Antwort #7 am: 03. November 2014, 17:41:13
Paypal macht von seinem Recht USt. zu berechnen keine Gebrauch und vermeidet dadurch die Notwendigkeit Rechnungen auszustellen.
Bleiben wir doch mal beim oben angegebenen Beispiel:
Zwischensumme 24,00 €
Paypalgebühr 0,92 €
Versand 4,90 €
Summe netto 25,06 €
UST 19% 4,76 €
Summe gesamt 29,82 €
so würde es aussehen, wenn die Paypalgebühr (hier 0,92) inkl. USt. wäre. Das stimmt aber meiner Meinung nach nicht, sondern m. E. sind diese zzgl. USt., also 0,92 + 19%= 1,09. Es müßte also heißen
Zwischensumme 24,00 €
Paypalgebühr 1,09 €
Versand 4,90 €
Summe netto 25,20 €
UST 19% 4,79 €
Summe gesamt 29,99 €
Nach dieser Rechnung wäre ein Vorsteuerabzugesberechtigter aber nun in der Lage die komplette Vorsteuer geltend zu machen.
Mein erstes Beispiel inkl. Ust ist wohl auch der Grund, warum die "Finanzheinis" sagen, dass Geld weggeschmissen wird. Schlicht und einfach deshalb, weil, wie ja schon angeführt, die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt und die Nebenleistung (Paypalgebühr) somit mit 19% Ust bewertet wird. Nur dass man an Paypal in diesem Fall 0,92 zahlen muss, vom Kunden aber nach Abzug der USt. nur 0,77 bekommt.