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  • Thema: Umsatzsteuerregeln 2015 für digitale Güter

    kaigor

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    Umsatzsteuerregeln 2015 für digitale Güter
    am: 15. Oktober 2014, 13:29:44
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Viele-Shopbetreiber-und-Dienstleister-betroffen-Neue-Umsatzsteuerregeln-ab-2015-2423593.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf

    Wird diese Änderung in der modified eCommerce Shopsoftware technisch umgesetzt?

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=31276.0

    fishnet

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    Re: Umsatzsteuerregeln 2015 für digitale Güter
    Antwort #1 am: 15. Oktober 2014, 15:16:20
    Wohl nur dann, wenn das Modified Team ausreichend Mails von betroffenen Händlern erhält. Solange es nur 1 oder 2 Händler digitaler Produkte gibt die sich mit dem Thema beschäftigen, wird nichts passieren.  :flee-mrgreen:

    bluepepper

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    Re: Umsatzsteuerregeln 2015 für digitale Güter
    Antwort #2 am: 15. Oktober 2014, 22:40:57
    Hallo zusammen.

    Dann sind wir der dritte ?

    Wir betreiben zwei Shops bei denen wir Strickanleitungen auch per PDF versenden.(Weltweit)
    Diese git es in DE,EN,ES,IT,FR,NL als Sprachen.
    Beide Shopsysteme sind auf gebohrt.
    Einer noch auf Basis xt-commerce 3.x, Der andere auf modified 1.06 inc. aller Patches.

    Hauptänderungen sind im Adminbereich.
    Die Wichtigsten sind aber ein funktionierendes Gutscheinmodul und der Automatische Versand der Anleitungen nach einer erfolgreichen PayPal zahlung.

    Uns treffen diese Änderungen hart. Da sie ca 40% unseres Umsatzes aus machen.

    Gruß Martin

    PS: der Hauptshop ist www.die-WollLust.de also Wolle und Lust nich was ihr jetzt gedacht habt ;-)

    bluepepper

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    Re: Umsatzsteuerregeln 2015 für digitale Güter
    Antwort #3 am: 16. Oktober 2014, 05:43:50
    Hallo nochmal,

    Ich hab mir die Ganze SCH... mal angesehen.

    Kein Problem ist das Anlegen der neuen Steuerzonen,Steuerklassen und Steuersätze.
    Das gibt das DB-Design wunderbar her. Mühsam einzupflegen, aber geht auch zu Fuss.
    Ich denke per Script gehts schneller( reiche meins noch nach.

    Die Ausweisung der entsprechenden Sätze ist dann ja gegeben, wenn der Kunde sich eingelogt hat.
    Ich Glaube die meisten geben sowiso Bruttopreise an.ES iIst dann nur ein anderer Steuersatz der den Gewinn schmälert oder vergrößert je nach Land bzw .Steuersatz des Kunden.

    Der eigentliche Problem ist die zuordnung der Steuersätze zum Produkt.
    In unserem Fall werden die Anleitungen in DE mit dem Ermäßigter Satz besteuert. In Bulgarien aber mit dem Standardsatz. In Luxemburg mit dem Stark ermäßigter Satz und in Dänemark gar nicht.

    Gilt auch für Bücher, Musik und zum Teil für Software.

    Dies ist der eigentliche Knackpunkt. Mal abgesehen davon das der Steuerberater rotiert bei möglichen 28 Umsatzsteueranmeldungen pro Monat und dem Abschluss am Jahresende.(Teurer wird alle mal)

    Ich häng euch noch das PDF mit den Mehrwertsteuersätze in EU an.

    Gruß Martin

    Frank_R

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    Re: Umsatzsteuerregeln 2015 für digitale Güter
    Antwort #4 am: 16. Oktober 2014, 09:47:57
    Mal ganz ketzerisch gefragt, warum muss bei Artikeln zum Download im B2C überhaupt die Anschrift des Kunden angegeben werden?
    Eine Lieferadresse wird nicht benötigt und die Freigabe des Downloads erfolgt zumeist erst nach Bezahlung, so dass auch Mahnwesen per Briefpost etc hier wegfällt.

    Im Sinne des Datenschutzes und der Datensparsamkeit wäre es sogar Pflicht das Zielland nicht zu ermitteln.

