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  • Thema: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.

    kaisa

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    Ein Konkurrent hat wohl ein Kleingewerbe und weist weder MwSt. aus noch weist er bei Produkten oder Bestellungen darauf hin, warum sie nicht ausgewiesen wird. Wahrscheinlich auch nicht auf den Rechnungen. Das konnte ich noch nicht prüfen.

    Es findet sich ledigleich ein Hinweis auf einer Unterseite einer Infoseite (FAQ).

    Da er mein Konzept kopiert, meinen recht generischen Namen teilweise und meine AGB faktisch komplett übernommen hat, bin ich schlecht gelaunt, habe aber auch keinen Bock mit Abmahnungen eine Welle loszutreten.

    Was für Konsequenzen drohen ihm im Allgemeinen?
    - Abmahnungen
    - Nachzahlung von MwSt.?
    - Verfahren Steuerhinterziehung?
    - etc?

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=31882.0
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    Spegeli

    • Schreiberling
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    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #1 am: 01. Januar 2015, 22:33:36
    Wie sieht es den bei dir aus mit MWST. Auszeichnung? Auch Kleingewerbe?

    Hilfreiche wäre evtl. n link von seinem Shop und evtl. von deinem.

    kaisa

    • Schreiberling
    • Beiträge: 365
    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #2 am: 01. Januar 2015, 22:48:24
    Ich bin mwSt.pflichtig und angemeldet. Ich bevorzuge keine Links zu nennen. Ich denke, die Fragestellung ist recht übersichtlich.
    Ich frage mich, ob man sich strafbar macht, wenn man keine MwSt. angibt oder nur abmahnfähig ist.

    papiertiger

    • Frisch an Board
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    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #3 am: 02. Januar 2015, 08:32:32
    Was schreibt er denn genau bei den Produkten?

    Es reicht aus, wenn da z.B. steht: Incl. USt zzgl. Versand.

    kaisa

    • Schreiberling
    • Beiträge: 365
    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #4 am: 02. Januar 2015, 08:48:54
    Es steht einfach nur der Preis da ohne weiteren Hinweis.
    Ich bezweifel, dass man als Kleinunternehmer "incl. MwSt/USt" schreiben darf, wenn keine enthalten ist". Das ist dann ganz bestimmt Steuerhinterziehung, wenn dann keine USt. abgeführt wird. Auch kein Sternchenhinweis oder zur FAQ.
    Einziger Hinweis findet sich unter "FAQ" und dort unter der Seite "Preise".

    Die selbe Situation im Warenkorb.

    papiertiger

    • Frisch an Board
    • Beiträge: 92
    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #5 am: 02. Januar 2015, 09:04:08
    Wenn da nichts steht, ist es natürlich ein Verstoß gegen die PAngV.
    Hiernach müssen sämtliche Preisbestandteile angegeben sein.

    Und natürlich ist die USt im Preis enthalten. Sie wird nur nicht ausgewiesen.
    Ich gehe mal davon aus, dass er nicht mit umsatzsteuerfreien Waren handelt.

    Steuerhinterziehung dürfte es auf keinen Fall sein.

    kaisa

    • Schreiberling
    • Beiträge: 365
    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #6 am: 02. Januar 2015, 09:20:13
    Ich denke, das definitiv ist keine MwSt. enthalten, denn sonst müsste er sie angeben. Denn er nimmt ja gerade keine MwSt. ein, so dass keine enthalten ist.

    Und wenn man sagt, es wäre eine Steuer enthalten (auch wenn sie dann nicht explizit ausgewiesen wird), der Kunde zahlt sie also und man führt sie nicht ab, dann ist das in meinen Augen Steuerhinterziehung.

    Vielleicht kann noch jemand anderes was dazu sagen?

    papiertiger

    • Frisch an Board
    • Beiträge: 92
    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #7 am: 02. Januar 2015, 09:37:07
    Er muss die Preisbestandteile angeben.
    Wenn er das, wie im vorliegenden Fall nicht tut, liegt lediglich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
    Die USt ist im Preis enthalten, also gehört da rein: incl. USt.

    Wenn er umsatzmäßig unter 17.500 Eur liegt, braucht er als Kleinunternehmer die USt auch nicht abführen, obwohl er sie einnimmt.
    Es sei denn, er ist so dumm und weist die USt dann wieder auf der Rechnung aus.

