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  • Thema: Abmahnung wegen fehlender Versandkosten im Warenkorb

    fishnet

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    Abmahnung wegen fehlender Versandkosten im Warenkorb
    am: 23. September 2014, 10:47:55
    Hi,
    nachdem ich mich etwas tiefer in das Thema "Abmahnung wegen fehlender Versandkosten in Google Shopping" vergraben habe, habe ich das hier erg**gelt:
    Beschluss des LG Hamburg zu dem Fall

    Hier ist deutlich ein Screenshot aus dem Webshop der Antragsgegnerin zu sehen.
    Der Antragsgegnerin wird vom LG Hamburg verboten, für (blablabla) zu werben ohne die Versandkosten anzugeben,
    Zitat
    wenn dies wie folgt geschieht:
    - Screenshot aus Google Shopping

    Zitat
    und / oder

    - Screenshot aus Warenkorb des Shops

    Ich verstehe das so, das nun auch diejenigen abgemahnt werden, die die Versandkosten im Warenkorb nicht benennen (also alle älteren Modified Shops ohne entsprechendes Modul). Wie seht ihr das ?

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=31101.0

    Godzilla

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    Re: Abmahnung wegen fehlender Versandkosten im Warenkorb
    Antwort #1 am: 23. September 2014, 13:57:40
    Ich verstehe das so, das nun auch diejenigen abgemahnt werden, die die Versandkosten im Warenkorb nicht benennen (also alle älteren Modified Shops ohne entsprechendes Modul). Wie seht ihr das ?

    Ich interpretiere das so, dass es einfach zu spät ist, wenn der Kunde bei Google Shopping eine Kaufentscheidung trifft aber weder auf der Produktseite (wird wahrscheinlich dort auch der Fall) noch im Warenkorb über die genauen Versandkosten informiert wird und daher erst nach 3-4 Klicks (Google Shopping > "In den Warenkorb" > "Zum Warenkorb" > "Versandkosten") die Versandkosten erfährt.

    Wenn die Versandkosten auf den Produktseiten benannt werden, dann dürfte es mit Google Shopping ja eigentlich kein Problem geben und gleichlautende Urteile dazu gibt es ja auch.

    fishnet

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    Re: Abmahnung wegen fehlender Versandkosten im Warenkorb
    Antwort #2 am: 23. September 2014, 15:54:40
    Ich habe dieses Thema extra abgetrennt, um es abseits von G**gle zu beleuchten.
    Nochmal von vorne, bitte.

    Versandkosten für im Warenkorb liegende Produkte schon einem Gast ausrechnen und anzeigen  - Pflicht oder keine ?

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Abmahnung wegen fehlender Versandkosten im Warenkorb
    Antwort #3 am: 23. September 2014, 17:17:26
    ...
    Ich verstehe das so, das nun auch diejenigen abgemahnt werden, die die Versandkosten im Warenkorb nicht benennen (also alle älteren Modified Shops ohne entsprechendes Modul). Wie seht ihr das ?

    Ich finde das kann man nicht so verstehen.
    Juristen sind im allgemeinen sehr genau in ihrer Ausdrucksweise.
    Der Tenor ist:
    Wenn du ein Produkt bewirbst müssen die Versandkosten ersichtlich sein, weshalb ein Screenshot eines Warenkorbes (oder einer G.-Shopping-Ansicht) in welchem diese Kosten nicht ersichtlich sind wettbewerbswidrig ist.
    Das sagt nichts über den Warenkorb an sich aus.
    In einem Shop kommt ein Kunde ja auch nicht zu einem gefüllten Warenkorb wenn er nicht vorher das Produkt
    - entweder auf der Produkt-Übersicht oder der Produkt-Einzelansicht -
    gesehen hat. Auf den genannten Seiten müssen die V-Kosten also ersichtlich sein.
    Schon im nächsten Schritt (wenn nicht One-Page-Checkout angeboten wird) sieht der Kunde ja explizit die Versandkosten die anfallen, und das bevor er die Bestellung absendet, bevor er definitiv kauft.
    Ich sehe also da, zumindest was das von dir zitierte Urteil betrifft, keinen Anlass die V-Kosten zwingend im Warenbkorb darstellen zu müssen.

    Übrigens könnte man auch leicht im Warenkorb einen Link zu dem V-Kosten-Content (auch mit Popup wie auf den Produkt-Seiten) einbauen ohne die angesprochene Erweiterung einbauen zu müssen.

