Antwort #30 am: 04. Januar 2015, 09:52:07
So ein Klageweg kann lang sein und da geht einem Kleinunternehmer doch wohl eher die Puste aus als einem gewerblichen Käufer der sich für einen Preisunterschied von 19% verklagen lässt.
Warum?
Der Kleinunternehmer, kann seinen Betrieb ja "nebenbei" ausüben und genug Kohle in der Hinterhand haben.
Stellt sich wohl eher die Frage, welcher Gewerbliche für 19% USt vor den Kadi zieht.
Zumal es sich ja wohl um Kleinbeträge auf der Rechnung handeln dürfte.