Mit vorab meinte ich, vor dem Kauf bzw. vor dem in den Warenkorb legen. Wenn ich bei it-recht nachlese, steht dort:
Zitat
Geben Sie auf der Angebotsseite beim jeweiligen Artikel die Lieferfrist an und versehen Sie diese mit einem Sternchenhinweis....Lösen Sie den Sternchenhinweis im Footer der Angebotsseite auf, indem Sie dort klarstellen, auf welche Länder sich die angegebene Lieferzeit bezieht, was ggf. für andere Länder gilt und wie sich die Lieferfrist berechnet.
Das verstehe ich so, dass ich jedem Artikel eine Lieferzeit zuordnen muss. Wie soll ich sonst Angebotsseite verstehen? Die Detailseite genauso wie die Übersicht mit mehreren Artikeln wie beispielsweise die product_listing_v1.html oder die specials.html.
Ich interpretiere das so, dass nun auch auf der product_listing.html die Versandzeit angeben werden muss indem dort genau das angezeigt wird was ja bereits jetzt auf einer product_info.html angezeigt wird ("Lieferzeit: 2-3 Tage") und zusätzlich diese Lieferzeit entweder per Link oder Sternchenhinweis noch näher erklärt werden muss.
Der Versandkostenhinweis muss
- deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein.
- dem Angebot oder der Werbung (mit Preisen) eindeutig zugeordnet werden können.
Verstehe ich ebenfalls so, dass irgendeine Form von Hinweis bei jedem Artikel vorhanden sein muss und sei es nur der Link "zzgl. Versandkosten". Gleichwohl auch auf einer Übersichtsseite.
So ist das meiner Meinung nach auch in den meisten Fällen gemeint.
Ich denke nicht, dass das von mir beschriebene Warenkorb-Popup auf der Produktübersicht einen Warenkorb darstellt, da ja erst über einen weiteren Klick ein Produkt in den Warenkorb gelegt wird. Trotzdem fehlen doch hier beim Produkt die oben genannten Hinweise, oder nicht?
Dieses Popup erscheint aber
nachdem ein Kunde eine Kaufabsicht gezeigt hat, indem er auf einen Button mit einem Warenkorbsymbol geklickt hat. Das Problem ist also meiner Meinung nach nicht das Popup sondern das Warenkorbsymbol, weil der Käufer bevor er sich zum Kauf entscheidet vollumfänglich informiert worden sein muss.
Würde Tchibo also nun das Warenkorbsymbol, welches zum Popup führt, mit einem i im Kreis oder einem Link "Informationen", "Versandkosten berechnen" etc. ersetzen, dann wäre das richtig.
Oder wenn du vorher auf "Details" klickst... Ob das einem mündigen Bürger zumutbar ist müssen Gerichte immer wieder neu entscheiden.
Grundsätzlich würde ich dir zustimmen, meine Meinung wäre auch, das sollte doch bitteschön ausreichend sein. Ich finde, es sollte jedem potentiellen Käufer zumutbar sein, sich dementsprechend auf der Detailseite oder entsprechend später im Warenkorb damit auseinanderzusetzen.
Auf der Detailseite hatte er aber bisher meistens nur ("Lieferzeit: 2-3 Tage") angezeigt bekommen. Das muss aber nun so erläutert werden wie z.B. bei eBay-Artikeln.
Logisch wäre für mich, dass ich, wenn ich per Internet bestelle und demnach ein Paket erhalte, dafür Versandkosten bezahlen muss. Der Händler, der versandkostenfrei versendet, weil er entweder diese Kosten in die Produkte einrechnet oder aber auch mit Verlust leben kann, wird mich schon werbend darauf hinweisen, da er voraussichtlich damit einen Vorteil anbietet.
Für viele Menschen ist das logisch aber leider nicht für alle Menschen. Es geht dabei aber meiner Meinung nach eher darum, dass kein Verkäufer einen Artikel mit dem günstigeren Kaufpreis X bewerben darf und dann in alter "eBay-Versandkostenabzocker"-Manier intransparent den Gesamtpreis berechnet.
Nur verstehe ich die PAngV anders. So sind ja auch die Produktübersicht und weitere Übersichtsseiten bei modified anders gestaltet.