    Zu dem Thema sind allerdings schon etliche Server voll geschrieben worden.

    frangulus

    • Fördermitglied
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    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #8 am: 02. Januar 2015, 12:58:27
    Zitat
    Wenn er das, wie im vorliegenden Fall nicht tut, liegt lediglich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

    Genauer gesagt, ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung welcher wettbewerbsrechtlich relevant sein könnte.

    www.it-recht-kanzlei.de/kleinunternehmer-mehrwertsteuer-umsatzsteuer.html

    kaisa

    • Schreiberling
    • Beiträge: 365
    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #9 am: 02. Januar 2015, 14:53:52
    Frangulus, du widersprichst deiner Quelle:

    Zitat
    Kleinunternehmer, die keine Umsatzsteuer erheben, dürfen

        ihre Preise im Internet nicht mit dem Hinweis kennzeichnen, dass die Umsatzsteuer mit enthalten sei.

    weiter:
    Zitat
    Gemäß § 19 UstG darf der Kleinunternehmer nicht angeben, dass seine Preise die Umsatzsteuer enthalten. Die Angabe „inkl. Mwst.“ wäre vielmehr irreführend im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG, da ein gewerblicher Abnehmer angesichts dieser Abnahme geneigt ist, von vornherein 19/119 abzuziehen, um eine für ihn zutreffende Preisvorstellung zu erhalten (so auch Wekwerth, MMR 6/2008 S. 380). Sie wäre zudem falsch, da die Mehrwertsteuer ja gerade nicht erstattungsfähig ist. Sollte zudem das Finanzamt auf die Angabe „inkl. Mwst.“ aufmerksam werden, so hätte dies für den Kleinunternehmer unter Umständen zur Folge, dass er die im Internet angegebene Mehrwertsteuer an das Amt abzuführen hätte, obwohl er selber gegenüber dem Verbraucher netto abgerechnet hätte (vgl. § 14c Abs. 2 S. 1 UStG).

    Das ist genau der Standpunkt, den ich vertrete.

    Weiter IHK Rhein-Neckar http://www.rhein-neckar.ihk24.de/recht/wettbewerbsrecht/Werbung/463806/RichtigePreisangabeKleinunternehmer.html:
    Zitat
    Kleinunternehmer, die im Internethandel tätig sind, sollten auf den Zusatz „inkl. MwSt.“ bei der Preisangabe verzichten. Jedoch sollten sie mit entsprechender Kennzeichnung bei Angabe des Endpreises darauf verweisen, dass sie gem. § 19 UStG per Gesetz aufgrund ihres Kleinunternehmerstatus keine Umsatzsteuer erheben und daher auch nicht zum Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt sind

    und weiter:
    Zitat
    Diese Formulierung ist mit der Wettbewerbszentrale insoweit abgestimmt, dass diese eine solche für zulässig hält und daher nicht aufgreifen wird.

    Spegeli

    • Schreiberling
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    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #10 am: 02. Januar 2015, 15:21:46
    Da streiten sich seit Jahren die Köpfe.

    Theoretisch darf er bei den Preisen schreiben "inkl. Mwst." da diese enthalten ist (hat er ja Bezahlt als er die Ware eingekauft hat und die verschwindet ja nicht einfach).

    Allerdings darf er diese dann nicht weiter geben und muss daher darauf hinweisen das sie nicht in der Rechnung aufgeführt wird.

    Das ist theoretisch erlaubt, die meisten schreiben aber direkt "ohne Mwst." da es einfach unkomplizierter ist.

    Gab da mal nen guten Artikel von ner Anwaltskanzlei, den find ich grad nur nicht.

    Zitat
    Der Kleinunternehmer, der Verbrauchern über das Internet gewerblich Waren anbietet, steht nun vor einem rechtlichen Dilemma:

