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Ich verstehe das so, das nun auch diejenigen abgemahnt werden, die die Versandkosten im Warenkorb nicht benennen (also alle älteren Modified Shops ohne entsprechendes Modul). Wie seht ihr das ?
Ich finde das kann man nicht so verstehen.
Juristen sind im allgemeinen sehr genau in ihrer Ausdrucksweise.
Der Tenor ist:
Wenn du ein Produkt bewirbst müssen die Versandkosten ersichtlich sein, weshalb ein Screenshot eines Warenkorbes (oder einer G.-Shopping-Ansicht) in welchem diese Kosten nicht ersichtlich sind wettbewerbswidrig ist.
Das sagt nichts über den Warenkorb an sich aus.
In einem Shop kommt ein Kunde ja auch nicht zu einem gefüllten Warenkorb wenn er nicht vorher das Produkt
- entweder auf der Produkt-Übersicht oder der Produkt-Einzelansicht -
gesehen hat. Auf den genannten Seiten müssen die V-Kosten also ersichtlich sein.
Schon im nächsten Schritt (wenn nicht One-Page-Checkout angeboten wird) sieht der Kunde ja explizit die Versandkosten die anfallen, und das bevor er die Bestellung absendet, bevor er definitiv kauft.
Ich sehe also da, zumindest was das von dir zitierte Urteil betrifft, keinen Anlass die V-Kosten zwingend im Warenbkorb darstellen zu müssen.
Übrigens könnte man auch leicht im Warenkorb einen Link zu dem V-Kosten-Content (auch mit Popup wie auf den Produkt-Seiten) einbauen ohne die angesprochene Erweiterung einbauen zu müssen.
Gruß,
noRiddle