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  • Thema: Fehlerhafte Steuerberechnung

    AllyG

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    Fehlerhafte Steuerberechnung
    am: 29. Oktober 2014, 20:05:40
    Hallo,

    einer meiner Jungs aus dem Laden hat etwas an der Steuerberechnung des Shops bemängelt und ich würde den Inhalt der Mail gern einfach so weitergeben in der Hoffnung, dass es Jemanden gibt der uns da helfen kann. Ich hab mir sagen lassen, dass wir so dem Staat jährlich ziemlich viel Geld schenken und das ist nicht so dolle wie ihr euch vorstellen könnt ;)

    Zitat
    Es ist ja so, dass die 19% MwSt. in den Shoppreisen bereits enthalten sind, jedoch in der Aufstellung am Ende der Rechnung inkl. aller anderen Gebühren separat ausgewiesen werden müssen.
    Aus irgendeinem Grund berechnet er es jetzt fast richtig. Es soll ja wie schon erwähnt von der Endsumme die MwSt. berechnet werden. Das macht er prinzipiell auch.

    ABER, nur bei Vorkasse Bestellungen
    Es funktioniert wunderbar bei "Vorkasse/Banküberweisung"-Rechnungen.

    [ Für Gäste sind keine Dateianhänge sichtbar ]

    37,41€ X 19%  = 5,97€ MwSt.
    119%
    Perfekt.Bei PayPal Rechnungen aber, nimmt er die PayPal Gebühren ni mit rein.

    [ Für Gäste sind keine Dateianhänge sichtbar ]

    Berechnung Shop: Wenn Du vom Gesamtpreis die 0,92€ PayPal abziehst, kommst Du auf 28,90€

    28,90€ X 19% = 4,61€
    119%

    Richtig wäre aber:
    29,82€ X 19% = 4,76€ MwSt.119%Und bei Ebay Bestellungen nimmt er nur den Artikelpreis, ohne alle anderen Gebühren.
    Zitat
    Hier klärbar oder doch etwas für den magnalister support?

    (Dateianhang Link)

    Er berechnet die MwSt. auf die 2,99€, nicht auf die 6,89€

    Ich weiß mir da wirlich nicht zu helfen und bin auf euch angewiesen :idea:

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=31376.0

    Matt

    • Experte
    • Beiträge: 4.241
    Re: Fehlerhafte Steuerberechnung
    Antwort #1 am: 29. Oktober 2014, 20:27:51
    Vermutlich ist für die PayPal-Gebühren kein Steuersatz hinterlegt entsprechend wird davon auch keine Steuer berechnet.

    webald

    • modified Team
    • Beiträge: 2.791
    Re: Fehlerhafte Steuerberechnung
    Antwort #2 am: 30. Oktober 2014, 08:17:03
    Ich hab mir sagen lassen, dass wir so dem Staat jährlich ziemlich viel Geld schenken und das ist nicht so dolle wie ihr euch vorstellen könnt ;)

    Buchhaltung und Steuerrecht ist nicht eure Stärke, gell?

    1. Erstellt Ihr die Rechnung aus dem Shop oder aus einem anderen System? Will sagen ist das überhaupt relevant?

    2. Das was da unten als MWSt. angegeben wird ist die MWSt, die ihr ans Finanzamt zahlen dürft. Da ist doch die bisherige Variante besser. Stellt ihr das um, dan werft Ihr Geld zum Fenster raus.

    3. Sitzt eure Firma in Luxemburg? Meines Wissens hat Paypal seinenSitz in Luxemburg, also für die meisten im EU-Ausland, womit die Rechnung/Gebühren von Paypal keine MWSt. enthalten.

    Korrigiert mich wenn das falsch ist.

    Viol

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 2.279
    Re: Fehlerhafte Steuerberechnung
    Antwort #3 am: 30. Oktober 2014, 17:10:01

    3. Sitzt eure Firma in Luxemburg? Meines Wissens hat Paypal seinenSitz in Luxemburg, also für die meisten im EU-Ausland, womit die Rechnung/Gebühren von Paypal keine MWSt. enthalten.

    Korrigiert mich wenn das falsch ist.

    Hallo Webald,
    PayPal hat eine Banklinzenz und ist schon deshalb umsatzsteuerfrei. Das bedeutet aber nur, dass der Shopbetreiber aus der Gebühr keine Vorsteuer ziehen kann, wenn er denn überhaupt vorsteuerabzugsberechtigt ist. Berechnet er aber eine Gebühr bei einer PayPalzahlung unterliegt diese Gebühr der gleichen Steuer wie die gesamte Rechnung. Im Finanzdeutsch heißt das: "Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung"

    AllyG

    • Schreiberling
    • Beiträge: 419
    • Geschlecht:
    Re: Fehlerhafte Steuerberechnung
    Antwort #4 am: 30. Oktober 2014, 21:40:58
    Buchhaltung und Steuerrecht ist nicht eure Stärke, gell?

    Unsere nicht da geb ich dir vollkommen recht ;) aber wenn unser Steuerfritze jedes mal meckert muss doch was drann sein oder nicht?

    Matt und Viol: wisst ihr wo und am besten noch wie ich die richtige Berechnung für Paypal (und auch für andere Sachen wie Sofortüberweisung etc.) in das System einpflegen kann?

    webald

    • modified Team
    • Beiträge: 2.791
    Re: Fehlerhafte Steuerberechnung
    Antwort #5 am: 31. Oktober 2014, 07:48:44
    PayPal hat eine Banklinzenz und ist schon deshalb umsatzsteuerfrei.

