Neuigkeiten
  • Die modified eCommerce Shopsoftware ist kostenlos, aber nicht umsonst.
    Spenden
  • Damit wir die modified eCommerce Shopsoftware auch zukünftig kostenlos anbieten können:
    Spenden
  • Thema: PCHarbs.org - Ein Elektronik-Shop

    guensi

    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 2.288
    PCHarbs.org - Ein Elektronik-Shop
    Antwort #15 am: 13. Juli 2010, 22:13:22
    Schon mal besser als vorher. Nun gilt es das Gleichgewicht herzustellen. Dazu könnte ein Quadrat mit abgerundeten Ecken jeweils gegenüber den Buttons platziert werden.

    Damit das Ding da nicht sinnlos rumfällt könnte das eine Funktion erhalten. Hier bietet es sich an den Produktanfragebutton dafür zu nehmen und durch das Quadrat mit fettem Fragezeichen darin zu ersetzen.

    Das erschlägt mehrere Fliegen mit einer Klappe. Das Fragezeichen könnte ja durch einen Alt-Text eine Erläuterung wozu es gut ist erhalten.

    rechtstexte für onlineshop

    metatron

    • Mitglied
    • Beiträge: 130
    • Geschlecht:
    PCHarbs.org - Ein Elektronik-Shop
    Antwort #16 am: 27. Juli 2010, 18:28:36
    Hier müsste noch die Widerrufsbelehrung nachgebessert werden.

    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    Benny

    • Mitglied
    • Beiträge: 245
    PCHarbs.org - Ein Elektronik-Shop
    Antwort #17 am: 27. Juli 2010, 20:09:22
    @metatron:

    Warum?
    Diese ist von meinem RA abgesegnet.

    Spritzpistole

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 816
    PCHarbs.org - Ein Elektronik-Shop
    Antwort #18 am: 27. Juli 2010, 20:37:36
    Also abgesehen davon, dass ich auf deiner Webseite gar keine separate Widerrufsbelehrung finde, entspricht das derzeitg verwendete Modell in den AGB nicht der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung. Deinem Anwalt empfehle ich, und dabei bin ich noch Rechtsreferendar, die Lektüre des § 360 Abs. 3 S. 1 BGB. Das Risiko würde ich mir als Anwalt nicht aufbürden, dass die von dir verwendete Widerrufsblehehrung auch gerichtlicher Überprüfung stand halten würde.

    Darüber hinaus fehlen deinen AGB essentielle Informationen, was zu einer erheblichen Abmahngefahr führt. Ebenfalls vermisse ich Informationen zum Datenschutz. Auch dieser steht mitlerweile auf der Agenda der Abmahnanwälte und wird als Ersatz für mangelnde Umsätze durch den Wegfall von Streitigkeiten mit der Widerrufsbelehrung gern abgemahnt.

    Klare Empfehlung: Anwalt wechseln, vom Profi auf dem Bereich beraten lassen. Informationen gefällig, PM an mich genügt.

    Gruß
    Thomas

    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    Benny

    • Mitglied
    • Beiträge: 245
    PCHarbs.org - Ein Elektronik-Shop
    Antwort #19 am: 27. Juli 2010, 21:12:21
    @Spritzpistole:

    Schon die Verbraucherinformation gelesen?

    Dort steht das notwendige drin, und damit wird der Kunde belehrt.
    Das ist vollkommen rechtens.

    Spritzpistole

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 816
    PCHarbs.org - Ein Elektronik-Shop
    Antwort #20 am: 28. Juli 2010, 05:14:53
    Dort steht das notwendige drin, und damit wird der Kunde belehrt.
    Das ist vollkommen rechtens.

    Na klar habe ich die gelesen. Der Ort und die Formulierung einiger der Passagen sind eben falsch. Was maximal noch gehen würde, ist die Widerrufsbelehrung dort unterzubringen. Obwohl in 99,99% der Online-Shops die separate Widerrufsbelehrung unter dem Link "Widerrufsrecht" bzw. "Widerrufsbelehrung" zu finden ist. Ich wäre mir an deines Anwalts Stelle jetzt nicht sicher, ob der Durchschnittsverbraucher die Widerrufsbelehrung dort vermuten würde.

    Ebenfalls hat dein Anwalt notwendige vertragliche Bedingungen zu Informationen "degradiert". Die haben dort nichts zu suchen, sondern gehören in die AGB. Nur dann werden sie bei Abschluss eines Kaufvertrags Bestandteil der Vereinbarung.

    Das Konstrukt der AGB und Informationen ist damit stark fehlerbehaftet und wirkt keineswegs professionell gemacht. Es ist aus diesen und den weiter oben angesprochenen Punkten unbedingt zu überarbeiten. Aber am besten von einem anderen Anwalt, der der das ausgearbeitet hat, hat keine Ahnung von Vertrags- und Wettbewerbsrecht.

    Beste Grüße
    Thomas

    metatron

    • Mitglied
    • Beiträge: 130
    • Geschlecht:
    PCHarbs.org - Ein Elektronik-Shop
    Antwort #21 am: 28. Juli 2010, 09:45:51
    Spritzpistole hat Recht. Die Lektüre des § 360 BGB kann wirklich nicht schaden:

    Zitat
    § 360
    Widerrufs- und Rückgabebelehrung

    (1) Die Widerrufsbelehrung muss deutlich gestaltet sein und dem Verbraucher entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine wesentlichen Rechte deutlich machen. Sie muss Folgendes enthalten:
       1.    einen Hinweis auf das Recht zum Widerruf,
       2.    einen Hinweis darauf, dass der Widerruf keiner Begründung bedarf und in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist erklärt werden kann,
       3.    den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und
       4.    einen Hinweis auf Dauer und Beginn der Widerrufsfrist sowie darauf, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache genügt.

    Unterschied zu der eigenen WB bemerkt? Hilfreich auch: § 360 Abs. 3 BGB nF iVm mit Anlage 1 EGBGB

    Sick

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 570
    • Geschlecht:
    PCHarbs.org - Ein Elektronik-Shop
    Antwort #22 am: 19. Dezember 2010, 22:43:38
    Shop bzw. Domain offline...

    Shop Hosting
    7 Antworten
    4906 Aufrufe
    24. November 2010, 23:07:49 von Kenny1505
    30 Antworten
    17107 Aufrufe
    28. Januar 2010, 09:35:28 von Tomcraft
               
    anything