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  • Thema: Shop bestätigt Eröffnung eines Kundenkontos - und wird abgemahnt

    Ceciro

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    Ab und zu sollte man die Verfahrensweisen auch mal überdenken.

    In verschiedenen Postings kann man lesen, dass Kunden eine Bestelleingangsbestätigung und eine Versandmitteilung erwarten. Maximal noch eine Mail mit dem Trackingcode des Versanddienstleisters, wobei das  schon wieder grenzwertig ist, weil es sich um eine nicht autorisierte Weitergabe persönlicher Daten (eMail-Adresse) des Kunden handelt.

    Richtiger scheint mir in diesem Zusammenhang zu sein, dass der/die  Kunde(in) diese Meldung als Feedback online erhält. Durch eine extra aufgerufene Seite (falls der Warenkorb leer ist), oder durch die Weiterleitung direkt in den Checkoutprozess.

    Gruß Cicero

    cayuco

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    Hallo Shiva, eine Bestätigungs-Email wofür? Für 20kg Karotten, für den Kundenaccount, für ein Jahres-Abo Blöd am Sonntag? Du möchtest einen Endkunden-Shop rechtssicher machen? Versuche es und du wirst 90% der Streitfälle verlieren. Weil Endverbraucher nicht "mündig" sein müssen. Sie können sich am Wochenende die Zeit mit Bestellungen vertreiben und Du hast den Schaden (Widerruf).
    Wirst Du Dir nun jedesmal vor der Bestellung eine notarisch beglaubigte Kopie vom Ausweis zusenden? Nein? Aber woher weißt Du dann, dass Dein Kunde überhaupt rechtsfähig ist? Denn das Alter von mindestens 18 Jahren sagt noch nicht automatisch etwas über die Rechtsfähigkeit des Kunden aus.

    Das nächste Mal, wenn es einen Rechtsstreit gibt ob der Pullover noch orange oder bereits einen Gelbstich bzw. Braunstich hat, wirst 500 neue Bezeichnungen für Orange aus dem Internet suchen und versuchen sie Deinen Artikeln zuzuordnen - an einem Bildschirm?
    Verstehst Du? Du kannst den Shop vollstopfen mit hinweisen und Belehrungen, aber Du kannst nichts gegen Idiotie bei Kunden machen.
    Am Ende kommt höchstens dabei raus, dass Deine Hinweise nicht mit Deinen AGB konform sind, oder Du missverständliche Hinweise veröffentlichst und Du wirst von jemanden deswegen abgemahnt.

    Wie gesagt, man kann die Bestätigungs-Email einfach auf das Notwendige (Emailadresse & Passwort) - ohne jedes "Sie können ..." reduzieren.

    Andre Kern

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    Für die die das Urteil verunsichert (mir wär's egal, weil Richter-Idiotenpack):
    Baut doch einfach in /create_account.php eine weitere Checkbox ein mit welcher der Kunde bestätigt, daß er einverstanden ist eine Mail-Bestätigung für die Kontoerstellung zu bekommen.
    Bei nicht-checken der Checkbox => Fehlermeldung, daß aus rechtlichen Gründen blablabla...

    Gruß,
    noRiddle

    Oder einfach eine Zeile einfügen in der sowas wie "Durch das Absenden meiner Kundendaten erlaube ich dem Shopbetreiber mir eine Bestätigungsmail zu senden " ?
    Z.B. über der AGB Checkbox
    Code: PHP  [Auswählen]
    <fieldset>
    Durch das Absenden meiner Kundendaten erlaube ich dem Shopbetreiber mir eine Best&auml;tigungsmail zu senden
    </fieldset>
    Hab das bei mir mal einfach so gemacht. Wenigstens den Kunden darauf hingewiesen :)
    Diese Änderung wird natürlich in der create_account.html gemacht.
    LG

    **EDIT** Bitte nicht nachmachen - Nur eine Idee ***

    Bonsai

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    In verschiedenen Postings kann man lesen, dass Kunden eine Bestelleingangsbestätigung und eine Versandmitteilung erwarten. Maximal noch eine Mail mit dem Trackingcode des Versanddienstleisters, wobei das  schon wieder grenzwertig ist, weil es sich um eine nicht autorisierte Weitergabe persönlicher Daten (eMail-Adresse) des Kunden handelt.


    Wir verschicken Teackingcodes OHNE die Mailadresse weiterzugeben. Das geht auch. Easylog speichert beim abschließen der Sendungen die codes als CSV. Mein script findet in der csv die RE Nr. der Wawi und in der RE Nr. der Wawi steht die Bestellnummer des Shops.

    mkcomputer

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    Reicht es nicht wenn man reinschreibt "Sollte diese Mail fälschlicherweise eingetragen worden sein, schreiben Sie uns eine Email"?

