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  • Thema: Frage/Meinung zur Preisauszeichnung

    lernort

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 90
    Frage/Meinung zur Preisauszeichnung
    am: 16. August 2014, 13:24:58
    Moin!

    Ich bin ja immer interessiert an dem ganzen Hin und Her, auch was immer wieder Neues zum Thema Preisauszeichnung/Preistransparenz erfunden wird. Wenn ich richtig liege, haben wir keinen mündigen Bürger mehr, wir brauchen schließlich für alles eine Anleitung. Der Internet-Händler muss vorab über die Versandkosten und die Lieferzeit informieren. (Ich gehe von einem Shop Händler zu Endverbraucher aus)

    Der Händler muss also bei seinem Preis direkt beim Produkt folgende Hinweise bringen:
    • inkl. MwSt.
    • dass der Versand dieses Produkts Versand kostet
    • dass die Lieferzeit z.B. 3 Tage beträgt/bzw. ein Datum angeben
    Den zusätzlichen Aufwand für Versandkosten und Lieferzeit in andere Länder als Deutschland würde ich jetzt gerne mal weglassen.

    Wenn ich bis zu diesem Punkt schon irgendwo falsch liege, muss ich das Ganze natürlich neu bedenken  ;-)


    Wie funktioniert das jetzt beispielsweis bei Tchibo? Wenn ich mich dort mal umsehe, dann habe ich in den "Themenbereichen" wunderbar viele Produktbilder, bei denen Preise stehen. Da steht jedoch nur ein Preis mit Eurozeichen und daneben ein Warenkorb-Symbol. Nichts von dem oben genannten wird mir als Kunde gezeigt.

    Klicke ich jetzt das Warenkorb-Symbol an, erscheint ein Popup, in dem mir der Preis noch einmal angezeigt wird, ich u.U. Farbe/Größe/Sonstiges auswählen und die Anzahl bestimmen kann --> ich kann es direkt in den Warenkorb legen. Mache ich das, bekomme ich die Info, dass mein gewähltes Produkt jetzt im Warenkorb liegt. Erst wenn ich auf den Warenkorb gehe, bekomme ich Infos über Lieferzeit, die Versandkosten und auch die MwSt.

    Noch einen Schritt weiter: sucht man sich ein Produkt, das reduziert ist (aktuell könnte man "Grobreibe" in die Suche eingeben und würde sofort fündig), sieht auch hier die Preisanzeige anders aus, als ich es erklärt bekommen habe, wie es sein sollte.

    Es steht hier ein durchgestrichener Preis von 6,95 € und ein reduzierter Preis von 4,95 € darunter. Nichts von "unser bisheriger Preis", UVP oder Ähnlichem zu sehen. Fehlt hier nicht, worauf sich der frühere Preis bezieht?

    Die Preisauszeichnung im modified-Shop ist ja gänzlich anders. Wie kann das sein? Wissen die bei Tchibo mehr als ich?

    Gruß
    Lu

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=30862.0

    Godzilla

    • Schreiberling
    • Beiträge: 489
    Re: Frage/Meinung zur Preisauszeichnung
    Antwort #1 am: 16. August 2014, 21:39:50
    Zitat
    Der Internet-Händler muss vorab über die Versandkosten und die Lieferzeit informieren.

    Was ist genau "vorab"?
    Wo muss genau über die Versandkosten und die Lieferzeit informiert werden?

    Zitat
    Der Händler muss also bei seinem Preis direkt beim Produkt folgende Hinweise bringen:

    Wer sagt das? Wenn dem grundsätzlich so wäre, dann gäbe es keine Urteile zur sog. Sternchen-Lösung.

    Zitat
    Klicke ich jetzt das Warenkorb-Symbol an, erscheint ein Popup, in dem mir der Preis noch einmal angezeigt wird, ich u.U. Farbe/Größe/Sonstiges auswählen und die Anzahl bestimmen kann --> ich kann es direkt in den Warenkorb legen. Mache ich das, bekomme ich die Info, dass mein gewähltes Produkt jetzt im Warenkorb liegt.

    Ist das juristisch gesehen denn der "Warenkorb" oder nur eine "Warenkorb-Box" mit Verlinkung zum "Warenkorb"?

