Neuigkeiten
  • Die modified eCommerce Shopsoftware ist kostenlos, aber nicht umsonst.
    Spenden
  • Damit wir die modified eCommerce Shopsoftware auch zukünftig kostenlos anbieten können:
    Spenden
  • Thema: EU-Cookie-Verordnung

    Timm

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 6.257
    Re: EU-Cookie-Verordnung
    Antwort #15 am: 23. Mai 2017, 17:11:56
    Auch wenn ich mich unbeliebt mache, ist mein Rat immer noch die Variante von Timo Paul, zu finden unter (( Wir dulden keine kommerziellen Werbelinks - Bitte Forenregeln beachten! )). Das funktioniert und sieht wesentlich besser aus und ist leichter zu gestalten.

    Obwohl das bei dir eine fehlerhafte Integration sein sollte, da es bei anderen ja funktioniert.

    awids

    • Experte
    • Beiträge: 3.803
    • Geschlecht:
    Re: EU-Cookie-Verordnung
    Antwort #16 am: 23. Mai 2017, 17:18:32
    Verstehe nicht, wieso du dich durch den Tipp unbeliebt machen solltest?!  :mhhh: Es ist bekannt, dass Timo für das Erzeugnis den Gegenwert eines guten Pfund Kaffee's verlangt, was durchaus bezahlbar ist. ;-) Kritik kam damals ja nur wegen einer unglücklichen Formulierung auf, da "zur Verfügung stellen" keinen Verkauf suggeriert.  :whistle:

    Die von Hanspeter genannte Alternative ist kostenlos und mindestens genau so gut wie die anderen Lösungen.

    hpzeller

    • Experte
    • Beiträge: 4.129
    • Geschlecht:
    Re: EU-Cookie-Verordnung
    Antwort #17 am: 23. Mai 2017, 23:03:54
    Hallo
    Leider muss der User wenn er bei mir im Shop etwas anklickt auch wieder die Cookie Verordnung anklicken.
    Das ist etwas nervig gibt es da eine bessere Möglichkeit?
    Shop 2.02 Responsive org. Templat www.kampfsport-for-you.at

    Danke für jeden Rat

    Du bist im falschen Thread, dein Cookie-Balken wird hier abgehandelt.
    MODUL: Erweiterung für EU-Cookie-Verordnung

    PS:
    [...]
    Leider muss der User wenn er bei mir im Shop etwas anklickt auch wieder die Cookie Verordnung anklicken.
    [...]

    Kann ich nicht nachvollziehen, ich klicke in deinem Shop auf [Cookies erlauben] und dann ist der Balken während der ganzen Browsersitzung weg.

    Gruss
    Hanspeter

    Timm

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 6.257
    Re: EU-Cookie-Verordnung
    Antwort #18 am: 23. Mai 2017, 23:50:48
    Kann ich nicht nachvollziehen, ich klicke in deinem Shop auf [Cookies erlauben] und dann ist der Balken während der ganzen Browsersitzung weg.

    Gruss
    Hanspeter
    Ich seh den auf dem mac in Firefox und auf dem iPhone in Safari auch auf jeder neuen Seite.

    Unabhängig von diesem Fehler, stört mich an dieser cookiehinweisvariante aber, dass auch wenn man auf cookies erlauben klickt, immer noch ein kleines schwarzes Feld mit dem wort cookiehinweis auf allen Seiten bleibt, selbst wenn es richtig integriert ist.

    Fakrae

    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 997
    Re: EU-Cookie-Verordnung
    Antwort #19 am: 24. Mai 2017, 15:14:18
    Unabhängig von diesem Fehler, stört mich an dieser cookiehinweisvariante aber, dass auch wenn man auf cookies erlauben klickt, immer noch ein kleines schwarzes Feld mit dem wort cookiehinweis auf allen Seiten bleibt, selbst wenn es richtig integriert ist.
    Das ist mit Absicht so - was ist schließlich wenn der Kunde seine Meinung ändert?

    Timm

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 6.257
    Re: EU-Cookie-Verordnung
    Antwort #20 am: 24. Mai 2017, 15:29:59
    Dann kann er doch im Browser auf cookies löschen klicken.

    Fakrae

    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 997
    Re: EU-Cookie-Verordnung
    Antwort #21 am: 24. Mai 2017, 16:29:48
    Natürlich kann er das - aber wer weiß im Neuland schon, wie das geht?

    hpzeller

    • Experte
    • Beiträge: 4.129
    • Geschlecht:
    Re: EU-Cookie-Verordnung
    Antwort #22 am: 24. Mai 2017, 18:37:17
    Ich frage mich, muss man um der EU-Cookie-Verordnung genüge zu tun die Sache so ausgiebig wie hier zelebrieren, reicht nicht einfach so etwas Forenregeln beachten! ))/shop_demo/de/Hardware/Maeuse/Microsoft-IntelliMouse-Explorer.html/b/p/26/tpl/flatly-responsive/'); return false;" class="bbc_link" target="_blank" rel="noopener" target="_blank">hier. Ausser in einigen modiefied Shops finde ich die erste Variante sonst nirgends.

