber "learning by doing" damit auseinandersetzen und auch hier den Überblick - zumindest - über die Ergebnisse haben. Denn ich kann nur ausgeben was vorher erwirtschaftet wurde.

    Ja webald, genau diese Dinge sollten immer wieder und wieder propagiert werden. Leider bläst man da oft in taube Ohren.
    Meine Tochter wollte auch Klamotten von jungen Designern online verkaufen. Erst über einen Weblog (mit Verlinkungen zum Designer) als Hobby. Dann in einem Webshop. Habe ihr einen Erstentwurf für einen Händlervertrag mit den Designern gegeben (4-5 Seiten), gesagt sie soll nach geeigneten Designer im Web suchen und diese dann anfragen bezüglich Interesse. Mittlerweile denkt sie schon mal darüber nach.
    Der Aufhänger war eben auch, dass ich ja den ganzen Tag zu hause bin und ....

    BiDoubleU

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    Re: Vertrieb und Verkauf wo und mit was für Händlern?
    Antwort #33 am: 08. Juni 2015, 20:08:17
    Hallo cayuco,
    stimmt schon. Man muss auch kein Gastronom oder Koch sein um ein Restaurant zu eröffnen, hilft aber trotzdem ungemein.

    http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2013/08/22/6017/
    Zitat
    Der BGH hat [...] nun aber entschieden, dass in einem allgemeinen steuerlichen Beratungsmandat keine generelle Hinweispflicht besteht.
    Manche Sachen nimmt einen der Steuerberater (oder sonst ein Dienstleister) nicht ab und haftet auch nicht dafür. Das muss man selbst erkennen oder die richtigen Fragen stellen.

    - Beides muss man als eigeneständige Geschäfte sehen. Mal eben nebenbei was mitmachen führt nicht zum Erfolg
    - Der Aufwand für Warenpräsentation ist etwa gleich (Bilder, Beschreibung <=> Ladeneinrichtung/Deko)
    - Laden kostet Miete, Webshop kostet Google
    Mal eben reich ist also nicht.
    Das unterschreib ich.
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