Jetzt habe ich die Fragestellung verstanden
Da die Faktoring Firma einen Forderungsausfall für Forderungen hat, die vor dir kommen bucht die Faktoring Firma die Forderung als "uneinbringlich aus"
Da DU aber Vorsteuerabzugsfähig bist, bucht die Faktoring Firma nur die Nettobeträge und du musst die MWST Korrektur machen. Auf deinem Konto der Faktoring Firma bleibt also die MWST als Betrag stehen und wird dann über -300 Ausgeglichen
Den 300 EURO Abzug buchst dann pauschal von
MWST an billsafe Konto EURO 300
Für dieses manuelle Bebuchen der MWST haben wir ein eigenes MWST/VORSTEUER Konto angelegt, da die Standard MWST Buchung automatisiert passiert (beim Schreiben der Rechnung) Wie das LEXWARE macht weiß ich nicht.
Es ist auch schöner und für den Steuerberater / Betriebsprüfer dann leichter nachzuvollziehen was man da und warum gebucht hat.
Der Buchtungstexte sollte die Buchung erklären (z.B. MWST Korrektur nach Forderungsausfall)
Du kannst dir ja im Journal mal anschauen wie der Steuerberater dass in Vorjahren gebucht hat
Aus welchem Jahr die ausgefallene Rechnung ist, ist unerheblich. Generell gilt, dass man eine Rechnung (mit MWST Korrektur) erst dann ausbuchen darf, wenn die Forderung NACHPRÜFBAR uneinbringlich ist. i.d.R. durch eine fruchtlose Pfändung beim Schuldner