    Gruss
    Hanspeter

    Fakrae

    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 997
    Re: EU-Cookie-Verordnung
    Antwort #23 am: 24. Mai 2017, 21:25:16
    Naja, letztere Seite hat sowieso keine Cookies aktiviert (zumindest nicht beim ersten Seitenaufruf) - und dafür aber eine leere "privacy"-Seite beim Klick auf "Details" - super Vorbild :D

    Warum wir das ausgiebig haben? Weil wir Datenschutz und das Informieren der Nutzer ernst nehmen :-) Und es eine gewisse Diskrepanz gibt zwischen der deutschen Umsetzung des EU-Rechts und der entsprechenden EU-Richtlinie (und wir auch nach Österreich verkaufen, wo das ganze auch etwas schärfer ist als in Deutschland)

    hpzeller

    • Experte
    • Beiträge: 4.129
    • Geschlecht:
    Re: EU-Cookie-Verordnung
    Antwort #24 am: 24. Mai 2017, 22:56:02
    Aha und weil in Österreich das ganze auch etwas schärfer ist als in Deutschland verlangt z.B. die österreichische Wirtschaftskammer auf ihrer Internetseite von den Sitebesuchern eine explizite Zustimmung  bezüglich der Speicherung von Cookies ... oder auch nicht!

    https://www.wko.at/

    Gruss
    Hanspeter

    Timm

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 6.257
    Re: EU-Cookie-Verordnung
    Antwort #25 am: 24. Mai 2017, 23:48:26
    @fakrae
    du weißt schon, dass der zweite Link ein Demoshop ist?

    Deine Logik hinkt etwas: Was interessiert dich die östereichische Gesetzgebung? (Falls das stimmt, dass dort strengere Regeln gelten) Aus dem selben Grund könntest du auch auf das Impressum verzichten, weil das in Amerika nicht Pflicht ist und du ab und an dahin versendest.

    Ich halte es da mit @hpzeller - weniger ist mehr.

    Im cookiehinweis ist doch der Verweis auf die Datenschutz und Privatsphäreeinstellungen. Da kann man doch reinschreiben, dass der Nutzer Cookies später auch im Browser löschen kann, wenn er sie nicht mehr akzeptiert und der Kunde muss es doch vorher mit einverstanden anklicken.

    Die Kunden, die etwas Ahnung haben, wissen, dass Cookies notwendig sind, um zb den Warenkorb zu speichern. Die brauchen also keinen dauerhaften Cookiehinweis, weil es stört.

    Die Kunden, die nicht wissen was Cookies sind, die sind nur genervt vom Hinweis und vielleicht noch irritiert und verunsichert, wenn er dauerhaft erscheint. Was will der denn mit den Cookies von mir? Ist das gefährlich, hat der Anbieter seine Seite nicht richtig programmiert, dass der nicht weggeht etc.

    Für beide Arten von Kunden stört er im Bild. Für mich gibts keinen Grund den dauerhaft einzublenden, solange ich nicht dazu verpflichtet bin. Und ganz ehrlich: die meißten Kunden sind auch genervt davon, auch wenn es mal wieder gut gemeint war von den Verbraucherschützern.

    Fakrae

    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 997
    Re: EU-Cookie-Verordnung
    Antwort #26 am: 25. Mai 2017, 08:17:26
    Aus dem selben Grund könntest du auch auf das Impressum verzichten, weil das in Amerika nicht Pflicht ist und du ab und an dahin versendest.
    Sorry, aber die Aussage ist bullshit :D Selbstverständlich kann ich dann auf die Angabe verzichten - und aus Amerika wird mir da auch keiner ans Bein pinkeln - aber aus Deutschland eben schon! Das heißt ich müsste eine Weiche einbauen, dass deutsche Kunden ein Impressum angezeigt bekommen, amerikanische aber nicht, dann würde das wieder gehen. Aber woran mache ich die Weiche fest? An der Wohnadresse? Der Lieferadresse? Beide kenne ich erst am Ende des Bestellvorgangs. Also an der IP-Adresse? Was ist mit Grenzgängern oder Kunden auf Geschäftsreise? Nur weil der Kunde aus Amerika bestellt heißt das nicht, dass er Amerikaner ist etc. etc. etc....
    Wenn ich also technisch nicht einwandfrei in der Lage bin zu erkennen welche Nationalität der Kunde hat, dann erfülle ich lieber soviel wie möglich (solange es sich nicht widerspricht, und das tut es in diesem Fall ja genauso wenig wie bei deiner Impressums-Argumentation). Der deutsche Kunde hat keinen Nachteil von der Einblendung (der hat nur die ZUSÄTZLICHE Möglichkeit die unnötigen Cookies wie für unser Piwik zu unterbinden).
    Natürlich kann ich mit Verwirrung des Kunden argumentieren - aber ein entsprechender Cookie-Hinweis ist heutzutage üblich (und teilweise als Popup etc. deutlich aufdringlicher) und hat bei mir nur die zusätzliche Möglichkeit des Ablehnens. Wer verwirrt ist, klickt da eben drauf und gut ist. Zudem gibt es auch über die Browsereinstellungen keine Möglichkeit ein Piwik-Tracking zu unterbinden (wenn die Cookies wie bei uns von der selben Domain kommen) und außerdem würde ICH mir wünschen, ich hätte bei anderen Seiten diese Wahlmöglichkeit - warum sie also nicht unseren Kunden anbieten?
    Die Cookies für den Warenkorb sind technisch notwendige Cookies, die auch ohne Erlaubnis gesetzt werden dürfen, die zum Tracking hingegen nicht. Vielleicht sollte diese Unterscheidung hier auch nochmal stehen.