    • Gemäß § 19 UstG darf der Kleinunternehmer nicht angeben, dass seine Preise die Umsatzsteuer enthalten. Die Angabe „inkl. Mwst.“ wäre vielmehr irreführend im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG, da ein gewerblicher Abnehmer angesichts dieser Abnahme geneigt ist, von vornherein 19/119 abzuziehen, um eine für ihn zutreffende Preisvorstellung zu erhalten (so auch Wekwerth, MMR 6/2008 S. 380). Sie wäre zudem falsch, da die Mehrwertsteuer ja gerade nicht erstattungsfähig ist. Sollte zudem das Finanzamt auf die Angabe „inkl. Mwst.“ aufmerksam werden, so hätte dies für den Kleinunternehmer unter Umständen zur Folge, dass er die im Internet angegebene Mehrwertsteuer an das Amt abzuführen hätte, obwohl er selber gegenüber dem Verbraucher netto abgerechnet hätte (vgl. § 14c Abs. 2 S. 1 UStG).
    • Gemäß § 1 II PAngV muss der Kleinunternehmer angeben, dass seine Preise die Umsatzsteuer enthalten. Verstöße gegen die PAngV sind zurzeit äußerst beliebte Abmahngründe. Der IT-Recht Kanzlei sind zudem viele Kleinunternehmer bekannt, die sich (leider) im Rahmen einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet haben, fortan die Mehrwertsteuer mit auszuweisen.

    Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/kleinunternehmer-mehrwertsteuer-umsatzsteuer.html

    Falls er schreibt "inkl. Mwst." ist es glaub nur wichtig das er an bestimmten stellen darauf hinweist das die Mwst. nicht auf der Rechnung ausgewiesen wird.
    (z.b. beim Bezahlvorgang etc.)

    Aber wie gesagt da wird seit jahren darüber gestritten was den nun wirksam ist.
    Frag 10 Anwälte und du wirst wahrscheinlich mind. 4 verschiedene Antworten erhalten, da es bisher dazu einfach keine klare Regelung gibt (soweit ich weis).
    Deswegen liest man im Internet auch immer nur "Empfehlungen" wie man es machen sollte.

    kaisa

    • Schreiberling
    • Beiträge: 365
    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #11 am: 02. Januar 2015, 16:47:02
    Er kauft für 50€ netto ein, 59.50€ brutto, verkauft für 100€ Brutto/netto
    Dann ist gerade NICHT die volle MwSt. enthalten, da sie ja auf den MEHRWERT in der letzten Stufe aufgeschlagen wird. Was ist, wenn er privat etwas eingekauft hat oder Musik macht und verkauft. Dann hat er ja dafür auch keine MwSt. bezahlt und kann dann nicht "inkl. MwSt". schreiben.
    Und er hat eben keine MwSt. auf die zusätzlichen 40.50€ genommen und kann daher auch nicht behaupten, sie wäre inklusive.

    Auch dein Zitat bestätigt dies.

    Ich habe noch nichts gegenteiliges gefunden. IHK, Anwälte und Verbraucherschutzvereine sind für mich schon sehr aussagekräftig.

    papiertiger

    • Frisch an Board
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    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #12 am: 02. Januar 2015, 17:22:20
    Es geht nicht darum, wieviel er bezahlt hat, sondern darum, ob der Verbraucher noch zusätzlich USt zahlen muss.

    kaisa

    • Schreiberling
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    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #13 am: 02. Januar 2015, 18:11:56
    Es geht nicht darum, wieviel er bezahlt hat, sondern darum, ob der Verbraucher noch zusätzlich USt zahlen muss.
    Wie kommst du dadrauf? Das jkann man klären, indem man angibt, dass keine MwSt. erhoben wird. Fertig. Warum falsche Tatsachen darstellen und inkl. MwSt. schreiben, wenn man meint, dass keine berechnet wird?

    Es geht durchaus darum (siehe Quellen), ob mwst.pflichtige die MwSt. absetzen können und ob eine Steuer erhoben wird, die dann eben auch abgeführt werden muss.

    papiertiger

    • Frisch an Board
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    Re: Konsequenzen Kleingewerbe, kein Hinweis auf MwSt.
    Antwort #14 am: 02. Januar 2015, 18:29:36
    Ich komme darauf, weil es sich bei der PAngV um Vebraucherrecht handelt.
    Der Unternehmer hat nun mal keinen Verbraucherschutz.
    Deshalb ist es ihm auch zuzumuten, die AGB, FAQ durch zu lesen.

    Zudem wird ja auch nicht im Bestellvorgang darauf hingewiesen, dass USt erhoben wird.
    Allein das dürfte für den Unternehmer klar sein, dass er bei einem Kleinunternehmer kauft.

    Bestelle doch mal bei einer gGmbH.

    Diese "Quelle" geistert schon seit Jahren durch das Internet und wird immer wieder gerne herangezogen, wenn es um den KU-Status geht.
    Ist allerdings schon häufig widerlegt worden.
    3 Antworten
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