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  • Thema: B2B und B2C im gleichen Shop, was ist zu beachten

    Bonsai

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    Ich soll gerade für einen fremden Shop, und irgendwann auch mal für unseren Gewerbekunden einrichten.

    Wenn ich allerdings das lese:
    http://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/12918-b2b-viele-online-shops-unzureichend.html

    Wird mir übel ...  :-!

    Wie löst man das sauber?

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=32042.0

    frangulus

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    Re: B2B und B2C im gleichen Shop, was ist zu beachten
    Antwort #1 am: 21. Januar 2015, 23:19:00
    Kommt darauf an was der Shopbetreiber bei den gewerblichen anders "anbieten" möchte.
    (Nur höhere Rabatte, oder auch Versandkosten, Lieferzeiten oder gar andere Produkte)

    Wenn der Shop B2C geeignet ist, dann ist schon mal viel gewonnen.

    Dann ist dann nur noch der zusätzlichen AGB notwendig (je nach Ausgangslage und Ziel) und sicherstellen, dass der Gewerblich auch die richtige AGB bekommt. (Sonst hat er auf einmal auch ein Widerrufsrecht.)
    Die Standard (B2C) AGB sollte aber so eindeutig erkennbar sein, dass diese nur für Endverbraucher gilt.

    Selektion in Kundengruppen über die Ust-Id Abfrage automatisch oder sicherer manuell nach Zusenden eines geeigneten Nachweises. Über die Kundengruppen lässt sich vieles regeln.  (Rabatte, Zahlungsarten, Versandmodule)

    Wir hatten das auch eine Weile gemacht.
    Kunde meldet sich an, oder fragt an -> bekommt eine mail mit den AGB für gewerbliche -> schickt Nachweis über gewerbliche Tätigkeit und Kenntnisnahme der AGB ->  wird in Kundengruppe "Gewerblich" aufgenommen.

    Widerrufsbelehrung bei der KG im Checkout ausblenden, korrekte AGB anzeigen bzw. mit versenden, Brutto/Netto Anzeige entsprechend umstellen, evtl. Versand und Zahlungsmodule kopieren und anpassen.

    Aber wie eingangs schon gesagt, kommt es auch auf die Branche und welche Unterschiede man zwischen den Kundengruppen machen möchte an.

    cayuco

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    Re: B2B und B2C im gleichen Shop, was ist zu beachten
    Antwort #2 am: 21. Januar 2015, 23:38:46
    Hallo Bonsai, wir haben ähnliche Erfahrungen gemacht. Hinzu kommt, dass Gewerbliche einem ständig unterstellen, dass "ihre" Kunden bei uns die gleichen Preise bekämen, wie sie selbst.
    Am Ende haben wir uns dazu entschieden nur noch gewerbliche zu bedienen. Zumal die Rechtslage/Verträge erheblich besser sind - sage nur "Widerruf". Oft hatten wir, dass Gewerbliche als Privatkunden bestellt haben und man war dann in der Beweislast etc...
    Anfangs hatten wir ein wenig Angst vor dieser Entscheidung, aber es hat sich als richtig erwiesen. Klagen - wegen Widerruf etc. sind gegen NULL. (Verbraucher sind die Kuschelkinder der Rechtssprechung, man hat quasi keine Chance als Händler) Und der Warenkorbwert ist erheblich gestiegen.

    frangulus

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    Re: B2B und B2C im gleichen Shop, was ist zu beachten
    Antwort #3 am: 22. Januar 2015, 00:10:01
    Zitat
    wir uns dazu entschieden nur noch gewerbliche zu bedienen.

    Wir umgekehrt, nur noch einen Endkundenshop ohne jede Ausnahme für gewerbliche.

    Und somit keine Anfragen nach kostenlosen Musterlieferungen, ausführlichen und formellen Angeboten, keine Diskussion welche AGB gelten sollen, keine wir kaufen nur bei "90 Tage Zahlungsziel" Anfragen mehr, keine leeren Versprechungen für große Folgeaufträge, usw.
    Auch kein Rumjammern am Telefon über die Preise, Versandkosten und die böse Welt mehr.

    cayuco

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    Re: B2B und B2C im gleichen Shop, was ist zu beachten
    Antwort #4 am: 22. Januar 2015, 08:19:40
    Hallo frangulus, ich finde das interessant, wie unterschiedlich man mit den gleichen Problemen umgeht. Das wäre mal einen Erfahrungsaustausch wert.
    Bei Fragen nach Gratismustern, spielen wir den Ball zurück (keine mehr vorhanden - gehen bei Kunden leider verloren) - entspricht den Tatsachen. Angebote sind Teil des Geschäfts. Größere Posten ordere ich selbst nicht ohne. Sicher versuchen manche auf diesem Weg den Preis zu drücken. Aber ich bin keine Sozialstation. Wenn die Bestellung dann niedriger ausfällt wird eben auch deren Marge angepasst - unsere Preise und Rabatte sind ja öffentlich und verbindlich formuliert. Zahlungsziel kein Problem - dann bestellen Sie, wenn Sie das Geld zusammen haben in 3 Monaten. wir sind ein Handel, keine Bank. Ansonsten sehe ich feilschen etc als sportlich an. Wenn`s jemand mit Charme und Humor hinkriegt, soll er auch belohnt werden. Nörgler und "Dem sag ichs jetzt aber"-Typen haben unsere Preise ja vor Augen.
    Allerdings hatten wir in der Zeit als wir noch Privatkunden bedient haben mindestens 2-3 Anwaltschreiben monatlich im Haus - weil wieder mal eine Firma als Max Meiermann - Privat bestellt hatte etc. Damit ist nun Schluss das bindet Arbeitszeit und kostet Anwaltskosten und Nerven - aus meiner Sicht.
    Das sind so meine Erfahrungen.

    p3e

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    Re: B2B und B2C im gleichen Shop, was ist zu beachten
    Antwort #5 am: 22. Januar 2015, 15:52:55
    Eine Firma darf doch ruhig in einem privaten Shop bestellen nur umgekehrt nicht.
    Wir haben uns aber auch auf den b2b konzentriert. Der b2c Bereich soll in Kürze über einen unserer wichtigsten Kunden abgewickelt werden. Der hat nur für unsere Artikel dann einen eigenen Shop und wir führen nur den Versand durch. Das bezahlt er uns gut, so dass ich damit prima leben kann und er spart sich die Lagerhaltung und kann das komplette Sortiment innerhalb von 24h liefern.
    Eventuell folgt dann wenig später noch ein zweiter Händler mit dem selben Konzept.

    cayuco

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    Re: B2B und B2C im gleichen Shop, was ist zu beachten
    Antwort #6 am: 22. Januar 2015, 16:06:07
    Hallo p3e, natürlich kann eine Firma im B2C Shop kaufen. Das war nicht das Problem. Das eigentliche Problem war, das man als "Max Meier Privatier" Produkte gekauft hat, die eindeutig zum Profil der Firma unter gleicher Adresse passten. Aber eben behauptete, dass man sie privat verwendet hätte, wenn man sie denn nicht auf Widerruf zurück gesendet hätte. In Wirklichkeit aber weil man als Firma nunmehr direkt über den Hersteller ordert.

    p3e

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    Re: B2B und B2C im gleichen Shop, was ist zu beachten
    Antwort #7 am: 22. Januar 2015, 16:37:33
    Und wodurch sollte da ein Anwaltschreiben Sinn machen?
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