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  • Thema: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.

    frangulus

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    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #15 am: 02. Januar 2015, 20:18:39
    Frangulus, du widersprichst deiner Quelle:

    Nö, tue ich nicht.
    Wenn er falsch auszeichnet ist es ein Verstoß gegen die PAngV. 
    Ob er es falsch macht oder nicht, vermag ich mit den vorliegenden Informationen nicht beurteilen. Wie bereits von Spegeli erwähnt gehen die Meinungen da auch bei Fachleuten auseinander. Schau Dir auch mal die Kommentare in dem genannten Link an.

    Wichtig ist, dass der Verbraucher erkennt ob es sich um einen Endpreis handelt oder noch zusätzliche Kosten hinzukommen. Insofern entspricht die Angabe "inkl. MwSt" dem Zweck des Gesetzes.

    Gegenüber Unternehmen könnte die Angabe natürlich falsch sein, da dieser damit rechnet die 
    da kommt es aber auf die Ausgestaltung (Hinweise auch per Sternchen, Bestellprozess, AGB, Rechnung, etc.) an.  Von Unternehmern erwartet man aber auch etwas mehr Sorgfalt beim Lesen der Hinweise und AGB.
    Managed Server

    kaisa

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    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #16 am: 02. Januar 2015, 23:45:18
    Bei der Angabe von MwSt. handelt es sich aber auch ums Steuerrecht oder nicht?

    Der PAngV entspricht es auch voll, wenn man nichts zu dem Preis schreibt, da es ja der Endpreis ist.

    Nicht alles, was in den AGB drinsteht, ist gültig.

    Ich habe mehrere Quellen genannt und zitiert, die deiner Meinung präsize widersprechen. Du kannst weder eine Quelle nennen, noch den Urheber. Hmmm. Wem sollte ich jetzt glauben?

    p3e

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    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #17 am: 03. Januar 2015, 00:37:00
    Ein Konkurrent hat wohl ein Kleingewerbe und weist weder MwSt. aus noch weist er bei Produkten oder Bestellungen darauf hin, warum sie nicht ausgewiesen wird.
    und später schreibst du
    ... Das jkann man klären, indem man angibt, dass keine MwSt. erhoben wird. Fertig. Warum falsche Tatsachen darstellen und inkl. MwSt. schreiben, wenn man meint, dass keine berechnet wird?
    Schreibt er jetzt inkl. MwSt. oder nicht?

    Ob du jetzt zu einem Anwalt gehst und Ihm eine Abmahnung schicken läst, ist Deine Sache. Im Zweifelsfall entscheidet da ein Richter Ich finde Deine Aussage, dass er Dich kopiert viel wichtiger. Den Fall hatte ich auch schon erlebt. Damals habe ich meinem Konkurrenten einen Brief geschrieben und freundlich darauf hingewiesen. Ich habe klar gestellt, dass ich kein zweites mal freundlich bin und mir schriftlich geben lassen, dass er das zur Kenntnis genommen hat. Das hat gefruchtet, ich musste nicht viel Zeit opfern und einen Anwalt kontaktieren und ich hatte einen guten Draht zu Ihm, als Jahre später eine Zusammenarbeit unumgänglich war.

    Das kommt aber immer auf die Situation an. Seine Firma stellt keine existentielle Bedrohung für mich dar. Eigentlich deckt er sogar einen anderen Bereich ab als ich und ich kann gut damit leben, dass es ihn gibt.
    Wie das bei dir ist kann ich nicht sagen. Viel Erfolg wobei auch immer.

    Spegeli

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    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #18 am: 03. Januar 2015, 00:37:37
    Boah kacke kaisa...wenn du glaubst das du recht hast, was frägst du uns dann überhaupt wenn du uns e nicht glaubst?

