Antwort #10 am: 25. September 2014, 15:40:53
Hallo,
also die Nutzungs eines Online-Widerrufsformulars und die ordnungsgemäße Einräumung eines Widerrufsrechts sind zunächst einmal voneinander zu trennen.
Empfehlenswert ist es, inhaltlich nach der Widerrufsbelehrung, diese um Ausnahmen zu ergänzen, die üblicherweise bei deinem Sortiment vorkommen.
Wurde der Kunde dann ordentlich belehrt, gibt es für Alternative 2 (geöffnete Dose) kein Widerrufsrecht. Bei der ersten Alternative kommt es drauf an, wie schnell verderblich der Inhalt ist. Konservendosen mit 2-3 Jahren Haltbarkeit würde ich hier ein Widerrufsrecht als zulässig erachten, da es sich in diesem Fall um eine nicht schnell verderbliche Ware handelt. Im Übrigen muss man dies immer am konkreten Einzelfall sehen.
Gruß,
Thomas
Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.