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  • Thema: Franken-Freigabe: Deutsche Händler mit Vorteilen beim Handel in die Schweiz

    Tomcraft

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    Die Schweizer Nationalbank hat entschieden, den Mindestkurs der Schweizer Franken aufzugeben. Das hat die Finanzmärkte in Turbulenzen gebracht – inzwischen hat der Schweizer Franken sich auf Euro-Niveau eingepegelt. Deutsche Online-Händler können daraus entscheidende Vorteile ziehen und die günstigen Konditionen zum Handel in die Schweiz nutzen.

    Dass die Schweizer sich nicht vor dem Kauf im Ausland scheuen, ist schon länger bekannt. Vor allem in den Grenzstädten können die Geschäfte davon berichten – hier liegen Zollbescheinigungen teilweise in großen Mengen aus. Nun sind die Anreize für die Schweizer, im Ausland einzukaufen, aber nochmals erheblich attraktiver geworden: Durch die Franken-Freigabe hat der Schweizer Franken nun Euro-Niveau erreicht.

    Deutsche Online-Händler haben nun gute Konditionen
    Damit wird der Einkauf im Ausland für die schweizerische Bevölkerung günstiger und durch den Online-Handel ohnehin besonders bequem und einfach. Dass sich die schweizerischen Online-Händler nun auf einen erhöhten Konkurrenzdruck aus dem europäischen Ausland einstellen müssen, dessen sind sich diverse Experten sicher.

    Deutsche Online-Händler sind auch aus rechtlicher Sicht attraktiver für Schweizer Kunden. Ein wichtiger Grund ist das in Deutschland bestehende Widerrufsrecht – der Schweizer Nationalrat hatte sich im September 2014 gegen die Einführung eines Widerrufsrechts ausgesprochen. Für Kunden, die also im europäischen Ausland einkaufen, bringt das eine wichtige Absicherung und damit ein starkes Kaufargument mit sich.

    Händlerbund: Für rechtliche Sicherheit sorgen
    Deutsche Online-Händler müssen hinsichtlich ihrer Rechtstexte nicht viel beachten, um den Handel in die Schweiz aufzunehmen. Der Händlerbund, der größte Onlinehandelsverband Europas, versichert seinen Mitgliedern, dass sie ohne Änderung ihrer Rechtstexte in die Schweiz verkaufen können.

    „Unsere Mitglieder, die die von uns zur Verfügung gestellten Rechtstexte nutzen, müssen daran nichts ändern“, erklärt Andreas Arlt, Vorstandsvorsitzender des Händlerbundes. „Für sie ist der Handel in die Schweiz ohne Probleme möglich. Damit können sie sofort alle Vorteile des attraktiven Marktes nutzen.“

    Trotzdem müssen die Versandkosten bei der Lieferung in die Schweiz angegeben und das neue Lieferland auch in den Bestellablauf integriert werden. Zudem gibt es noch steuerrechtliche Gesichtspunkte, die die Händler beachten sollten.

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    • Fördermitglied
    • Beiträge: 615
    Deutsche Online-Händler sind auch aus rechtlicher Sicht attraktiver für Schweizer Kunden. Ein wichtiger Grund ist das in Deutschland bestehende Widerrufsrecht – der Schweizer Nationalrat hatte sich im September 2014 gegen die Einführung eines Widerrufsrechts ausgesprochen. Für Kunden, die also im europäischen Ausland einkaufen, bringt das eine wichtige Absicherung und damit ein starkes Kaufargument mit sich.

    Der Händlerbund sollte mal testweise einen Shop eröffnen und ein Rückgaberecht für Schweizer einräumen.
    Das ist neben absurden Versandkosten (Hin - und zurück) auch geradewegs ein Ticket in die Hölle administrativen Aufwandes.

    Jene Firmen die ein Rückgaberecht abwickeln können, haben Niederlassungen in der Schweiz und verrechnen das dann intern. .... aber die brauchen sicher keinen Händlerbund zur Rechtsberatung.

    Davon abgesehen, räumen viele Schweizer Händler auch ein Rückgaberecht ein, aber eines nach ihren Vorstellungen, ohne gesetzlichen Zwang.

    Zaldoran

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 417
    Ich dachte ohnehin immer, dass man beim Auslandshandel den dortigen Gesetzen gerecht werden muss (so zum Beispiel ein Händler in den USA, welcher Waren zum Versand nach Deutschland anbietet, auch deutsche Gewährleistung und Widerrufsrecht einräumen muß). Warum muß ich dann ein Widerrufsrecht für ein Land anbieten, welchs selbiges garnicht im Gesetz stehen hat?

    Meppi

    • Mitglied
    • Beiträge: 219
    • Geschlecht:
    Allein das ewig lange raussuchen der Zolltarifnummern, das anfordern der Gelangensbestätigung.....

    Ich bevorzuge Schweizer die sich an einen dt. grenznahen Paketshop liefern lassen.

    Shoptilldrop

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 1
    Leider haben Sie Ihren Bericht scheinbar recht einseitig recherchiert, sonst würden Sie über die Schwierigkeiten der Zollformalitäten Bescheid wissen und auch wissen, dass es selbstverständlich auch in der Schweiz das Widerrufsrecht gibt. Ebenfalls schade, dass Sie offenbar vergessen, dass Ihr Shop auch von vielen Schweizer Firmen genutzt wird!
    3 Antworten
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    02. November 2013, 18:27:35 von ThomasWeb
    3 Antworten
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    01. Mai 2021, 05:05:25 von DerNachbar
               
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