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  • Thema: Umsatzsteuerrückforderung für uneinbringliche Forderungen....

    Wave

    • Mitglied
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    Wer hat das auch schon mal bekommen über Billpay GmbH ?

    Und wie buche ich das richtig ? Jemand eine Idee ?

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=31988.0

    golferteddy

    • Schreiberling
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    Und wie buche ich das richtig ? Jemand eine Idee ?

    Genau wie die Rechnung nur SOLL und Haben vertauscht ....
    Manche FIBUs erlauben auch Minusbeträge zu verbuchen, da z.B. Kosten-Konten nur im Soll gebucht werden sollen. Wenn du so eine hast (wir haben IBM FIBU, die kann das) kannst du den Buchungsatz der Rechnung übernehmen und machst die Beträge mit Minus.

    Über die Frage der Minus-Verbuchung gibt es in Steuerberater-Kreisen durchaus unterschiedliche Meinungen. Im Ergebnis ist das aber gleich.

    Über den Monatsabschluss des Mwst-Kontos, der dann in die Ziffer (aus dem Kopf ich denke 61) der UST-Voranmedlung einfließt,  werden dann die Gutschriften der MWST aus der Rücksendung praktisch automatisch berücksichtigt

    War das die Frage ?

    Wave

    • Mitglied
    • Beiträge: 146
    Danke das Sie sich gemeldet haben. So richtig Blick ich da noch nicht durch.

    Die Auszahlungen also die Rechnungen bekommt man ja immer ausgezahlt ( auch wenn der Kunde nicht bezahlt ).

    Das buche ich dann:
    Guthaben: 8400 ( Alle aus Deutschland )
    Rechnung ( Gebühren ): 4970 mit 19%

    Nun bekommt man nach ein Jahr oder auch später eine Abrechnung wo dann als Beispiel: -300 Euro stehen ( Umsatzsteuer aus Forderungsausfällen )

    Wie buche ich das ? Es sind ja nur die Umsatzsteuer der alten Rechnungen.

    Muss auch dabei schreiben das die alten Rechnungen noch vom Steuerberater gebucht wurden. Und wir nun selber buchen im Jahr 2015. ( Die Umsatzsteuer die hier zurück gefordert wird ist aus dem Jahr 2012 - 2013 )

    Buche ich jetzt nur die Umsatzsteuer ? Oder muss ich die kompletten Rechnungen von damals raussuchen und nochmal einbuchen unter 2406 ? So das die Steuer daraus verrechnet wird ?

    Oder hab ich das komplett falsch verstanden ?

    Ich arbeite mit Lexware Buchhalter Plus ( Skr03 )

    golferteddy

    • Schreiberling
    • Beiträge: 404
    • Geschlecht:
    Jetzt habe ich die Fragestellung verstanden

    Da die Faktoring Firma einen Forderungsausfall für Forderungen hat, die vor dir kommen bucht die Faktoring Firma die Forderung als "uneinbringlich aus"

    Da DU aber Vorsteuerabzugsfähig bist, bucht die Faktoring Firma nur die Nettobeträge und du musst die MWST Korrektur machen. Auf deinem  Konto der Faktoring Firma bleibt also die MWST als Betrag stehen und wird dann über -300 Ausgeglichen

    Den 300 EURO Abzug buchst dann pauschal von
    MWST an billsafe Konto  EURO 300

    Für dieses manuelle Bebuchen der MWST haben wir ein eigenes MWST/VORSTEUER Konto angelegt, da die Standard MWST Buchung automatisiert passiert (beim Schreiben der Rechnung) Wie das LEXWARE macht weiß ich nicht.

    Es ist auch schöner und für den Steuerberater / Betriebsprüfer dann leichter nachzuvollziehen was man da und warum gebucht hat.

    Der Buchtungstexte sollte die Buchung erklären (z.B.  MWST Korrektur nach Forderungsausfall)

    Du kannst dir ja im Journal mal anschauen wie der Steuerberater dass in Vorjahren gebucht hat

    Aus welchem Jahr die ausgefallene Rechnung ist, ist unerheblich. Generell gilt, dass man eine Rechnung (mit MWST Korrektur) erst dann ausbuchen darf, wenn die Forderung NACHPRÜFBAR uneinbringlich ist. i.d.R. durch eine fruchtlose Pfändung beim Schuldner

    Wave

    • Mitglied
    • Beiträge: 146
    Danke nochmal ! Sehr nett das Sie sich dazu gemeldet haben.

    hstreicher

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 281
    Alternativ,

    du buchst die Rechnungen ganz aus (also den Brutto Betrag)
    und buchts dann denn Nettobetrag wieder ein aber nicht über Verkäufe mit Steuer,
    sondern über Versicherungsentschädigungen Ohne Steuer

    dann passts auch

    payday

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 3
    Hallo,

    da ich auch meine erste Umsatzsteuerrückforderung erhalten habe:

    In welches Feld in der Umsatzsteuer-Voranmeldung trage ich die zurückgeforderten Umsatzsteuerbeträge ein?

    In Feld 69? In Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge (§ 14c UStG) sowie Steuerbeträge, die nach § 4 Nr. 4a Satz 1 Buchst. a Satz 2, § 6a Abs. 4 Satz 2, § 17 Abs. 1 Satz 6 oder § 25b Abs. 2 UStG oder von einem Auslagerer oder Lagerhalter nach §13a Abs 1 Nr. 6 UStG geschuldet werden