Antwort #14 am: 23. Dezember 2009, 21:24:55
@mantis:
Das mit der Gema ist leicht erklärt, wenn du von der Gema verwaltete Musiktitel in einer öffentlichen Aufführung der Allgemeinheit zur Verfügung stellst (das trifft bei einem Büro mit Publikumsverkehr hier wohl zu), musst du für die aufgeführten Artikel auch die Gema Gebühr an die Künstler entrichten.
Wenn du das umgehen willst, musst du deine Hintergrundmusik selber machen, oder ausschliesslich Gema-freie Titel laufen lassen. Dies solltest du zur Sicherheit dann aber auch dokumentieren, z.B. Playlist mitdokumentieren.
Dass das Auftreten des Gema-Vertreters Zufall sein mag ist möglich, aber ich persönlich glaube nicht an solche Zufälle. Und die Reaktion ist eigentlich logisch. Die Gema kriegt Lizenzgebühren von den Rundfunktanbietern für gespielte Titel. Die werden aus den eingenommenen GEZ-Gebühren gezahlt. Keine GEZ-Gebühr = keine Einnahme für die Gema. Logische Folge, die schlagen direkt bei dir auf.
Die ganze Sache ist mit Sicherheit frustrierend für dich, aber zu Ende gedacht auch korrekt. Der Künstler an sich hat ja keine Möglichkeit zu prüfen, wie sein Werk verwendet wird, dafür gibts dann die Gema. Die vertreten die Ansprüche der bei ihnen gemeldeten Künstler. Und solltest du dich erdreisten, die Werke dieser Künstler gebührenfrei unter die Leute zu bringen (das betrifft auch die Kunden/Besucher deines Büros), dann ist es Auftrag der Gema, hierfür Gebühren zu kassieren.
Nur meine unmassgebliche Meinung, die keinesfalls eine Rechtsberatung darstellt.