    Ich zitiere noch mal:
    Zitat
    Gemäß § 1 II PAngV muss der Kleinunternehmer angeben, dass seine Preise die Umsatzsteuer enthalten. Verstöße gegen die PAngV sind zurzeit äußerst beliebte Abmahngründe. Der IT-Recht Kanzlei sind zudem viele Kleinunternehmer bekannt, die sich (leider) im Rahmen einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet haben, fortan die Mehrwertsteuer mit auszuweisen.
    Man ist also laut § 1 II PAngV dazu verpflichtet die Mwst. auszuzeichnen (auch als Kleinunternehmen).

    Zitat
    Gemäß § 19 UstG darf der Kleinunternehmer nicht angeben, dass seine Preise die Umsatzsteuer enthalten. Die Angabe „inkl. Mwst.“ wäre vielmehr irreführend im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG, da ein gewerblicher Abnehmer angesichts dieser Abnahme geneigt ist, von vornherein 19/119 abzuziehen, um eine für ihn zutreffende Preisvorstellung zu erhalten (so auch Wekwerth, MMR 6/2008 S. 380). Sie wäre zudem falsch, da die Mehrwertsteuer ja gerade nicht erstattungsfähig ist. Sollte zudem das Finanzamt auf die Angabe „inkl. Mwst.“ aufmerksam werden, so hätte dies für den Kleinunternehmer unter Umständen zur Folge, dass er die im Internet angegebene Mehrwertsteuer an das Amt abzuführen hätte, obwohl er selber gegenüber dem Verbraucher netto abgerechnet hätte (vgl. § 14c Abs. 2 S. 1 UStG).
    Anderer seits darf man laut § 19 UstG die Mwst. nicht auszeichnen.

    Merkst du den Geseztlichen wiederspruch? Solange dieser existiert gibt es eigendlich kein richtig und kein falsch.

    kaisa

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    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #19 am: 03. Januar 2015, 01:06:04
    Nun, im laufe der Diskussion habe ich mir die Argumente angeschaut und dann nach Quellen gesucht. Die eigentliche Frage auch eine andere, die allerdings davon abhängt, ob es ein Wettbewerbsverstoss nach PAnGV oder ein Steuervergehen nach dem USTG. wäre.

    Deine Quelle ist eine Kanzlei, die letztlich auch sagt, dass inkl. MwSt. nicht angegeben werden darf. Das sagen auch meine Quellen IHK, Verbraucherschutz und andere Anwälte.

    Letztlich verstehe ich dann auch nicht, wie man das noch anders sehen kann. Aber letztlich nicht mein Problem. Aber ich hoffte, noch andere Meinungen zu hören.

    papiertiger

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    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #20 am: 03. Januar 2015, 08:11:03
    Andere Meinungen kannst du lesen, wenn du, wie hier bereits emphohlen, mal die Kommentare zu dem verlinkten Artikel liest.
    Besonders die von Ralf Stork, denn der hat sich wohl intensiver mit der ganzen Problematik auseinandergesetzt, als der Verfasser selbst.

    Der Verfasser behauptet ja auch, dass das Finanzamt Anstoß daran nehmen könnte, wenn bei der Preisangabe "incl. USt" stehen würde.
    Das entspricht natürlich der Argumentation eines Abmahnanwaltes, der Klienten sucht.
    Mehr aber auch nicht.

    Was passiert denn, wenn das FA wirklich einen hoch bezahlten Finanzbeamten tatsächlich zu einem Kleinunternehmer schickt, um eine Betriebsprüfung durchzuführen?

    Es wird einfach nur geprüft, ob der Umsatz unter 17.500 € liegt, in den Ausgangsrechnungen die USt nicht ausgewiesen wurde und alles mit den Kontoauszügen überein stimmt. Mehr aber auch nicht. Falls der Fall überhaupt verfolgt wird.

    Ob da nun bei der Preisangabe steht "incl. MwSt", oder "incl. USt" (was korrekter wäre), oder ob da gar nichts steht, ist dem FA völlig schnuppe.
    Hauptsache, die Steuer wird korrekt abgeführt.