    Zitat
    Erst wenn ich auf den Warenkorb gehe, bekomme ich Infos über Lieferzeit, die Versandkosten und auch die MwSt.

    Oder wenn du vorher auf "Details" klickst... Ob das einem mündigen Bürger zumutbar ist müssen Gerichte immer wieder neu entscheiden.

    Zitat
    Es steht hier ein durchgestrichener Preis von 6,95 € und ein reduzierter Preis von 4,95 € darunter. Nichts von "unser bisheriger Preis", UVP oder Ähnlichem zu sehen. Fehlt hier nicht, worauf sich der frühere Preis bezieht?

    Dafür gibt es gesetzliche Bestimmungen und passende Gerichtsurteile. In jedem DM-Markt hängt z.B. eine Liste aus die darüber informiert welche Preise wann geändert wurden und wie lange die alten Preise bestanden. Müsste das denn dann nicht auch alles direkt auf das Preisschild am reduzierten Artikel? Ich glaube nicht.

    Zitat
    Die Preisauszeichnung im modified-Shop ist ja gänzlich anders. Wie kann das sein? Wissen die bei Tchibo mehr als ich?

    Die bei Tchibo beziehen sich einfach nur auf die Gerichtsurteile und Interpretationen der Gesetzeslage, die sie am besten finden und im Notfall lassen die sich verklagen um an günstigere Interpretationen der Gesetzeslage zu kommen. Kann jeder Shopbetreiber auch so machen. Er sollte dann aber vorher die Kriegskasse reichlich füllen.

    lernort

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 90
    Re: Frage/Meinung zur Preisauszeichnung
    Antwort #2 am: 17. August 2014, 01:22:37
    Ich behaupte nicht, zu wissen, was richtig ist. Ich gebe lediglich wieder, wie ich es verstehe. Mag ja sein, dass ich etwas falsch verstehe, dann ist hier Gelegenheit, mich zu korrigieren.

    Mit vorab meinte ich, vor dem Kauf bzw. vor dem in den Warenkorb legen. Wenn ich bei it-recht nachlese, steht dort:
    Zitat
    Geben Sie auf der Angebotsseite beim jeweiligen Artikel die Lieferfrist an und versehen Sie diese mit einem Sternchenhinweis....Lösen Sie den Sternchenhinweis im Footer der Angebotsseite auf, indem Sie dort klarstellen, auf welche Länder sich die angegebene Lieferzeit bezieht, was ggf. für andere Länder gilt und wie sich die Lieferfrist berechnet.
    Das verstehe ich so, dass ich jedem Artikel eine Lieferzeit zuordnen muss. Wie soll ich sonst Angebotsseite verstehen? Die Detailseite genauso wie die Übersicht mit mehreren Artikeln wie beispielsweise die product_listing_v1.html oder die specials.html.

    Gleiche Quelle für Versandkosten
    Zitat
    Gemäß § 1 II 1 Nr. 2 PAngV ist bei Fernabsatzgeschäften mit Endverbrauchern anzugeben, ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen. Fallen derartige Kosten zusätzlich an, so ist deren Höhe anzugeben.

    Soweit die Angabe dieser Kosten nicht möglich ist, sind die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann (§ 1 Abs. 2 S.3), z.B. durch eine Tabelle oder die Angabe, in welcher Höhe Versandkosten pauschaliert pro Artikel erhoben werden.

    ###a. Preisklarheit und Preiswahrheit###

    Der Versandkostenhinweis muss

    deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein.

    dem Angebot oder der Werbung (mit Preisen) eindeutig zugeordnet werden können. Das Erfordernis der eindeutigen Zuordnung soll sicherstellen, dass der Letztverbraucher nicht im Ungewissen darüber bleibt, welcher Preis für welche Ware oder Leistung gelten soll.

    für den Kunden vor Einlegen der Ware in einen virtuellen Warenkorb leicht erkennbar sein. So hat der BGH entschieden, dass die erforderlichen Informationen dem Verbraucher nicht erst gegeben werden dürfen, wenn er den Bestellvorgang durch Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb bereits eingeleitet hat (BGH, Urt. V. 4.10. 2007, BGH, Urteil vom 16.07.2009, Az. I ZR 50/07).

