Neuigkeiten
  • Die modified eCommerce Shopsoftware ist kostenlos, aber nicht umsonst.
    Spenden
  • Damit wir die modified eCommerce Shopsoftware auch zukünftig kostenlos anbieten können:
    Spenden
  • Thema: Rechtliche Normen für Erotik-Onlineshop

    fariela

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 15
    Rechtliche Normen für Erotik-Onlineshop
    am: 15. Februar 2015, 16:25:43
    Wir arbeiten gerade an einem Shop für Dessous und andere Reizwäsche.
    Hier steht, dass das als ein Erotik-Onlineshop eingestuft wird. Bzw., dass nach §7 JMSTV viel für Jugendschutz machen muss.

    Muss ich jetzt eine Startseite mit Button "Ja, ich bin 18!" einbauen?

    [EDIT Tomcraft 16.02.2015: Externen Link mit tinyurl.com gekürzt.]

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=32283.0
    Modulshop - Eine große Auswahl an neuen und hilfreichen Modulen für die modified eCommerce Shopsoftware

    Godzilla

    • Schreiberling
    • Beiträge: 489
    Re: Rechtliche Normen für Erotik-Onlineshop
    Antwort #1 am: 15. Februar 2015, 16:31:35
    Das ist dann allein heute schon der zweite Spam-Text für fietz-medien und jugendschutzbeauftragte.net von fariela.

    fietz-medien Spam

    web0null

    • Experte
    • Beiträge: 1.998
    Re: Rechtliche Normen für Erotik-Onlineshop
    Antwort #2 am: 16. Februar 2015, 13:26:11
    Na ich denke die zwei machen das Kraut auch nicht mehr Fett.
    Link, Link

    fariela

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 15
    Re: Rechtliche Normen für Erotik-Onlineshop
    Antwort #3 am: 16. Februar 2015, 15:06:15
    Oh sorry, ich wusste nicht, dass die Firma einen eigenen Eintrag beim Hersteller hier hat.

    Aber mal unabhängig davon. Muss ich eine Altersverifikation für den gesamten Shop durchführen oder genügt das für bestimmte Produktkategorien (ich frage wegen der Produktfoto, da manche Produkte mit den jeweiligen Fotomodellen zu sehen sind.)

    Tomcraft

    • modified Team
    • Gravatar
    • Beiträge: 46.369
    • Geschlecht:
    Re: Rechtliche Normen für Erotik-Onlineshop
    Antwort #4 am: 16. Februar 2015, 15:44:23
    Bitte wieder ontopic! :!:
    Die Frage des Erstellers ist ernst gemeint und ich sehe hier keinerlei Veranlassung für Verschwörungstheorien.

    Grüße

    Torsten

    web0null

    • Experte
    • Beiträge: 1.998
    Re: Rechtliche Normen für Erotik-Onlineshop
    Antwort #5 am: 16. Februar 2015, 16:07:48
    Also ich würde dir raten, dass du rechtliche Fragen mit einem Fachanwalt klärst.

    Ich persönlich meine, es hat nicht wirklich viel Sinn sich rechtliche Auskünfte über ein Forum zu holen, da man sich sowieso nicht darauf berufen kann.

    Jede Antwort hier wäre unverbindlich, und somit nicht wirklich zu gebrauchen (bzgl. Rechtssicherheit).
    Wenn du verstehst was ich meine.

    Gruß

    ado

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 195
    Re: Rechtliche Normen für Erotik-Onlineshop
    Antwort #6 am: 16. Februar 2015, 17:52:43
    Hallo Fariella,

    ... meinst Du sowas?   http://tinyurl.com/pz87ncp

    Ist ja alles grenzwertig und wirklich nutzen tut's ja auch nicht ... aber manche Rechtsverdreher oder Berater  wollen's nicht anderst... :crazy:

    Also wenn Du sowas haben willst sach' Bescheid - dann poste ich hier wie's geht.

    ... und ob nun Schnaps oder Straps oder Wein oder Bein .... sch.. egal. :mrgreen: Hauptsache Deine  Vorschriftsgebergurus sind zufrieden...

    LG
    ado ... auch schon aweng älter ... und mehr für Schnaps oder Wein ... aber ich erinnere mich dunkel.

    Godzilla

    • Schreiberling
    • Beiträge: 489
    Re: Rechtliche Normen für Erotik-Onlineshop
    Antwort #7 am: 16. Februar 2015, 18:54:09
    Die Frage des Erstellers ist ernst gemeint und ich sehe hier keinerlei Veranlassung für Verschwörungstheorien.

    Aus welchem Grunde verändert der Fragesteller denn dann nachträglich z.B. Zitate so um, dass die Links darin plötzlich auf Seiten von Fietz Medien verweisen? Beispiel:
    Standard Schriftfarben ändern

    Da hat er sich sicherlich vertippt, oder?  :whistle:

    Die "Frage" des Fragestellers ist mit Sicherheit NICHT ernst gemeint und es geht nur darum, dass es einen Beitrag auf einer .org-Domain mit dem perfekt für Suchmaschinen formulierten Titel "Rechtliche Normen für Erotik-Onlineshop" und dem x-ten Link zu einer Seite von Fietz Medien gibt.