    Gruß,
    noRiddle

    Ceciro

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    Re: Abmahnung wegen fehlender Versandkosten im Warenkorb
    Antwort #4 am: 23. September 2014, 17:26:49
    Der Händlerbund weist explizit darauf hin (Shop-Tiefenprüfung), dass die konkret entstehenden Versandkosten bereits im Warenkorb ausgewiesen werden müssen. Lediglich ein Link zu den Versandkosten wäre nach herrschender BGH-Rechtsprechung unzureichend.

    Gruß Cicero

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Abmahnung wegen fehlender Versandkosten im Warenkorb
    Antwort #5 am: 23. September 2014, 17:29:09
    "Der Händlerbund", soso, auf welcher rechtlichen Grundlage behaupten die das denn ?

    Gruß,
    noRiddle

    Ceciro

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    Re: Abmahnung wegen fehlender Versandkosten im Warenkorb
    Antwort #6 am: 23. September 2014, 17:46:14
    Hallo noRiddle,

    ich denke, Fishnet möchte einfach Meinungen hören. Die Problematik wir hier ganz gut erklärt:

    http://www.it-recht-kanzlei.de/versandkosten-warenkorb.html

    Gruß Cicero

    fishnet

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    Re: Abmahnung wegen fehlender Versandkosten im Warenkorb
    Antwort #7 am: 23. September 2014, 17:50:05
    Zitat
    ich denke, Fishnet möchte einfach Meinungen hören.
    Genau so ist es.  :popcorn:

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Abmahnung wegen fehlender Versandkosten im Warenkorb
    Antwort #8 am: 23. September 2014, 18:16:05
    Ist mir schon klar, daß es um Ansicht und Meinung über das Thema geht, weshalb ich auch zu Händlerbunds Ansicht etwas sagen darf.
    Die Meinungen sollten Grundlagen haben,
    was ja mit dem von dir, Cicero, zitierten Artikel der Fall ist, der ist sehr reflektiert und durchdacht.
    Das kann man jedoch nicht vom Händlerbund und dessen Auflagen sagen.

    Die Abmahnung basierte ja auch auf:
    Zitat von: it-recht-kanzlei
    Über die konkret anfallenden Versandkosten wurde erst am Ende des Bestellprozesses, unmittelbar bevor der Kunde seine Bestellung absenden kann, informiert.
    was in modified nicht der Fall ist da es nach der checkout_shipping-Seite noch die Zahlungsauswahl-Seite gibt bevor man zur letzten Seite zum Abschluß der Bestellung kommt.

    Gruß,
    noRiddle

    baustelle

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    Re: Abmahnung wegen fehlender Versandkosten im Warenkorb
    Antwort #9 am: 23. September 2014, 18:49:14
    @ fish

    Ich verstehe das so, das nun auch diejenigen abgemahnt werden, die die Versandkosten im Warenkorb nicht benennen (also alle älteren Modified Shops ohne entsprechendes Modul). Wie seht ihr das ?

    Genau so ist das Urteil zu verstehen, jupp.

    Greets,
    Chris

    BiDoubleU

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    Re: Abmahnung wegen fehlender Versandkosten im Warenkorb
    Antwort #10 am: 24. September 2014, 14:32:50
    Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste man theoretisch die Versandkosten anzeigen sobald ein Artikel in den Warenkorb gelegt wird. Ohne zu wissen wohin die Lieferung geht, falls es überhaupt geliefert werden soll (Selbstabholung).

    Zitat
    ich denke, Fishnet möchte einfach Meinungen hören.
    Genau so ist es.  :popcorn:
    Meine ehrliche, ganz persönliche, Meinung zu dem Thema wenn es wirklich so ist, wie ich es verstanden habe: "Gonz dicht sans oba nerma!"

    golferteddy

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    Re: Abmahnung wegen fehlender Versandkosten im Warenkorb
    Antwort #11 am: 24. September 2014, 16:32:28
    @ fishnet und noRiddle

    Schon im Jahr 2013 wurde im Händlerforum von 1und1 veröffentlicht

    Zitat
    Zitat
    ---- Zitat Auszug aus dem 1und1 Forum vom 20. Juni 2013 -----

    Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen des Fehlens tatsächlich anfallender Versandkosten im Warenkorb - BGH Urteil vom 16.07.2009 (Az.: I ZR 50/07)