    (vgl. § 1 Abs. 6 PAngV)
    Verstehe ich ebenfalls so, dass irgendeine Form von Hinweis bei jedem Artikel vorhanden sein muss und sei es nur der Link "zzgl. Versandkosten". Gleichwohl auch auf einer Übersichtsseite.

    Zitat von: Godzilla
    ... dann gäbe es keine Urteile zur sog. Sternchen-Lösung
    Ich sag(t)e nicht, dass es keine Sternchen geben darf, ein klarer Hinweis kann ja nun auch über Sternchen bzw. erkennbare Verlinkung erfolgen. Siehe oben.

    Ich denke nicht, dass das von mir beschriebene Warenkorb-Popup auf der Produktübersicht einen Warenkorb darstellt, da ja erst über einen weiteren Klick ein Produkt in den Warenkorb gelegt wird. Trotzdem fehlen doch hier beim Produkt die oben genannten Hinweise, oder nicht?

    Zitat von: Godzilla
    Oder wenn du vorher auf "Details" klickst... Ob das einem mündigen Bürger zumutbar ist müssen Gerichte immer wieder neu entscheiden.
    Grundsätzlich würde ich dir zustimmen, meine Meinung wäre auch, das sollte doch bitteschön ausreichend sein. Ich finde, es sollte jedem potentiellen Käufer zumutbar sein, sich dementsprechend auf der Detailseite oder entsprechend später im Warenkorb damit auseinanderzusetzen. Logisch wäre für mich, dass ich, wenn ich per Internet bestelle und demnach ein Paket erhalte, dafür Versandkosten bezahlen muss. Der Händler, der versandkostenfrei versendet, weil er entweder diese Kosten in die Produkte einrechnet oder aber auch mit Verlust leben kann, wird mich schon werbend darauf hinweisen, da er voraussichtlich damit einen Vorteil anbietet.
    Nur verstehe ich die PAngV anders. So sind ja auch die Produktübersicht und weitere Übersichtsseiten bei modified anders gestaltet.

    Der Vergleich mit dm-Markt hinkt meines Erachtens, da es wohl einen Unterschied gibt zwischen Ladenkauf und Fernabsatz. Soweit ich die PAngV kenne, gilt diese aber für beides. Beim Händlerbund finde ich folgendes:
    Zitat
    Ebenso unzulässig, da nicht ausreichend selbsterklärend, sind Preisvergleiche wie z.B.:
    statt 19,94 € nun ab 9,97 €
    898,45 € 808,61 €
    es sei denn, diese Sonderangebote sind eindeutig einer Rubrik "Sonderangebote" zugeordnet, so dass eine Preisreduzierung erkennbar ist.
    Ich gebe zu, dass ich das "es sei denn" in meinem Beispiel nicht beachtet habe.

    Ja nun, wenn man natürlich einen eigenen RA oder entsprechend genügend Geld hat diesen zu beschäftigen, kann man ja gerne erst einmal einfach machen.
    Zitat von: Godzilla
    ...Interpretationen der Gesetzeslage, die sie am besten finden...
    das will ich auch gerne mal können  :-D

    Nebenbei bemerkt will ich nicht herausfinden, wie ich es anders (oder gar wie Tchibo) machen könnte, ich wollte lediglich herausfinden, wie andere, so wie du, darüber denken. Wenn ich mich irgendwo unklar ausgedrückt habe, tut es mir leid.

    Gruß in die Nacht
    Lu

    Godzilla

    • Schreiberling
    • Beiträge: 489
    Re: Frage/Meinung zur Preisauszeichnung
    Antwort #3 am: 17. August 2014, 04:11:16
    Zitat
    Mit vorab meinte ich, vor dem Kauf bzw. vor dem in den Warenkorb legen. Wenn ich bei it-recht nachlese, steht dort:
    Zitat

    Zitat
    Geben Sie auf der Angebotsseite beim jeweiligen Artikel die Lieferfrist an und versehen Sie diese mit einem Sternchenhinweis....Lösen Sie den Sternchenhinweis im Footer der Angebotsseite auf, indem Sie dort klarstellen, auf welche Länder sich die angegebene Lieferzeit bezieht, was ggf. für andere Länder gilt und wie sich die Lieferfrist berechnet.

