Andere Meinungen kannst du lesen, wenn du, wie hier bereits emphohlen, mal die Kommentare zu dem verlinkten Artikel liest.
Besonders die von Ralf Stork, denn der hat sich wohl intensiver mit der ganzen Problematik auseinandergesetzt, als der Verfasser selbst.
Der Verfasser behauptet ja auch, dass das Finanzamt Anstoß daran nehmen könnte, wenn bei der Preisangabe "incl. USt" stehen würde.
Das entspricht natürlich der Argumentation eines Abmahnanwaltes, der Klienten sucht.
Mehr aber auch nicht.
Was passiert denn, wenn das FA wirklich einen hoch bezahlten Finanzbeamten tatsächlich zu einem Kleinunternehmer schickt, um eine Betriebsprüfung durchzuführen?
Es wird einfach nur geprüft, ob der Umsatz unter 17.500 € liegt, in den Ausgangsrechnungen die USt nicht ausgewiesen wurde und alles mit den Kontoauszügen überein stimmt. Mehr aber auch nicht. Falls der Fall überhaupt verfolgt wird.
Ob da nun bei der Preisangabe steht "incl. MwSt", oder "incl. USt" (was korrekter wäre), oder ob da gar nichts steht, ist dem FA völlig schnuppe.
Hauptsache, die Steuer wird korrekt abgeführt.
Du schreibst doch selbst, dass du keinen Aufwand bzgl. Abmahnungen betreiben willst.
Was soll dann der ganze Aufstand hier?
Oder, willst du ihn beim Finanzamt anschwärzen?
Das dürfte zwecklos sein, denn die interessiert eben nur, ob korrekt versteuert wurde.