Im Prinzip müssen auf einer Produktübersichtsseite genau die Informationen zum jeweiligen Artikel anzeigen werden wie man sie auch in der eBay-Suche findet und alle weiteren Informationen dann wie bei einem eBay-Artikel auf der Produktseite detailierter angezeigt werden.
Ende des Jahres wird eBay auch einen Warenkorb einführen und ich bin mir zu 100% sicher, dass dann in den eBay-Suchergebnissen nicht nur eine "In den Warenkorb"-Button zu finden sein wird, sondern auch in den eBay-Suchergebnissen genau das anzeigt wird, was wir momentan in unsere product_listing_v1.html einbauen.
Der Vergleich mit dm-Markt hinkt meines Erachtens, da es wohl einen Unterschied gibt zwischen Ladenkauf und Fernabsatz. Soweit ich die PAngV kenne, gilt diese aber für beides. Beim Händlerbund finde ich folgendes:
Ebenso unzulässig, da nicht ausreichend selbsterklärend, sind Preisvergleiche wie z.B.:
statt 19,94 € nun ab 9,97 €
898,45 € 808,61 €
es sei denn, diese Sonderangebote sind eindeutig einer Rubrik "Sonderangebote" zugeordnet, so dass eine Preisreduzierung erkennbar ist.
Ich gebe zu, dass ich das "es sei denn" in meinem Beispiel nicht beachtet habe.
Der Vergleich mit dem dm-Markt ist meiner Meinung nach berechtigt, weil es schlicht um das Werben mit durchgestrichenen Preisen geht und da besteht kein Unterschied ob mir dieser durchgestrichene Preis nun im Geschäft, im Internet oder im Werbeprospekt präsentiert wird.
So weit ich informiert bin sind durchgestrichene Preise nur erlaubt, wenn der Käufer sich informieren kann wann der durchgestrichene Preis gültig war (muss er natürlich dann auch mal gewesen sein) und die Behauptung von diesem Händlerbund halte ich schlicht für falsch, denn:
1. Wenn es sich um ein Sonderangebot handelt, dann muss z.B. der Angebotszeitraum genannt werden (hat man bei diesem Händlerbund wohl noch nicht mitbekommen)
2. Muss ich mit Sicherheit keine Kategorie "Sonderangebote" in meinem Shop einrichten, wenn ich Sonderangebote mit durchgestrichenen Preisen bewerben will.
Dieser Händlerbund schreibt ja selbst:
unzulässig, da nicht ausreichend selbsterklärend
Selbstverständlich sind Preise (ob nun durchgestrichen oder nicht) nicht selbsterklärend. Daher reden wir ja gerade über Versandkostenanzeigen, Sternchenerklärungen und alle weiteren Informationen welche eine Preisanzeige erläutern müssen.
Wie dieser Händlerbund da auf die Idee kommt zu behaupten, dass durchgestrichene Preise "unzulässig" sind außer man packt diese Artikel in eine Kategorie "Sonderangebote" ist mir unverständlich, denn auch in dieser Kategorie wird der durchgestrichene Preis dann ja nicht "selbsterklärend" solange nicht über den Angebotszeitraum (und ich befürchte noch über die verfügbare Menge) informiert wird.
Ich glaube ich benenne nun in meinen Shop einfach meine Hauptkategorie in "Angebote zzgl. Versandskosten, inkl. MwSt." um und schon brauche ich darüber dann am Preis nicht mehr informieren. Was für durchgestrichene Preise gilt, muss dann ja auch für andere Angaben gelten.
Oder noch besser: Ich mach das einfach wie Tchibo.
Vielleicht noch mit dem Hinweis im Footer, dass alle Preise inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten zu verstehen sind...
Vielleicht wurde Tchibo ja vom Händlerbund beraten?
Nebenbei bemerkt will ich nicht herausfinden, wie ich es anders (oder gar wie Tchibo) machen könnte, ich wollte lediglich herausfinden, wie andere, so wie du, darüber denken.
Bei mir wird ein fixiertes Div unten Rechts in der Ecke anzeigt und das ist die Sternchenerklärung zu den Sternchen an meinen Preisen. Das ist meiner Meinung nach "deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar" und auf jeden Fall wahrnehmbarer als einen Kategorie "Sonderangebote" oder irgendwelche Versandkostenlinks (ist die Link-Farbe eigentlich vorgeschrieben...).