    Matt

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    Natürlich reicht es nicht. Wer es drauf anlegt wird immer einen dummen Richter finden, der sich vor den Karren spannen lässt.

    Wer 100% sicher vor Abmahnung sein will hat nur eine Möglichkeit: Shop offline nehmen, Domains kündigen.

    baustelle

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    Das Thema ist leider höchst brisant, oder wie die IT-Recht Kanzlei schreibt, "von einiger Sprengkraft".

    Außer DOI - was ich für einen beachtlichen Umsatzkiller halte - scheint es tatsächlich keine Lösung zu geben. Eine abgespeckte oder gar keine Bestätigungsmail zu versenden hilft nämlich nicht, wenn es wie im vorliegenden Fall läuft - wenn das Kundenkonto (und ggf. sogar eine Bestellung) von einem Dritten initiiert wurde. Darum geht es nämlich eigentlich - dass der Shopbetreiber ohne DOI nicht nachweisen kann, dass der Empfänger der Kontoeröffnungs- oder Auftragsbestätigungs-Email sich selbst angemeldet hat.

    Das ist das erste Mal, dass ich mich als Shopbetreiber echt hilf- und ratlos fühle  :-?

    Greets,
    Chris

    webald

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    Drehen wir das ganz doch mal rum uns schauen uns den Workflow an:

    Kundenkonto anlegen -> Mail an Kunden mit Info über Eröffnung eines Kontos -> evtl. Bestellung -> Mail mit Bestellbestätigung

    Wofür muss man erst ein Kundenkonto anlegen? Ein Gastkunde bestellt auch ohne. Im Prinzip ist doch nur der Ablauf falsch. Man muss doch nur hergehen und ein Konto erst dann (im Hintergrund) anlegen, wenn der Kunde den "jetzt kostenpflichtig bestellen"-Button drückt. Dafür ist in der Bestellung genau ein Haken (Konto anlegen), 2 Felder (Passwort und Passwort-Bestätigung) und ein Prüfung ob das Konto bereits existiert notwendig.

    Wer bereits ein Konto hat kann das ja wie gewohnt nutzen. Die Newsletteranmeldungen bleiben davon unberührt.

    baustelle

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    @ webald

    Deine Lösung (oder auch ciceros weiter oben) wäre ja fein, wenn es diesen Hinweis in dem IT-Recht Kanzlei-Text nicht gäbe (in dem Absatz "Neue Dimension erreicht") --> "...ist keine Lösung, da sich das Problem dann nur nach hinten verlagert. Wird die Email-Adresse dann für eine Bestellung „missbraucht“, kommt an diese die „Eingangsbestätigungsmail“, welche wiederum als Werbung einzustufen sein dürfte, wurde vom Empfänger gar nicht bestellt.

    Bedeutet: selbst wenn die Bestellbestätigungsmail die erste email ist, die ein (vermeintlicher) Kunde erhält, dann ist auch diese unerwünschter SPAM, wenn der "Besteller" nur gefaked hat. Das ist ja das Dilemma.

    Greets,
    Chris

    webald

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    Mit Verlaub, aber da legt sich die it-Recht-Kanzlei in meinen Augen sehr weit aus dem Fenster. Das ist pure Spekulation und geht aus dem Urteil auch nicht hervor. Analog zum stationären Laden, düfte dieser auch keine Auftragsbestätigung versenden, da dies ja auch Werbung sein könnte und der Kunde der ihm da gegenüber sitzt im Namen des Nebenbuhlers gerade einen Fernseher bestellt.

    Auch sind Kundenkonto-Bestätigung und Bestellbestätigung in meinen Augen 2 unterschiedliche Dinge. Die Bestellbestätigung dokumentiert den Vertrag und kan als wesentlicher Bestandteil gesehen werden. Ein Kundenkonto ist hingegen nicht notwendig und dient genau genommen immer dem Marketing.

    baustelle

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    Lehn dich mal entspannt zurück und lass vor deinem inneren Auge ablaufen:

    1. Du bist Hasser von lästigen, unauthorisierten Werbemails
    2. Irgendein Volldepp benutzt deine Adressdaten, um bei mir eine Bestellung zu faken.

    Du, der echte webald, erhältst nun eine Kontoeröffnungsmail. Oder auch keine, sondern gleich die Eingangsbestätigungs- oder Auftragsbestätigungsmail.

    Was tust du nun? Du denkst "Jetzt reichts mir aber!!!" und erwirkst eine einstweilige Verfügung gegen mich. Und ich arme Sau kann nicht nachweisen, dass du nicht du warst.

