Antwort #20 am: 28. Oktober 2014, 13:51:44
„Kaufen“ beim Bestellbutton nicht rechtskonform
Eine Entscheidung, die für neue Rechtsunsicherheit in der Praxis sorgt. Denn in der Urteilsbegründung machten die Richter auch klar, dass „Kaufen“ als alleinige Beschriftung des Bestell-Buttons ebenfalls nicht rechtskonform ist:
Man sollte dazu schreiben, dass dieses Urteil zwei Monate vor Inkrafttreten der sog. Button-Lösung gesprochen wurde und sich auf ein Abo bezieht welches per E-Mail abgeschlossen wurde.
In der Studie des Bundesjustizministeriums tauchen 3 Beispielurteile zur Button-Lösung auf und auf dieses veraltete Urteil wird nicht eingegangen, weil es uninteressant ist. Auch die Experten von "trusted shops", den Verbraucherzentralen (Vertreter der Juristerei hatten keine Zeit!) hielten es nicht für relevant.
Interessant finde ich aber, dass sich "trusted shops" beschwerte, dass der "Button maximal nur mit zwei Worten beschriftet" werden darf. Auf der anderen Seite wurde davon gesprochen, dass sich sogar irgendwelche Icons auf den Buttons befinden dürfen. Das habe ich beides so bisher auch noch nicht gehört.
Kaufform:
" Kauf auf Probe "
Wenn man mal aus Spass annimmt, dass dies relevant ist, dann wäre ein Button mit der Beschriftung "Jetzt kaufen" zu 100% rechtskonform, weil dann die geforderte "zeitliche und räumliche Zuordnung" gewährleistet ist, denn man kann zwar "jetzt" etwas auf Probe bestellen aber unmöglich zeitgleich auch "kaufen", denn dann wäre das ja kein "Kauf auf Probe" mehr.