Lehn dich mal entspannt zurück und lass vor deinem inneren Auge ablaufen:
1. Du bist Hasser von lästigen, unauthorisierten Werbemails
2. Irgendein Volldepp benutzt deine Adressdaten, um bei mir eine Bestellung zu faken.
Du, der echte webald, erhältst nun eine Kontoeröffnungsmail. Oder auch keine, sondern gleich die Eingangsbestätigungs- oder Auftragsbestätigungsmail.
Was tust du nun? Du denkst "Jetzt reichts mir aber!!!" und erwirkst eine einstweilige Verfügung gegen mich. Und ich arme Sau kann nicht nachweisen, dass du nicht du warst.
Es geht nicht darum, ob eine Email eine vertragsrechtliche Relevanz hat, sondern darum, dass der Emailempfänger nicht verifiziert wurde. Bisher haben wir Shopbetreiber solche Vorgänge als Fake-Bestellungen abgetan, und gut wars. Jetzt kommt durch dieses beklopfte Urteil aber eine neue Dimension dazu: solche Fake-Bestellungs-Emails kann der Eigentümer der missbrauchten Emailadresse nutzen, um rechtlich gegen uns vorzugehen.
Ich finde das nicht an den Haaren herbeigezogen, von der IT-RK. Wenn man dieses hirnrissige Urteil ernst nimmt - und das tut die IT-RK explizit, s. unter Fazit - dann geht es tatsächlich nicht mehr ohne DOI.
Ich bin gespannt, wann das Thema IP-Adresse ins Spiel kommt.
Greets,
Chris