    Das verstehe ich so, dass ich jedem Artikel eine Lieferzeit zuordnen muss. Wie soll ich sonst Angebotsseite verstehen? Die Detailseite genauso wie die Übersicht mit mehreren Artikeln wie beispielsweise die product_listing_v1.html oder die specials.html.

    Ich interpretiere das so, dass nun auch auf der product_listing.html die Versandzeit angeben werden muss indem dort genau das angezeigt wird was ja bereits jetzt auf einer product_info.html angezeigt wird ("Lieferzeit: 2-3 Tage") und zusätzlich diese Lieferzeit entweder per Link oder Sternchenhinweis noch näher erklärt werden muss.

    Zitat
    Zitat
    Der Versandkostenhinweis muss
    - deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein.
    - dem Angebot oder der Werbung (mit Preisen) eindeutig zugeordnet werden können.
    Verstehe ich ebenfalls so, dass irgendeine Form von Hinweis bei jedem Artikel vorhanden sein muss und sei es nur der Link "zzgl. Versandkosten". Gleichwohl auch auf einer Übersichtsseite.

    So ist das meiner Meinung nach auch in den meisten Fällen gemeint.

    Zitat
    Ich denke nicht, dass das von mir beschriebene Warenkorb-Popup auf der Produktübersicht einen Warenkorb darstellt, da ja erst über einen weiteren Klick ein Produkt in den Warenkorb gelegt wird. Trotzdem fehlen doch hier beim Produkt die oben genannten Hinweise, oder nicht?

    Dieses Popup erscheint aber nachdem ein Kunde eine Kaufabsicht gezeigt hat, indem er auf einen Button mit einem Warenkorbsymbol geklickt hat. Das Problem ist also meiner Meinung nach nicht das Popup sondern das Warenkorbsymbol, weil der Käufer bevor er sich zum Kauf entscheidet vollumfänglich informiert worden sein muss.
    Würde Tchibo also nun das Warenkorbsymbol, welches zum Popup führt, mit einem i im Kreis oder einem Link "Informationen", "Versandkosten berechnen" etc. ersetzen, dann wäre das richtig.

    Zitat
    Zitat
    Oder wenn du vorher auf "Details" klickst... Ob das einem mündigen Bürger zumutbar ist müssen Gerichte immer wieder neu entscheiden.
    Grundsätzlich würde ich dir zustimmen, meine Meinung wäre auch, das sollte doch bitteschön ausreichend sein. Ich finde, es sollte jedem potentiellen Käufer zumutbar sein, sich dementsprechend auf der Detailseite oder entsprechend später im Warenkorb damit auseinanderzusetzen.

    Auf der Detailseite hatte er aber bisher meistens nur ("Lieferzeit: 2-3 Tage") angezeigt bekommen. Das muss aber nun so erläutert werden wie z.B. bei eBay-Artikeln.

    Zitat
    Logisch wäre für mich, dass ich, wenn ich per Internet bestelle und demnach ein Paket erhalte, dafür Versandkosten bezahlen muss. Der Händler, der versandkostenfrei versendet, weil er entweder diese Kosten in die Produkte einrechnet oder aber auch mit Verlust leben kann, wird mich schon werbend darauf hinweisen, da er voraussichtlich damit einen Vorteil anbietet.

    Für viele Menschen ist das logisch aber leider nicht für alle Menschen. Es geht dabei aber meiner Meinung nach eher darum, dass kein Verkäufer einen Artikel mit dem günstigeren Kaufpreis X bewerben darf und dann in alter "eBay-Versandkostenabzocker"-Manier intransparent den Gesamtpreis berechnet.

    Zitat
    Nur verstehe ich die PAngV anders. So sind ja auch die Produktübersicht und weitere Übersichtsseiten bei modified anders gestaltet.

    Im Prinzip müssen auf einer Produktübersichtsseite genau die Informationen zum jeweiligen Artikel anzeigen werden wie man sie auch in der eBay-Suche findet und alle weiteren Informationen dann wie bei einem eBay-Artikel auf der Produktseite detailierter angezeigt werden.

