Antwort #6 am: 27. Oktober 2014, 14:40:06
Hallo,
eigentlich wollte ich keine Diskussion zur "Buttonlösung" auslösen. Mir reicht folgendes Zitat völlig aus, um zu reagieren.
„Kaufen“ beim Bestellbutton nicht rechtskonform
Eine Entscheidung, die für neue Rechtsunsicherheit in der Praxis sorgt. Denn in der Urteilsbegründung machten die Richter auch klar, dass „Kaufen“ als alleinige Beschriftung des Bestell-Buttons ebenfalls nicht rechtskonform ist:
„Für die alleinige Verwendung des Begriffes ‚Kaufen‘ gilt auch ohne die Verknüpfung mit Bestellen nichts anderes. Die Verwendung des Wortes ‚Kaufen‘ kann, muss aber nicht zwingend von der Wortbedeutung her eine Zahlungspflicht beinhalten. So gibt es Kaufformen, die zunächst keine Zahlungspflicht auslösen – wie etwa den Kauf auf Probe.“
Ich möchte nicht, dass meine Verkäufe, aufgrund des "Kaufen" Buttons, rechtlich angreifbar sind und vor Gericht keinen Bestand haben.
Nein, der Händlerbund macht keine Panik.
Die wissen selbst noch nicht genau, wie sich dieses Urteil allgemein auswirken wird.
Sie empfehlen aber vorsichtshalber die Lösung mit "zahlungspflichtig" oder "kostenpflichtig".
Jeder muss erst mal selbst entscheiden ob und wie er auf die Sache reagiert.
Aber jetzt noch einmal meine Bitte.
Kann bitte jemand, der Ahnung von Grafikprogrammen hat, den Standard "Kaufen" Button in "zahlungspflichtig Bestellen" ändern.
Vielen Dank im Voraus
Gruß Steffen