    Du schreibst doch selbst, dass du keinen Aufwand bzgl. Abmahnungen betreiben willst.
    Was soll dann der ganze Aufstand hier?
    Oder, willst du ihn beim Finanzamt anschwärzen?

    Das dürfte zwecklos sein, denn die interessiert eben nur, ob korrekt versteuert wurde.

    frangulus

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    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #21 am: 03. Januar 2015, 12:32:05
    Bei der Angabe von MwSt. handelt es sich aber auch ums Steuerrecht oder nicht?

    Nein, die Angabe des Zusatzes bei Werbung, Angebot, Shop, etc. betrifft nur die PAngV. Die Angabe auf Rechnungen und der Steuererklärung  betreffen das Steuerrecht.

    Zitat
    Der PAngV entspricht es auch voll, wenn man nichts zu dem Preis schreibt, da es ja der Endpreis ist.

    Ja, wie in den Links erwähnt wäre das die 100%-ig richtige Angabe. Deshalb ist aber sind andere Möglichkeiten nicht vollkommen falsch. Die Angeb "inkl. MwSt" wird vom durchschnittlichen Endverbraucher als Endpreis verstanden, da dies marktüblich ist. Und die Angabe im Shop richtet sich an diesen und nicht an das FA.

    Zitat
    Nicht alles, was in den AGB drinsteht, ist gültig.

    Ja, und.

    Zitat
    Ich habe mehrere Quellen genannt und zitiert, die deiner Meinung präsize widersprechen. Du kannst weder eine Quelle nennen, noch den Urheber. Hmmm. Wem sollte ich jetzt glauben?
    Deine Quellen sagen gar nichts anderes. Die IHK schreibt sollen nicht müssen und abgestimmt mit der Wettbewerbszentrale um Abmahnungen zu verhindern. Nirgends steht was von Steuerhinterziehung, es bezieht sich immer auf die Transparenz gegenüber dem Kunden.

    Solange der Shopbetreiber seine Steuererklärung korrekt und wahrheitsgemäß macht ist dem FA die Angabe im Shop egal.

    papiertiger

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    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #22 am: 03. Januar 2015, 12:45:25
    Auch beim Endpreis scheiden sich die Geister.

    Wenn ich mir ein Produkt, wie z.B. einen Schrank selbst zusammen stellen kann, ergibt sich ein Endpreis von Summe x für Rückwand, Einlegeböden, Schubladen etc.

    Auf Summe x kann dann aber auch noch die USt kommen.
    Also: Endpreis zzgl. USt.

    Der Endpreis muss also nicht zwangsläufig auch die USt enthalten.

    Godzilla

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    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #23 am: 03. Januar 2015, 23:33:24
    Der Endpreis muss also nicht zwangsläufig auch die USt enthalten.

    Doch, denn sonst ist es ja kein Endpreis sondern ein "Ende-offen-Preis".

    Godzilla

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    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #24 am: 03. Januar 2015, 23:43:18
    Zitat
    Der PAngV entspricht es auch voll, wenn man nichts zu dem Preis schreibt, da es ja der Endpreis ist.

    Ja, wie in den Links erwähnt wäre das die 100%-ig richtige Angabe. Deshalb ist aber sind andere Möglichkeiten nicht vollkommen falsch. Die Angeb "inkl. MwSt" wird vom durchschnittlichen Endverbraucher als Endpreis verstanden, da dies marktüblich ist. Und die Angabe im Shop richtet sich an diesen und nicht an das FA.

    Die Angabe richtet sich aber ebend nicht nur an "durchschnittliche Endverbraucher" sondern auch an Gewerbetreibene und die können bei der Angabe "inkl. MwSt" davon ausgehen, dass sie eine Rechnung mit ausgewiesener Ust. bekommen. Diese dürfen sie aber nicht bekommen und so gibt es dann zwar keinen Ärger mit dem FA aber dafür mit gewerblichen Kunden.

