Antwort #18 am: 27. Juli 2010, 20:37:36
Also abgesehen davon, dass ich auf deiner Webseite gar keine separate Widerrufsbelehrung finde, entspricht das derzeitg verwendete Modell in den AGB nicht der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung. Deinem Anwalt empfehle ich, und dabei bin ich noch Rechtsreferendar, die Lektüre des § 360 Abs. 3 S. 1 BGB. Das Risiko würde ich mir als Anwalt nicht aufbürden, dass die von dir verwendete Widerrufsblehehrung auch gerichtlicher Überprüfung stand halten würde.
Darüber hinaus fehlen deinen AGB essentielle Informationen, was zu einer erheblichen Abmahngefahr führt. Ebenfalls vermisse ich Informationen zum Datenschutz. Auch dieser steht mitlerweile auf der Agenda der Abmahnanwälte und wird als Ersatz für mangelnde Umsätze durch den Wegfall von Streitigkeiten mit der Widerrufsbelehrung gern abgemahnt.
Klare Empfehlung: Anwalt wechseln, vom Profi auf dem Bereich beraten lassen. Informationen gefällig, PM an mich genügt.
Gruß
Thomas
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