Antwort #25 am: 24. Mai 2017, 23:48:26
@fakrae
du weißt schon, dass der zweite Link ein Demoshop ist?
Deine Logik hinkt etwas: Was interessiert dich die östereichische Gesetzgebung? (Falls das stimmt, dass dort strengere Regeln gelten) Aus dem selben Grund könntest du auch auf das Impressum verzichten, weil das in Amerika nicht Pflicht ist und du ab und an dahin versendest.
Ich halte es da mit @hpzeller - weniger ist mehr.
Im cookiehinweis ist doch der Verweis auf die Datenschutz und Privatsphäreeinstellungen. Da kann man doch reinschreiben, dass der Nutzer Cookies später auch im Browser löschen kann, wenn er sie nicht mehr akzeptiert und der Kunde muss es doch vorher mit einverstanden anklicken.
Die Kunden, die etwas Ahnung haben, wissen, dass Cookies notwendig sind, um zb den Warenkorb zu speichern. Die brauchen also keinen dauerhaften Cookiehinweis, weil es stört.
Die Kunden, die nicht wissen was Cookies sind, die sind nur genervt vom Hinweis und vielleicht noch irritiert und verunsichert, wenn er dauerhaft erscheint. Was will der denn mit den Cookies von mir? Ist das gefährlich, hat der Anbieter seine Seite nicht richtig programmiert, dass der nicht weggeht etc.
Für beide Arten von Kunden stört er im Bild. Für mich gibts keinen Grund den dauerhaft einzublenden, solange ich nicht dazu verpflichtet bin. Und ganz ehrlich: die meißten Kunden sind auch genervt davon, auch wenn es mal wieder gut gemeint war von den Verbraucherschützern.