    Das wäre für Privatpersonen möglicherweise richtig, aber hier geht es um Unternehmen. Hier hat die Bank sehr wohl das Recht USt. für Ihre Gebühren zu verlangen.

    wenn unser Steuerfritze jedes mal meckert muss doch was drann sein oder nicht?

    Dann klär mal genau was er bemeckert. Meckert er weill nach seiner Meinung nach die Paypal-Gebühr inkl. USt. ist oder weil zur Paypal-Gebühr noch die USt. dazu berechnet werden muss?

    Im letzteren Fall würde sich der Rechnungsbetrag erhöhen, im ersteren Fall kommt wieder die Frage nach der Rechnungserstellung (Shop oder Wawi) ob überhaupt eine Anpassung des Shops nötig ist.

    Viol

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 2.279
    Re: Fehlerhafte Steuerberechnung
    Antwort #6 am: 03. November 2014, 14:43:14
    PayPal hat eine Banklinzenz und ist schon deshalb umsatzsteuerfrei.

    Das wäre für Privatpersonen möglicherweise richtig, aber hier geht es um Unternehmen. Hier hat die Bank sehr wohl das Recht USt. für Ihre Gebühren zu verlangen.
    Hallo Webald,
    es ist m.E. völlig unerheblich, ob es sich um Privat- oder Gewerbekunden handelt. Die Nebenleistung unterliegt immer steuerlich der Hauptleistung. Wird eine Rechnung an einen Gewerbekunden geschickt und verfügen beide über die Voraussetzungen innergemeinschaftliche Lieferungen/Erwerbe auszuführen, dann ist die gesamte Rechnung ohne Mwst. zu erstellen. Hat der belieferte Unternehmer z.B. keine Umsatzsteuer ID, wird ihm wie einem Privatkunden eine Bruttorechnung ausgestellt und dann ist auch die weiterberechnete PayPalgebühr steuerpflichtig. Außerdem sind Bankleistungen(und um solche handelt es sich bei der Gebühr) innerhalb der EU umsatzsteuerbefreit und dies erklärt PayPal https://www.paypalobjects.com/webstatic/de_DE/mktg/bnr/pkf-guide/1605_pkf_guide_online.pdf auch nachdrücklich.
    Das ist ja auch der Grund, weshalb PayPal keine Rechnungen über die berechneten Gebühren verschickt. Ein vorsteuerabzugsberechtiger Unternehmer kann also in keinem Fall Vorsteuer aus diesen Gebühren ziehen. Sie sind "nur" als Betriebsausgaben und dort als Nebenkosten des Geldverkehrs zu buchen.
    Werden diese Gebühren aber an den Kunden weitergereicht, unterliegen sie dem gleichen Steuersatz wie die aufgeführten Positionen der Rechnung.

    Daher vermute ich mal, dass der Gebühr, wie Matt schon feststellt, kein Steuersatz zugeordnet wurde. Dies sollte nachgeholt werden und dann stimmt auch die Berechnung.

    webald

    • modified Team
    • Beiträge: 2.791
    Re: Fehlerhafte Steuerberechnung
    Antwort #7 am: 03. November 2014, 17:41:13
    Paypal macht von seinem Recht USt. zu berechnen keine Gebrauch und vermeidet dadurch die Notwendigkeit Rechnungen auszustellen.

    Bleiben wir doch mal beim oben angegebenen Beispiel:

    Zwischensumme    24,00 €
    Paypalgebühr      0,92 €
    Versand              4,90 €
    Summe netto    25,06 €
    UST 19%              4,76 €
    Summe gesamt     29,82 €

    so würde es aussehen, wenn die Paypalgebühr (hier 0,92) inkl. USt. wäre. Das stimmt aber meiner Meinung nach nicht, sondern m. E. sind diese zzgl. USt., also 0,92 + 19%= 1,09. Es müßte also heißen

    Zwischensumme    24,00 €
    Paypalgebühr      1,09 €
    Versand               4,90 €
    Summe netto    25,20 €
    UST 19%              4,79 €
    Summe gesamt     29,99 €

    Nach dieser Rechnung wäre ein Vorsteuerabzugesberechtigter aber nun in der Lage die komplette Vorsteuer geltend zu machen.

    Mein erstes Beispiel inkl. Ust ist wohl auch der Grund, warum die "Finanzheinis" sagen, dass Geld weggeschmissen wird. Schlicht und einfach deshalb, weil, wie ja schon angeführt, die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt und die Nebenleistung (Paypalgebühr) somit mit 19% Ust bewertet wird. Nur dass man an Paypal in diesem Fall 0,92 zahlen muss, vom Kunden aber nach Abzug der USt. nur 0,77 bekommt.

    AllyG

    • Schreiberling
    • Beiträge: 419
    • Geschlecht:
    Re: Fehlerhafte Steuerberechnung
    Antwort #8 am: 15. November 2014, 13:45:46
    Die Nebenleistung unterliegt immer steuerlich der Hauptleistung.

    Hallo und sorry für die späre Antwort. Ich habe heute Rückmeldung von den Jungs bekommen und wir müssen Paypal mit verrechnen.

    Vermutlich ist für die PayPal-Gebühren kein Steuersatz hinterlegt entsprechend wird davon auch keine Steuer berechnet.
    Hättet ihr dazu einen Lösungsansatz?

    Das andere Problem mit eBay leite ich an den Modulhersteller weiter.

    Matt

    • Experte
    • Beiträge: 4.241
    Re: Fehlerhafte Steuerberechnung
    Antwort #9 am: 15. November 2014, 18:06:39
    Vermutlich ist für die PayPal-Gebühren kein Steuersatz hinterlegt entsprechend wird davon auch keine Steuer berechnet.
    Hättet ihr dazu einen Lösungsansatz?
    Ja. Steuersatz hinterlegen.
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