Neuigkeiten
  • Die modified eCommerce Shopsoftware ist kostenlos, aber nicht umsonst.
    Spenden
  • Damit wir die modified eCommerce Shopsoftware auch zukünftig kostenlos anbieten können:
    Spenden
  • Thema: Rechtssichere Email-Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung (DE + AT)

    MailBeez

    • Experte
    • Beiträge: 417
    • Geschlecht:
    Hier eine kurze Übersicht der rechtlichen Lage bezüglich Email-Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung.

    (kurze gesagt: es ist erlaubt, wenn man die Regeln einhält)

    gesamter Beitrag mit Quellen und Konfigurations-Anleitung für MailBeez:
    http://www.mailbeez.de/blog/rechtssicher-email-werbung-ohne-ausdruckliche-einwilligung-senden/

    Deutschland (DE)

    (…)
    Zitat
    E-Mail-Marketing ist in Deutschland rechtlich an mehrere Gesetze gekoppelt. Die Grundlage bieten sowohl das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), das Telemediengesetz (TMG) sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). (…)
    Gibt es Ausnahmen beim Verbot von Email-Werbung?

    Laut § 7 Abs. 3 UWG gibt es eine Ausnahme. Sie erlaubt den Versand von E-Mail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung unter folgenden Voraussetzungen:

    • der Unternehmer hat die E-Mail-Adresse vom Kunden selbst im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten,
    • die E-Mail-Adresse wird zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen genutzt,
    • der Kunde hat einer Verwendung nicht widersprochen,
    • der Kunde wurde sowohl bei der Erhebung als auch bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen, dass er der Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen, also den Newsletter abbestellen kann und hierfür keine weiteren Kosten als nach Basistarifen anfallen.

    Wichtig hierbei ist, dass alle vier Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein müssen. Unter ähnlichen Waren oder Dienstleistungen fallen nur solche Angebote, die dem gleichen typischen Verwendungszweck oder Bedarf des Kunden entsprechen sollen.
    (…)

    Österreich (AT)

    In Österreich ist die Ausnahme-Regelung wie folgt definiert:

    (…)
    Zitat
    Ist eine Einwilligung immer notwendig?

    Eine Einwilligung bzw. Zustimmung zum Empfang von elektronischer Post ist nicht notwendig, wenn der Absender die Kontaktinformation im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten hat und die Nachricht zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen erfolgt. In einem solchen Fall ist dem Kunden jedoch klar und deutlich die Möglichkeit einzuräumen, eine solche Nutzung der Kontaktinformationen bei der Erhebung der selbigen und zusätzlich bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen. Die Zusendung von Werbemails an eigene Kunden ist damit wie bisher weiterhin erlaubt.

    (…)

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=30765.0

    web0null

    • Experte
    • Beiträge: 1.998
    Da hast aber eine "Kleinigkeit" vergessen, nämlich die "große" Falle in Österreich. ;-)
    In Österreich gibt es nämlich noch das.
    ... und das hat immer Vorrang, ..wenn man sich in diese Liste einträgt, ist Sendepause mit jeder Einwilligung.

    Das hat schon so manchen Werbe-Versender auf den Magen geschlagen  :2cent:

    Gruß

    MailBeez

    • Experte
    • Beiträge: 417
    • Geschlecht:
    ok, wäre technisch lösbar! mache mir gedanken

    Bonsai

    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 4.127
    • Geschlecht:
     :-o eine öffentliche Adressensammlung von mailadressen um Spam zu verhindern? Welcher Vollpfosten hat sich das ausgedacht?

    Ich bin sicher beim CCC hat man in den Tisch gebissen vor lachen.

    MailBeez

    • Experte
    • Beiträge: 417
    • Geschlecht:
    wenn du nachliest: die liste enthaelt nur hash-angabe, d.h. keine email Adressen

    Bonsai

    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 4.127
    • Geschlecht:
    OK, hab ich auch gerade festgestellt. So macht das halbwegs Sinn ... nur das ist Österreichisches Recht. Muss mich das interessieren als deutsche Firma?

    web0null

    • Experte
    • Beiträge: 1.998
    Kannst es ja mal testen,
    denn die "guten" Anwälte und die ungewollt beglückten werden in den Tisch beißen vor lachen. :-D

    webald

    • modified Team
    • Beiträge: 2.791
    @bonsai: Ich denke wenn Du Österreicher belästigst, sollte dich das interessieren. In meinen Augen gilt da nämlich dann österreichisches Recht. Aber ist meine Meinung, Für Rechtsauskünfte sollte man einen Rechtsanwalt kontaktieren.

    Allgemein gibt es da aber meiner Meinung nach auch in Deutschland eine Falle. Wenn ich mich nämlich beim Absender melde und sage, dass mir (Herr M. Webald) keine Email mehr zugesandt werden darf, der Absender aber dem Namen aber keine Email-Adresse zuordnen kann. Ich muss nämlich nicht alle möglichen Email-Adressen nennen, die ich besitze. Ich verbiete dem Anbieter an jeden unserer Mitarbeiter (z. B. 50 Angestellte) zu senden. Unsere Firma betreibt mehrere Shops mit unterschiedlicher Domain (z. B. 10 Stück). Das könnte dann ganz schnell eine Liste von 500 Email-Adressen sein. Wie das der Absender löst ist nicht mein Problem, wird am Ende nur teuer. Und bevor einer fragt, das geht im Namen des Volkes und ich bekomme von einem solchen Spammer für jede Mail, die er mir schickt 2.500€!

