Antwort #10 am: 02. Januar 2015, 15:21:46
Da streiten sich seit Jahren die Köpfe.
Theoretisch darf er bei den Preisen schreiben "inkl. Mwst." da diese enthalten ist (hat er ja Bezahlt als er die Ware eingekauft hat und die verschwindet ja nicht einfach).
Allerdings darf er diese dann nicht weiter geben und muss daher darauf hinweisen das sie nicht in der Rechnung aufgeführt wird.
Das ist theoretisch erlaubt, die meisten schreiben aber direkt "ohne Mwst." da es einfach unkomplizierter ist.
Gab da mal nen guten Artikel von ner Anwaltskanzlei, den find ich grad nur nicht.
Der Kleinunternehmer, der Verbrauchern über das Internet gewerblich Waren anbietet, steht nun vor einem rechtlichen Dilemma:
- Gemäß § 19 UstG darf der Kleinunternehmer nicht angeben, dass seine Preise die Umsatzsteuer enthalten. Die Angabe „inkl. Mwst.“ wäre vielmehr irreführend im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG, da ein gewerblicher Abnehmer angesichts dieser Abnahme geneigt ist, von vornherein 19/119 abzuziehen, um eine für ihn zutreffende Preisvorstellung zu erhalten (so auch Wekwerth, MMR 6/2008 S. 380). Sie wäre zudem falsch, da die Mehrwertsteuer ja gerade nicht erstattungsfähig ist. Sollte zudem das Finanzamt auf die Angabe „inkl. Mwst.“ aufmerksam werden, so hätte dies für den Kleinunternehmer unter Umständen zur Folge, dass er die im Internet angegebene Mehrwertsteuer an das Amt abzuführen hätte, obwohl er selber gegenüber dem Verbraucher netto abgerechnet hätte (vgl. § 14c Abs. 2 S. 1 UStG).
- Gemäß § 1 II PAngV muss der Kleinunternehmer angeben, dass seine Preise die Umsatzsteuer enthalten. Verstöße gegen die PAngV sind zurzeit äußerst beliebte Abmahngründe. Der IT-Recht Kanzlei sind zudem viele Kleinunternehmer bekannt, die sich (leider) im Rahmen einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet haben, fortan die Mehrwertsteuer mit auszuweisen.
Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/kleinunternehmer-mehrwertsteuer-umsatzsteuer.htmlFalls er schreibt "inkl. Mwst." ist es glaub nur wichtig das er an bestimmten stellen darauf hinweist das die Mwst. nicht auf der Rechnung ausgewiesen wird.
(z.b. beim Bezahlvorgang etc.)
Aber wie gesagt da wird seit jahren darüber gestritten was den nun wirksam ist.
Frag 10 Anwälte und du wirst wahrscheinlich mind. 4 verschiedene Antworten erhalten, da es bisher dazu einfach keine klare Regelung gibt (soweit ich weis).
Deswegen liest man im Internet auch immer nur "Empfehlungen" wie man es machen sollte.