Antwort #6 am: 19. März 2015, 22:47:05
Grundsätzlich hat web0null recht, aber es gibt Ausnahmen wie für Banken und Telefonanbieter, was hier wohl zutrifft. Was Du da aber genau darfst, z. B. ob man einen Scan speichern darf oder nur eine Papierkopie zulässig ist, sollte Dir Dein Anwalt sagen können.
Allerdings ist ein Altersnachweis etwas anderes als eine Identifikation der Person. Ein Altersnachweis ist ja z. B. auch bei Alkohol notwendig, aber man muss nicht die Daten des Kunden speichern. Hier könnte z. b. auch ein anderes Dokument, wie ein Führerschein ausreichen, um das Alter festzustellen. Für einen Handy-Vertrag oder eine kontoeröffnunf dagegen reicht das nicht.