    MailBeez

    • Experte
    • Beiträge: 417
    • Geschlecht:
    Zitat
    Ich muss nämlich nicht alle möglichen Email-Adressen nennen, die ich besitze.
    hier gibt es folgendes Urteil, der Abmahner muss alle Email-Adressen nennen:

    "Dem Abmahner sei es hier zumutbar gewesen, die Adressen, an welche er keine Werbung mehr haben möchte, klar zu benennen."

    http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/08/17/6-000-euro-streitwert-fur-e-mail-werbung-ohne-einwilligung/

    Bonsai

    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 4.127
    • Geschlecht:
    So mal rein aus der Praxis ... wie oft bekomme ich eine Antwort auf meinen Newsletter "Bitte nehmen Sie mich aus dem Verteiler" und ich darf dann raten wer das jetzt ist, weil er irgendwann vor Jahren eine Umleitung von einem Freemailer auf einen anderen gemacht hat und sich nicht mehr daran erinnern kann ...

    Oder mails wie "Wie oft denn noch? Ich habe mich schon x mal abgemeldet!!!" Und es waren zwei Mailadressen des Kunden und einmal die Frau ....

    @webald: Tja, dann müsste ich aber leider wissen, dass er Österreicher ist. Die kommen nicht alle mit .at an  :-( Das bedeutet ja, dass ich alle Adressen immer checken müsste weil sich irgendwo ein Ösi daziwschen verstecken könnte .....  :-!

    Bei sowas könnte man man einheitliches EU Recht brauchen .... aber das würde ja den kleinen mehr helfen als den Großkonzernen, deshalb will das unsere Geschäftsführerin Angela Merkel sicherlich nicht ...

    web0null

    • Experte
    • Beiträge: 1.998
    Zitat
    Das bedeutet ja, dass ich alle Adressen immer checken müsste weil sich irgendwo ein Ösi daziwschen verstecken könnte .....
    Richtig, ... und was hast du daran auszusetzen, ich z.B. habe daran nichts auszusetzen, mich :-! die ungewollten Mails nur an.

    Gegen die unseriösen Spamer, kann man eh nicht viel machen.

    Aber es kann doch nicht sein das Unternehmen die sich an die Gesetze halten, benachteiligt sind, von denen die glauben sie können machen was sie wollen, und sich damit einen Wettbewerbsvorteil schaffen.

    webald

    • modified Team
    • Beiträge: 2.791
    hier gibt es folgendes Urteil, der Abmahner muss alle Email-Adressen nennen:

    "Dem Abmahner sei es hier zumutbar gewesen, die Adressen, an welche er keine Werbung mehr haben möchte, klar zu benennen."

    Das steht da nicht drin. Darüber hinaus geht es in dem zitierten Fall um eine Anmeldung und Abmeldung zum Newsletter.

    Das Verfahren UWG §7 Abs.3 handlet aber eben genau davon, dass eine Anmeldung nicht vorliegt. Darüber hinaus ist es ja nicht selten der Fall, dass die Email-Adresse, an die ein Newsletter verschickt wird für den Empfänger ja gar nicht ersichtlich ist, da diese häufig in bcc steht. Der Empfänger muss nun nicht raten an welche Email im einzelnen Fall geschickt wurde, muss er dann bei eh schon vorliegender mißbräuchlichen Verwendung einer Email-Adresse auch mit dem Mißbrauch aller anderen mitgeteilten Adressen rechnen. Hab mich übrigens mit dem Betrag vertan, ich bekomm je unaufgeforderter Email nur 2.000€ von dem Herrn.

    @webald: Tja, dann müsste ich aber leider wissen, dass er Österreicher ist. Die kommen nicht alle mit .at an  :-( Das bedeutet ja, dass ich alle Adressen immer checken müsste weil sich irgendwo ein Ösi daziwschen verstecken könnte .....  :-!

    Das kannst Du aber. Schließlich gilt die Ausnahme nur für Kunden, die bereits gekauft haben. Zu all diesen liegt Dir die konkrete Adresse vor und da sieht man ob das Österreich ist oder nicht.

    MailBeez

    • Experte
    • Beiträge: 417
    • Geschlecht:
    Da hast aber eine "Kleinigkeit" vergessen, nämlich die "große" Falle in Österreich. ;-)
    In Österreich gibt es nämlich noch das.
    ... und das hat immer Vorrang, ..wenn man sich in diese Liste einträgt, ist Sendepause mit jeder Einwilligung.

    Das hat schon so manchen Werbe-Versender auf den Magen geschlagen  :2cent:

    Gruß

    Update: MailBeez ist mit dem Online-Service ecg-check.at integriert. Somit kann MailBeez automatisch die Kunden aus der ECG-Liste herausfiltern.
               
    anything