    Es geht nicht darum, ob eine Email eine vertragsrechtliche Relevanz hat, sondern darum, dass der Emailempfänger nicht verifiziert wurde. Bisher haben wir Shopbetreiber solche Vorgänge als Fake-Bestellungen abgetan, und gut wars. Jetzt kommt durch dieses beklopfte Urteil aber eine neue Dimension dazu: solche Fake-Bestellungs-Emails kann der Eigentümer der missbrauchten Emailadresse nutzen, um rechtlich gegen uns vorzugehen.

    Ich finde das nicht an den Haaren herbeigezogen, von der IT-RK. Wenn man dieses hirnrissige Urteil ernst nimmt - und das tut die IT-RK explizit, s. unter Fazit - dann geht es tatsächlich nicht mehr ohne DOI.

    Ich bin gespannt, wann das Thema IP-Adresse ins Spiel kommt.

    Greets,
    Chris

    webald

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    Du hast recht, ich bin einer dieser Spam-Hasser und habe das auch schon durch gezogen. Nur in meinem Urteil stehen die Domains an die der Spammer nicht mehr senden darf drin. Bei uns hatte es die Richterin abgelehnt "alle Domains des Klägers" zu schreiben, zu unbestimmt.

    Folgt man Deiner Argumentation, dann sind Gastbestellungen nicht zulässig.

    Was die IP-Adresse damit zu tun hat ist mir übrigens ein Rätsel.

    cayuco

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    Bleiben noch 2 Punkte zu betrachten:
    1. Das war Dorfrichter Adam vom Schießmichtot-Gericht Berlin-Pankow und kein Ehrwürden vom Landgericht oder Bundesgericht.
    Das kann das nächstemal wieder von irgendeinem anderen Richter revidiert werden.
    2. Wer ist für die Sicherheit eigener Daten verantwortlich? Was habe ich für ein Verschulden, wenn Schuster Böckelmann seine Emailadresse irgendwo auf "Nette Nachbarin gesucht" veröffentlicht und Lehrer Lämpel damit bei mir ein Kundenkonto eröffnet. Garnichts. Hier hätte der Anwalt des Shopbetreibers auf die Sorgfaltspflicht bei persönlichen Daten eingehen müssen.

    Der "Fehler" des Shopbetreibers liegt - nach meiner Meinung - darin Beschwerde einzureichen und nicht Berufung/Revision. Dann hätte es am Ende in neuer Instanz völlig anders aussehen können. Und man hätte ein verlässlicheres Urteil. Das hier ist nichts-sagend und nur für diesen Fall wichtig (außer bei professionellen Abmahnern.)

    Es ist ohnehin eine Sauerei, dass sich ein Gericht damit befasst. Während ich jedesmal einen Berg an Werbemist aus meinem Briefkasten sammeln muss weil mir REWE/LIDL weiß machen will, dass ihr Antibiotika-Fleisch gesunder ist als das von Feinschmecker Albrecht. Da ist offensichtlich kein Anwalt mutig genug.

    baustelle

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    Einer von uns beiden steht auffem Schlauch.

    Folgt man Deiner Argumentation, dann sind Gastbestellungen nicht zulässig.

    Folgt man dem Urteil, sind überhaupt keine Bestellungen mehr zulässig, bei denen nicht die Email-Adresse des Bestellers verifiziert wurde, durch DOI. Und zwar VOR dem Versenden JEGLICHER emails.

    Ich gebs auf, für heute  :paperbag:

    baustelle

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    1. Das war Dorfrichter Adam vom Schießmichtot-Gericht Berlin-Pankow und kein Ehrwürden vom Landgericht oder Bundesgericht.

    Zitat IT-RK: "Die Argumentation, es handelt sich nur um die Entscheidung eines Amtsgerichts, verfängt nicht. Schließlich hat das Landgericht hier die einstweilige Verfügung erlassen, das Amtsgericht musste dann wieder über den Widerspruch hiergegen entscheiden. Damit hält auch das LG Berlin eine solche Bestätigungsmail für Werbung. Dank des fliegenden Gerichtsstands im Wettbewerbsrecht ist das LG Berlin für Abmahner also in gewisser Weise eine „sichere Bank“…"

    Mit deinem 2. Punkt (Revision) hast du zwar recht. Aber solange es kein anderslautendes Urteil gibt, sind wir alle am A°sch, wenn es einer drauf anlegt. Der bekommt ganz schnell einen Titel, mit Bezug auf das Berlin-Urteil.
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    05. Mai 2021, 20:02:27 von downset
               
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