    Es geht um eine aktuelle Abmahnung der Wettbewerbszentrale in Bezug auf dieses Urteil und da insbesondere der letzte Halb-Satz (...und außerdem ...):
    "Hinsichtlich der Liefer- und Versandkosten ist allerdings zu beachten, dass deren Höhe häufig vom Umfang der Gesamtbestellung des Kunden (vgl. Hullen, BB 2008, 77; Wenn, jurisPR-ITR 11/2008 Anm. 3, D.) oder von der Art der ausgewählten Waren abhängen wird. Es reicht deshalb auch im Hinblick auf § 1 Abs. 2 Satz 2 PAngVaus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis "zzgl. Versandkosten" aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Fenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet und außerdem die tatsächliche Höhe der für den Einkauf anfallenden Versandkosten jeweils bei Aufruf des virtuellen Warenkorbs in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird."
    -------------- Ende Zitat ----

    Damit wäre mit dem BGH Urteil vom 16.07.2009 (Az.: I ZR 50/07)
     sowohl die Frage von Fischnet beantwortet und auch warum der Händlerbund die Angabe  für notwendig erachtet und die Frage von noRiddle nach der rechtlichen Grundlage.

    web0null

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    Re: Abmahnung wegen fehlender Versandkosten im Warenkorb
    Antwort #12 am: 24. September 2014, 18:03:01
    Naja die Frage "nach der rechtlichen Grundlage" ist (wäre) für mich nicht geklärt.

    Denn... "jeweils bei Aufruf des virtuellen Warenkorbs", also beim AUFRUF müssten schon alle Daten des Kunden (Adresse, Land, Versandunternehmen usw.) vorliegen.
    ... nicht erst dass man dem Kunden die Möglichkeit geben könnte (sollte) seine Daten einzugeben.  ;-)

    Denn ob es für so einen Schwachsinn (damit meine ich die schwachsinnigen Vorstellungen mancher Sessel-pf... :horseshit:) eine rechtliche Grundlage gibt, möchte ich bezweifeln.
    ... bzw. bezweifle ich, ob diese Leute überhaupt berechtigt sein sollten, ihren Beruf auszuüben.

    Meiner Meinung nach ist das eine Riesensauerei und entbehrt jeder Logik, wie mache Urteile ausfallen.

    baustelle

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    Re: Abmahnung wegen fehlender Versandkosten im Warenkorb
    Antwort #13 am: 24. September 2014, 19:29:12
    Mit dem seit Jahren zur Verfügung stehenden Versandkosten-Modul, das fishnet in seinem ersten Posting angesprochen hat, lassen sich die VK im WK exakt ausweisen. Logischerweise, nachdem der Kunde dort ausgewählt hat, wohin geliefert werden soll.

    Greets,
    Chris

    Godzilla

    • Schreiberling
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    Re: Abmahnung wegen fehlender Versandkosten im Warenkorb
    Antwort #14 am: 24. September 2014, 21:56:26
    Denn... "jeweils bei Aufruf des virtuellen Warenkorbs", also beim AUFRUF müssten schon alle Daten des Kunden (Adresse, Land, Versandunternehmen usw.) vorliegen.
    ... nicht erst dass man dem Kunden die Möglichkeit geben könnte (sollte) seine Daten einzugeben.  ;-)

    Meiner Meinung nach ist das eine Riesensauerei und entbehrt jeder Logik, wie mache Urteile ausfallen.

    Wer sagt denn, dass "alle Daten des Kunden" bereits im Warenkorb vorliegen müssen?
    Man geht einfach vom Lieferland Deutschland, dem Standard-Versandunternehmen und der Standard-Lieferzeit aus und gibt das dann an.

    Abgesehen davon dürfen diese Daten (die Adresse) ja noch nicht vorliegen, weil der Kunde die Datenschutzbelehrung noch nicht gelesen hat bzw. dies bestätigt hat.

    Demnächst sieht das einfache Einlegen von Ware in einen virtuellen Warenkorb wie folgt aus:
    Schritt 1: Die Cookie-Richtlinie lesen und als gelesen makieren
    Schritt 2: Die Datenschutzbelehrung lesen und als gelesen makieren
    Schritt 3: Einer Standortermittlung zustimmen, damit die Lieferadresse ungefähr bekannt ist
    Schritt 4: Der Speicherung von Daten mittels localstorage etc. zustimmen (kommt bestimmt noch)
    Schritt 5: Den "nun" freigeschalteten "In den Warenkorb"-Button betätigen
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