    Ende des Jahres wird eBay auch einen Warenkorb einführen und ich bin mir zu 100% sicher, dass dann in den eBay-Suchergebnissen nicht nur eine "In den Warenkorb"-Button zu finden sein wird, sondern auch in den eBay-Suchergebnissen genau das anzeigt wird, was wir momentan in unsere product_listing_v1.html einbauen.

    Zitat
    Der Vergleich mit dm-Markt hinkt meines Erachtens, da es wohl einen Unterschied gibt zwischen Ladenkauf und Fernabsatz. Soweit ich die PAngV kenne, gilt diese aber für beides. Beim Händlerbund finde ich folgendes:
    Zitat
    Ebenso unzulässig, da nicht ausreichend selbsterklärend, sind Preisvergleiche wie z.B.:
    statt 19,94 € nun ab 9,97 €
    898,45 € 808,61 €
    es sei denn, diese Sonderangebote sind eindeutig einer Rubrik "Sonderangebote" zugeordnet, so dass eine Preisreduzierung erkennbar ist.

    Ich gebe zu, dass ich das "es sei denn" in meinem Beispiel nicht beachtet habe.

    Der Vergleich mit dem dm-Markt ist meiner Meinung nach berechtigt, weil es schlicht um das Werben mit durchgestrichenen Preisen geht und da besteht kein Unterschied ob mir dieser durchgestrichene Preis nun im Geschäft, im Internet oder im Werbeprospekt präsentiert wird.

    So weit ich informiert bin sind durchgestrichene Preise nur erlaubt, wenn der Käufer sich informieren kann wann der durchgestrichene Preis gültig war (muss er natürlich dann auch mal gewesen sein) und die Behauptung von diesem Händlerbund halte ich schlicht für falsch, denn:

    1. Wenn es sich um ein Sonderangebot handelt, dann muss z.B. der Angebotszeitraum genannt werden (hat man bei diesem Händlerbund wohl noch nicht mitbekommen)
    2. Muss ich mit Sicherheit keine Kategorie "Sonderangebote" in meinem Shop einrichten, wenn ich Sonderangebote mit durchgestrichenen Preisen bewerben will.

    Dieser Händlerbund schreibt ja selbst:
    Zitat
    unzulässig, da nicht ausreichend selbsterklärend

    Selbstverständlich sind Preise (ob nun durchgestrichen oder nicht) nicht selbsterklärend. Daher reden wir ja gerade über Versandkostenanzeigen, Sternchenerklärungen und alle weiteren Informationen welche eine Preisanzeige erläutern müssen. Wie dieser Händlerbund da auf die Idee kommt zu behaupten, dass durchgestrichene Preise "unzulässig" sind außer man packt diese Artikel in eine Kategorie "Sonderangebote" ist mir unverständlich, denn auch in dieser Kategorie wird der durchgestrichene Preis dann ja nicht "selbsterklärend" solange nicht über den Angebotszeitraum (und ich befürchte noch über die verfügbare Menge) informiert wird.

    Ich glaube ich benenne nun in meinen Shop einfach meine Hauptkategorie in "Angebote zzgl. Versandskosten, inkl. MwSt." um und schon brauche ich darüber dann am Preis nicht mehr informieren. Was für durchgestrichene Preise gilt, muss dann ja auch für andere Angaben gelten.
    Oder noch besser: Ich mach das einfach wie Tchibo.
    Vielleicht noch mit dem Hinweis im Footer, dass alle Preise inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten zu verstehen sind...
    Vielleicht wurde Tchibo ja vom Händlerbund beraten?

    Zitat
    Nebenbei bemerkt will ich nicht herausfinden, wie ich es anders (oder gar wie Tchibo) machen könnte, ich wollte lediglich herausfinden, wie andere, so wie du, darüber denken.

    Bei mir wird ein fixiertes Div unten Rechts in der Ecke anzeigt und das ist die Sternchenerklärung zu den Sternchen an meinen Preisen. Das ist meiner Meinung nach "deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar" und auf jeden Fall wahrnehmbarer als einen Kategorie "Sonderangebote" oder irgendwelche Versandkostenlinks (ist die Link-Farbe eigentlich vorgeschrieben...).

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