    Die "Frage" des Fragestellers ist schlicht eine Unverschämtheit gegenüber den Community-Mitgliedern die hier ihre Freizeit und Arbeitszeit opfern um Hilfestellungen zu geben, sie ist eine Unverschämtheit gegenüber Mitbewerbern die hier dieses Projekt mit seriöser Werbung finanzieren und sie ist eine Unverschämtheit gegenüber Fördermitgliedern die dieses Projekt u.a. finanzieren, damit dieses Forum eine gewisse Unabhängigkeit bewahren kann.

    Das du hier "keinerlei Veranlassung für Verschwörungstheorien" siehst lässt mich daran zweifeln ob Letzteres noch gegeben ist. Man will natürlich keine Werbepartner verlieren aber man sollte sie dann auch nicht das Forum zumüllen lassen. Dies schon allein schon im Interesse seriöser Werbepartner.

    Wenn hier schon so mit seriösen Werbepartnern umgegangen wird, dann muss ich mich ja nicht mehr wundern wie mit normalen Community-Mitgliedern, "Experten" etc. umgegangen wird.

    Tomcraft

    • modified Team
    • Gravatar
    • Beiträge: 46.369
    • Geschlecht:
    Re: Rechtliche Normen für Erotik-Onlineshop
    Antwort #8 am: 16. Februar 2015, 19:08:58
    [...]
    Aus welchem Grunde verändert der Fragesteller denn dann nachträglich z.B. Zitate so um, dass die Links darin plötzlich auf Seiten von Fietz Medien verweisen? Beispiel:
    Standard Schriftfarben ändern

    Da hat er sich sicherlich vertippt, oder?  :whistle:
    [...]

    Die Nummer ist ja wirklich abgefahren! Danke dir für den Hinweis. Ich habe das Zitat in dem von dir genannten Beitrag entfernt, da es eh gegen die Netiquette (Stichwort Full-Quote) verstossen hat, siehe dazu: FAQ: Full-Quotes und Groß-/Kleinschreibung - mit anderen Worten Netiquette!

    Grüße

    Torsten

    ado

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 195
    Re: Rechtliche Normen für Erotik-Onlineshop
    Antwort #9 am: 16. Februar 2015, 19:36:38
    ouups,

    da war ich wohl ein wenig tutig, wie der Hamburger sacht.

    Also alles zurück - no help für Zecken! ... bzw. keine Aufmerksamkeit für solche Unverschämtheit! 
    Wie widerlich muss man eigentlich sein, um so eine Nummer hier ab zu ziehen!!

    ... wir merken uns: Fietz-Medien!

    Matt

    • Experte
    • Beiträge: 4.241
    Re: Rechtliche Normen für Erotik-Onlineshop
    Antwort #10 am: 16. Februar 2015, 19:49:19
    Ich würde es ja sehr begrüßen wenn der Account von fariela gesperrt und alle Links aus den Posts entfernt werden.

    fishnet

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 4.821
    • Geschlecht:
    Re: Rechtliche Normen für Erotik-Onlineshop
    Antwort #11 am: 16. Februar 2015, 22:17:11


    ... wir merken uns: Fietz-Medien!

    Schon lange, ado. Schon lange.

    Tomcraft

    • modified Team
    • Gravatar
    • Beiträge: 46.369
    • Geschlecht:
    Re: Rechtliche Normen für Erotik-Onlineshop
    Antwort #12 am: 16. Februar 2015, 22:45:00
    Immer wieder erschreckend, wie schnell hier auf jemandem rum gehackt wird, der vermutlich noch nicht einmal was damit zu tun hat oder gar davon weiss. Wieder alles nur im Bereich der Mutmaßungen... :oh-no:

    Grüße

    Torsten

    mr.mc.mauser

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 343
    • Geschlecht:
    Re: Rechtliche Normen für Erotik-Onlineshop
    Antwort #13 am: 16. Februar 2015, 23:15:41
    Zum eigentlichen Thema:
    Eigentlich kann ich es mir nicht vorstellen das man eine sicherung braucht, es wird im TV ja werbung für 2 Erotik Shops gemacht und die haben auch keine "Sicherung"

    Ich soll jetzt auch für einen Bekannten so einen Erotik Shop machen.
    Hier geht es jedoch hauptsächlich um Peitschen und SM Zeugs.

    Ich wüsste zu gerne ob und wie ich da was vorher sichern muss.

    Tomcraft

    • modified Team
    • Gravatar
    • Beiträge: 46.369
    • Geschlecht:
    Re: Rechtliche Normen für Erotik-Onlineshop
    Antwort #14 am: 16. Februar 2015, 23:46:14
    Ich würde einen Shop in diesem Bereich nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung eröffnen. Soweit ich weiss lauern hier besondere Fallstricke, angefangen beim Impressum, wo dann wohl ein Jugendschutz-Beauftragter  angegeben werden muss und endet bei teilweise kosmetischen Artikeln wie Gele, etc. wo Grundpreise anzugeben sind. Ich vermute, dass sowas ganz schnell ziemlich teuer werden kann, wenn man hier Fehler macht. :oh-no:

    Grüße

    Torsten
    5 Antworten
    4139 Aufrufe
    13. Oktober 2015, 16:35:56 von Viol
    7 Antworten
    4832 Aufrufe
    14. August 2013, 16:46:20 von JZ_Aqua
    1 Antworten
    2749 Aufrufe
    22. September 2010, 08:53:30 von Thomas
               
    anything