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  • Thema: Bestätigung muss ohne MWSt.

    innuXTC

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    Re: Bestätigung muss ohne MWSt.
    Antwort #15 am: 13. April 2015, 16:17:32
    Zitat
    "Angebot gültig bis 31.05.2015 - Wir bitten den Betrag in Höhe von 123,45 € schnellstmöglich zu begleichen!".

    Wie würdest Du das Dokument zu beurteilen, wenn Du den Betrag begleichst? Könnte eine Rechnung sein, oder? Nach was soll nun das FA entscheiden?

    Wieso sollte ich den Betrag begleichen, wenn ich nichts bestelle / bestellt habe? Und auch dann ist es keine Rechnung, denn die erhalte ich ja erst zusammen mit der gelieferten Ware - und zwar mit Leistungsdatum und ggf. Rechnungsnummer usw.

    Zitat
    Eine AB ist nicht verbindlich? Kein Recht auf Lieferung, Keine Verpflichtung zur Abnahme? Die Liefertermin und Preise sind reine Wünsche?

    Wie verbindlich die nun ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Aber es ist ja lediglich die Bestätigung, dass wir den Auftrag angenommen haben. Alle Details sind im Kaufvertrag geregelt. Preise können sich doch z.B. aufgrund von Kursschwankungen ändern? Eine entsprechende Preisanpassung ist daher nicht unüblich. Ebenso die Liefermenge, wo es bei uns branchenüblich ist, dass die Liefermenge +/- 10% von der Bestellmenge abweichen kann. Sogar die Artikelfarbe kann abweichen. Ebenso werden bei uns auch keine Fix-Termine bestätigt. Das können wir garnicht - wir haben manchmal Lieferzeiten von 18 Monaten (Sonderanfertigungen in Fernost).

    webald

    • modified Team
    • Beiträge: 2.791
    Re: Bestätigung muss ohne MWSt.
    Antwort #16 am: 13. April 2015, 16:22:32
    Den finde ich ech gut:
    Aber es ist ja lediglich die Bestätigung, dass wir den Auftrag angenommen haben. Alle Details sind im Kaufvertrag geregelt.
    Annahme des Auftrags und der Kaufvertrag enthält ganz andere Daten? Viel Spass mit den Rechtsanwälten.

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Bestätigung muss ohne MWSt.
    Antwort #17 am: 13. April 2015, 16:22:46
    Na ja, webald hat schon recht.
    Dokumente die den Anschein einer Rechnung haben oder den Eindruck erwecken können eine solche zu sein sind mit Vorsicht zu geniessen, auch Bestellbestätigungen.
    Ich glaube aber nicht, daß es dabei vorrangig um "MwSt-Ausweisung oder nicht" geht, sondern um eine eindeutige Kennzeichnung die nie den Verdacht aufkommen lassen kann es handle sich um eine Rechnung.
    Es ist also durchaus sinnvoll den Aufbau sowohl der automatischen Auftragsbestätigung als auch der manuell aus dem Backend gesendeten Bestellbestätigung zu überdenken.

    Gruß,
    noRiddle

    innuXTC

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    Re: Bestätigung muss ohne MWSt.
    Antwort #18 am: 13. April 2015, 16:46:45
    Hm, womöglich reden wir aneinander vorbei, weil wir in einer unterschiedlichen Branche tätig sind?! Folgend werde ich mich übrigens kurz halten, zumal es langsam Richtung Off-Topic abwandert - und das wollen wir ja nicht!

    Wir arbeiten u.a. mit großen Herstellern zusammen. Bei manchen enthält deren AB neben Rechnungs- und Lieferanschrift lediglich den Grundartikelpreis und ggf. den Verpackungspreis. Verwedelungen wie z.B. Gravur oder Druck sind da nicht aufgeführt. Ebenso wenig die Versandkosten, denn die können erst nach der Produktion ermittelt werden, weil dann erst die Liefermenge feststeht. Und zum Grundartikelpreis: Wie erwähnt, dieser kann sich ändern, wenn die Fertigung in Fernost erst ein halbes Jahr später beginnt und es starke Preisschwankungen aufgrund des Dollar-Kurses oder des Materialspreises gibt. Und bei diesen Herstellern handelt es sich ja nicht um junge Statup-Unternehmen, die erst seit 2 Wochen in der Branche tätig sind, von daher glaube ich schon, dass die wissen was sie machen...

    Soviel dazu! Sorry, falls es Missverständnisse gab und auch sorry, für die Themen-Abweichung.
    Vg, innuXTC

    webald

    • modified Team
    • Beiträge: 2.791
    Re: Bestätigung muss ohne MWSt.
    Antwort #19 am: 13. April 2015, 17:01:13
    Also die Gute, die mich darauf hingewiesen hatte, sah eine Auftragsbestätigung, die wir aus der Wawi erzeugen. Da steht groß, dick und fett "Auftragsbestätigung". Unten haben wir die USt.-Positionen (7% und 19%) mit den USt-Beträgen stehen, eine Summe netto, eine Summe brutto. Das sind alles Merkmale einer Rechnung und damit erweckt die AB den Anschein einer Rechnung. Mein erstes Argument war "da steht doch groß Auftragsbestätigung". Macht nix und ändert am Anschein einer Rechnung nix.

    Man muss das Problem mal weiter "spinnen". Welcher FA-Prüfer schaut Papier-Belege an? Stichwort GDPdU. Dann Summe der USt. aller erstellten Belege und huch da haben wir ja ganz andere Zahlen als für die USt. angemeldet waren. Möge der Tanz beginnen.

    Weit hergeholt? Keine Ahnung, aber der letzte Prüfer bei uns hat eine Diskussion wegen angefangen weil wir nur "... nach §3a .." stehen hatten und "Reverse Charge" gefehlt hat. Das wären ein paar Euronen zum Nachzahlen gewesen. Sowas kanneinem das Genick brechen. Das baue ich lieber schnell ein paar Formulare um.
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