    iChris

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 234
    Re: EU-Cookie-Verordnung
    Antwort #27 am: 25. Mai 2017, 08:32:32
    Leute nicht so kompliziert:

    Für einen Website-Betreiber gelten die Landesregeln.

    Wer also seine Seite in Deutschland betreibt der muss sich nur um die deutschen Gesetzte kümmern.

    Es ist nicht zumutbar das man alle möglichen Nationalitäten von potentiellen Besuchern abfängt.

    Deutsche Webseite-  deutsches Recht

    Da würde ich mal frech behaupten als deutsche Webseite gilt, wenn im Impressum eine deutsche Adresse steht.

    Falls ich auf dem Holzweg sein soll, belehrt mich eines Besseren. ... :booze:
    Chris

    Fakrae

    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 997
    Re: EU-Cookie-Verordnung
    Antwort #28 am: 25. Mai 2017, 09:03:39
    Würde ich jetzt nicht so eindeutig sehen, siehe bspw. diesen IHK-Link: https://www.rhein-neckar.ihk24.de/international/export-import/ausfuhr-eu/vertragsbestimmungen-export/AnwendRecht/950856
    Wenn der Erfüllungsort im Ausland liegt, kann da auch geklagt werden. Ob das für einen reinen Besucher gilt und ich auch chinesische Rechte einhalten muss, ohne dort hin zu liefern halte ich für unwahrscheinlich. Aber wenn explizit Österreich als mögliches Versandziel genannt wird, vermute ich zumindest, daran auch gebunden zu sein.
    Im deutschen Privatrecht steht, dass für mich als KÄUFER das Recht des Verkäuferlandes gilt. Wenn jetzt im (fiktiv, keine Ahnung ob das so ist) Privatrecht der Spanier steht, dass das Käuferland gilt, habe ich als VERKÄUFER verloren. Und jetzt ist eben dieser Sachverhalt für jedes Lieferland zu prüfen...
    Österreich sagt hier soweit ich das erkennen kann: "wir schreiben das nicht vor sondern machen eine Einzelfallentscheidung" - ist super für die Rechtssicherheit :D  (Quelle: https://www.jusline.at/IPR-Gesetz_(IPRG).html )

    iChris

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 234
    Re: EU-Cookie-Verordnung
    Antwort #29 am: 25. Mai 2017, 09:21:35
    ich glaub wir machen grad ein Fass auf  :cheers:

    (ist ja auch Vatertag)

    Der IHK-Typ redet leider etwas wischi-waschi und ist nicht konkret, er redet davon das es vor u Nachteile haben kann ein anderes Recht zu "wählen"....
    Da geht es aber auch nicht um einen Onlineshop.
    Man könnte meinen der Betreiber kann festlegen das er nach deutschen Recht handelt.

    Denke da ist Recherche notwendig, oder wo sind die Rechstexperten bei uns im Forum?
    (wahrscheinlich Bier trinken oder Ausflüge machen  :hobbyhorse:)

    Mein Rechtsempfinden sagt deutsches Recht wenn deutsche Webseite, aber das hat nichts zu bedeuten.
    Da wir in der EU leben halte ich Obstruses für möglich....

    Cheers!
    496 Antworten
    221459 Aufrufe
    21. April 2021, 20:48:37 von Tomcraft
    20 Antworten
    18101 Aufrufe
    18. September 2018, 12:41:38 von DieterW
    1 Antworten
    288 Aufrufe
    14. Mai 2024, 06:25:35 von karsta.de
    0 Antworten
    338 Aufrufe
    25. September 2023, 12:18:29 von AGI
               
    anything