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  • Thema: AG Köln: “Kaufen” ist als Button-Bezeichnung unzureichend

    DerKobold

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    Das AG Köln ist der Meinung, daß ein deutlich sichtbarer KAUFEN-Button dem Kunden nicht eindeutig genug erklärt, daß im Anschluss Geld gegen Ware getauscht wird.

    Zitat aus dem Urteil:

    Zitat
    Die Verwendung des Wortes „Kaufen“ kann, muss aber nicht zwingend von der Wortbedeutung her eine Zahlungspflicht beinhalten. So gibt es Kaufformen, die zunächst keine Zahlungspflicht auslösen – wie etwa den Kauf auf Probe.

    Erhellender Beitrag zum Urteil:
    Fragt sich, wie man das im Blick behalten soll, wenn man vor lauter Kopfschütteln nicht geradeaus gucken kann!  :silly:

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=31032.0

    Matt

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    Re: AG Köln: “Kaufen” ist als Button-Bezeichnung unzureichend
    Antwort #1 am: 09. September 2014, 11:21:48
    Gestern schon drüber gelacht. Dürfte in der nächsten Instanz kassiert werden. Und eigentlich müsste man den Richter der ersten Instanz dann auch gleich noch mal zum Arzt schicken...

    xxxxxxxxx

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    Re: AG Köln: “Kaufen” ist als Button-Bezeichnung unzureichend
    Antwort #2 am: 09. September 2014, 11:43:37
    Offensichtlich müssen auch Richter von Zeit zu Zeit neu " Kalibriert " werden.
    Ein Einsatz als Helfer im Ebola Epidemie Gebiet dürfte schnelle Wirkung zeigen.

    Guenter59

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    Re: AG Köln: “Kaufen” ist als Button-Bezeichnung unzureichend
    Antwort #3 am: 09. September 2014, 11:44:40
    Zitat
    gleich noch mal zum Arzt schicken
    Allerdings.
    GMS

    swolfram [templatix]

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    Re: AG Köln: “Kaufen” ist als Button-Bezeichnung unzureichend
    Antwort #4 am: 09. September 2014, 11:54:47
    Naja, ich glaube da sollte man einfach mal ruhig sitzen bleiben und es gekonnt ignorieren.
    Ehrlich gesagt, finde ich die Panikmache hier im Netz (gerade und auch) durch die Fachanwälte viel schlimmer.

    Das Urteil bezieht sich nicht explizit auf Onlineshops, sondern eine telefonische Bestellung mit Schriftverkehr (Mail) und ist wohl eher am speziellen Fall zu betrachten. Liest man das ganze Urteil schön langsam, versteht man, das hier viel mehr dahintersteckt und der KAUFEN Button hier im speziellen Fall eine "Randnotiz" ist und nicht allein Grund der Niederlage.

    Übrigens ist das Urteil vom 28. APRIL 2014
    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2014/142_C_354_13_Urteil_20140428.html

    web0null

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    Re: AG Köln: “Kaufen” ist als Button-Bezeichnung unzureichend
    Antwort #5 am: 09. September 2014, 13:04:44
    Ich bin ja der Meinung, manche dieser "lebensfremden Urteile" haben einfach System.
    ...denn so geht man eher in Berufung, und "man" verdient weiter daran.  ;-)

    Zitat
    Die Verwendung des Wortes kann, muss aber nicht zwingend von der Wortbedeutung her ....

    Vllt. sollte die EU mal, "Wortbedeutungen alle Wörter" gesetzlich genau festlegen.
    Da die Menschheit es allen ja nicht mehr auf die reihe bekommt. :doh:

    Ceciro

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    Re: AG Köln: “Kaufen” ist als Button-Bezeichnung unzureichend
    Antwort #6 am: 09. September 2014, 13:23:33
    Ich warte inzwischen auf den Tag, an dem Shopbetreiber, die sich Kaufmann nennen, wegen Irreführung abgemahnt werden, weil sie ja nichts kaufen, sondern verkaufen.

    Gruß Cicero

    Spritzpistole

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    Re: AG Köln: “Kaufen” ist als Button-Bezeichnung unzureichend
    Antwort #7 am: 09. September 2014, 14:38:16
    Hallo zusammen,

    auch als ich das erste mal etwas von dieser Entscheidung gehört habe, musste ich kurz grübeln.

    Wer die Entscheidung allerdings gelesen und verstanden hat, wird schnell erkennen dürfen, dass sie nicht einfach auf den Bestellablauf in Online-Shops übertragen werden kann.

    Die Besonderheit in der betreffenden Entscheidung lag darin, dass das Angebot des Verkäufers hier per E-Mail unter der (nach Auffassung des Gerichts) nicht eindeutigen Bezeichnung "Zum Bestellen und Kaufen fehlt nur eine Bestellmail". Diese Bezeichnung, so das Gericht weiter, genüge den Anforderungen des  312 g Abs. 3 Satz 2 BGB nicht in ausreichendem Maße. Zwar führt das Gericht weiter aus, dass auch die Bezeichnung "Kaufen" alleine für die betreffende Fallkonstellation nicht genüge, da es sich vorliegend um ein Abonnement gehandelt hat. Wenig bestand dürfte allerdings die Argumentation hinsichtlich des Kauf auf Probe haben, womit das Gericht zu begründen versucht, dass nicht alle Käufe auch eine Zahlungspflicht auslösen würden.

    Fazit:
    Über die Entscheidung im konkreten Fall kann man geteilter Meinung sein. Die Begründung, die das Gericht allerdings zur Bezeichnung einer zahlungspflichtigen Bestellung in Verbindung mit dem "Kaufen"-Button ausführt, halte ich allerdings für weit gefehlt.

    Dies dürfte insbesondere schon dann anders bewertet werden, wenn räumlich und zeitlich unmittelbar über dem Bestell-Button eine gesetzeskonforme Preisdarstellung erfolgt.
    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    reblaus

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    Re: AG Köln: “Kaufen” ist als Button-Bezeichnung unzureichend
    Antwort #8 am: 09. September 2014, 14:52:32
    Was das Gericht nicht berücksichtigt hat ist die allgemeine Verkehrsauffassung. Wäre es schön in der Presse verbreitet worden das kaufen=zahlungspflichtig bestellen bedeutet müßten sie sich nicht damit beschäftigen.
    Die Buttonverordnung wurde abseits der breiten Medien durchgeführt und viele Händler hätten es ohne solche Portale wie diese hier garnicht mitbekommen. Nicht jeder schaut täglich auf Anwalts- oder Verbrauchschutzseiten. Ich habe gerade erst wieder einige Seiten entdeckt die noch das alte Widerrufsrecht benutzen. Bevor sich ein paar windige Anwälte darauf stürzen habe ich sie per Email darauf aufmerksam gemacht. Gab sogar Dankespostkarten und kleine Präsente. :-)

    swolfram [templatix]

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    Re: AG Köln: “Kaufen” ist als Button-Bezeichnung unzureichend
    Antwort #9 am: 09. September 2014, 16:02:31
    [...] Bevor sich ein paar windige Anwälte darauf stürzen habe ich sie per Email darauf aufmerksam gemacht. Gab sogar Dankespostkarten und kleine Präsente. :-)

    Glückspilz, ich werde bei solchen Aktionen eigtl. immer nur mit absoluter Ignoranz bedacht und wurde sogar schon beleidigt dafür. Hab es mir daher abgewöhnt, bei völlig Fremden nach dem Rechten zu schauen.
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