    Zwar ist es einem gewerblichen Käufer zumutbar, dass er in den AGB nachliest wie es sich mit der Steuer verhält aber wer macht das schon, wenn er "inkl. MwSt" beim Preis liest?

    papiertiger

    • Frisch an Board
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    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #25 am: 03. Januar 2015, 23:53:09
    Allerdings sieht er noch vor Absenden der Bestellung, dass keine USt ausgewiesen wird.

    Godzilla

    • Schreiberling
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    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #26 am: 04. Januar 2015, 00:13:07
    und wenn er das übersieht oder den Preis im Shop sieht und ebend per Telefon oder Fax bestellt?
    Dann sieht er das nicht. Ist dann zwar sein Pech aber wenn er dann bei Lieferung bemerkt, dass er "19% mehr als gedacht" bezahlt hat, dann ist der Ärger vorprogrammiert. Und wenn er sich nur aus Verärgerung besonders viel Zeit mit der Bezahlung lässt. Da kann dann so mancher Kleinunternehmer auf dem Klageweg sein Gewerbe direkt wieder abmelden...

    frangulus

    • Fördermitglied
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    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #27 am: 04. Januar 2015, 01:25:22
    Zitat
    und wenn er das übersieht
    Das ist sein Problem, dass es die KU-Regelung gibt sollte einem Unternehmer bekannt sein. Die PAngV schützt nun mal den Endverbraucher und nicht den Unternehmer.

    Zitat
    oder den Preis im Shop sieht und ebend per Telefon oder Fax bestellt?

    Dann gilt eh das am Telefon oder per Fax vereinbarte. Als Unternehmer wird man wohl die Bestellung korrekt aufgeben können.

    Zitat
    Dann sieht er das nicht. Ist dann zwar sein Pech
    Genau! Sein Pech.

    Zitat
    aber wenn er dann bei Lieferung bemerkt, dass er "19% mehr als gedacht" bezahlt hat, dann ist der Ärger vorprogrammiert.
    Ja, manchmal muss man sich über sich selbst ärgern.

    Zitat
    Und wenn er sich nur aus Verärgerung besonders viel Zeit mit der Bezahlung lässt.

    Dann bekommt vor lauter "Verärgerung" einen Mahnbescheid.

    Zitat
    Da kann dann so mancher Kleinunternehmer auf dem Klageweg sein Gewerbe direkt wieder abmelden...
    Aha, eine Gewerbe auf dem Klageweg abmelden?

    Godzilla

    • Schreiberling
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    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #28 am: 04. Januar 2015, 03:01:12
    Zitat
    Dann sieht er das nicht. Ist dann zwar sein Pech
    Genau! Sein Pech.

    Dann kann aber der Mitbewerber den Kleinunternehmer abmahnen, weil er von einer irreführenden Werbung, einer Irreführung durch Unterlassen und/oder einem Verstoß gegen die PAngV ausgeht.

    Der Kleinunternehmer der schreibt, dass seine Preise "inkl. Mwst" sind und dies nur in den AGB konkretisiert hat doch einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Kleinunternehmer der schreibt, dass "gemäß §19 UStG..." und das unabhängig davon ob der spätere Käufer eine Privatperson ist oder nicht.

    Zitat
    Da kann dann so mancher Kleinunternehmer auf dem Klageweg sein Gewerbe direkt wieder abmelden...
    Aha, eine Gewerbe auf dem Klageweg abmelden?
    So ein Klageweg kann lang sein und da geht einem Kleinunternehmer doch wohl eher die Puste aus als einem gewerblichen Käufer der sich für einen Preisunterschied von 19% verklagen lässt.

    papiertiger

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    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #29 am: 04. Januar 2015, 09:44:53
    Der Endpreis muss also nicht zwangsläufig auch die USt enthalten.

    Doch, denn sonst ist es ja kein Endpreis sondern ein "Ende-offen-Preis".
    Nein. Es wäre ein Endpreis ohne USt.
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