    Diese Datensparsamkeit dürfte als Nebeneffekt sogar die Conversion steigern.

    fishnet

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    Re: Umsatzsteuerregeln 2015 für digitale Güter
    Antwort #5 am: 16. Oktober 2014, 10:12:46
    Lieferadresse? Es geht um die Rechnungsanschrift. Wie möchtest du denn eine Rechnung schreiben ohne Anschrift? Als Barverkauf deklarieren ?

    Frank_R

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    Re: Umsatzsteuerregeln 2015 für digitale Güter
    Antwort #6 am: 16. Oktober 2014, 10:19:05
    Bei Rechnungen über Kleinbeträge (bis 150,- Euro) gelten vereinfachte Regelungen.
    Hier ist eine Angabe des Leistungsempfängers nicht notwendig (siehe z.b. https://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung

    fishnet

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    Re: Umsatzsteuerregeln 2015 für digitale Güter
    Antwort #7 am: 16. Oktober 2014, 10:21:31
     :-o
    wieder was gelernt. Ich hasse das deutsche Steuerrecht.

    bluepepper

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    Re: Umsatzsteuerregeln 2015 für digitale Güter
    Antwort #8 am: 16. Oktober 2014, 10:24:40
    Ja der Datenschutz könnte verbesser werden. Doch Du bezahlst dafür.
    Denn ohne Nachweis der Kunden-Adresse sagt das FA, es ist im zweifel ein Inlandsverkauf, also hätte es auch gerne die Umsatzsteuer dafür.
    Du kannst nicht Nachweisen ob Inland, EU oder Ausland  wenn du nur die Email hast.
    Bei der nächsten Bertiebsprüfung hauen sie Dir das ganze dann um die Ohren.

    Aber noch ein Nachtrag zum Thema.
    Lustig wird es wenn Kunde( in unserem Fall) Wolle und Anleitungen bestellt.
    Die Wolle physisch die Anleitung digital, was meistens der Fall ist.

    Das einfachste wäre die Anleitungen in Papierform zu senden.
    Doch ich ahne das ca. 2016/17, nach dem die EU feststellt das Amazon und Co. ne Lücke gefunden haben, diese Regelung auch für physisch Produkte ihre Anwendung findet.

    Ihr kennt ja Murphy's Law.

    in diesem Sinne
    Gruß Martin

    Frank_R

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    Re: Umsatzsteuerregeln 2015 für digitale Güter
    Antwort #9 am: 16. Oktober 2014, 10:31:31
    Richtig, alle Verkäufe wären Inlandsverkäufe und entsprechend sollte dann die UST abgeführt werden.
    Die Variante ohne Ermittlung der Kundenanschrift klappt auch wohl nur bei reinen Downloadshops und Bestellwerten unter 150,- Eur

    bluepepper

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    Re: Umsatzsteuerregeln 2015 für digitale Güter
    Antwort #10 am: 16. Oktober 2014, 10:51:52
    Hallo noch mal.
    Vergiss die Kleinbetragsrechnungen bis 150 EUR .
    Dieses gilt nicht im Rahmen der Versandhandelsregelung (§3c UStG), bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.

    Sprich Rechnung erstellen egal ob Download oder nicht.

    Gruß Martin

    Frank_R

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    Re: Umsatzsteuerregeln 2015 für digitale Güter
    Antwort #11 am: 16. Oktober 2014, 11:26:49
    (Um es nicht noch komplizierter zu machen und ohne jetzt auf Lieferschwellen im B2C in innergemeinschaftlichen Handel einzugehen. )

    Dann lasse ich mir vom Kunden im Bestellprozess über eine Checkbox eben bestätigen, dass er einen Wohnsitz im Inland hat.
    (Die wahrheitsgemäße Angabe zu kontrollieren ist wohl nicht Aufgabe des Versenders)

    bluepepper

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    Re: Umsatzsteuerregeln 2015 für digitale Güter
    Antwort #12 am: 16. Oktober 2014, 12:04:09
    Jupp so geht es...

    Aber nur bei reinen Downloadangeboten. Beim Rest, wie bei uns, leider nicht.

    Gruß Martin
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