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  • Thema: Wann muss der Kunde über Lieferbeschränkungen informiert werden?

    stifflersbrother

    • Frisch an Board
    • Beiträge: 61
    Hallo,

    einer unserer Kunden bekommt gerade einen neuen Shop auf Basis von aktuellsten modified-shop.
    Nun har er ihn einmal durch seinen Anwalt prüfen lassen und der hat mitgeteilt, dass der Loginvorgang direkt nach dem Klick auf den Buton Kasse nicht mehr zulässig sein, und das vor dem einloggen (z.B. in einer Textbox darüber) über die Versandkosten und Zahlungsmöglichkeiten aufgeklärt werden muss.

    Im Quick-check-Tabelle vom ehi-Siegel steht das ähnlich:
    Wann muss der Kunde in Zukunft über Lieferbeschränkungen informiert werden?
    Über Lieferbeschränkungen (z.B. Mindestbestellwert, eingeschränktes Liefergebiet etc.) ist in Zukunft spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich zu informieren.


    Müssen wir da jetzt nicht was ändern?
    Wie steht Ihr dazu?

    Moin

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=30630.0

    Fubu

    • Mitglied
    • Beiträge: 155
    Hallo,
    Zitat
    Wann muss der Kunde in Zukunft über Lieferbeschränkungen informiert werden?
    wenn das jemand weis dann frage ich ihn nach den Lottozahlen.

    wer soll das denn wissen was in Zukundt passieren wird.
    ich nicht.

    stifflersbrother

    • Frisch an Board
    • Beiträge: 61
    Moin,

    so, ich habe jetzt das unglückliche "in Zukunft" aus der Frage rausgenommen.
    Aber es bleibt de fakto immer noch die Frage nach dem Zeitpunkt, ab dem spätestens der Kunde über Versandkosten, Lieferbedingungen usw. informiert werden muss.

    Fubu

    • Mitglied
    • Beiträge: 155
    mein Anwalt sagt das es reicht wenn man es im den Lieferbedinungen rein schreibt.
    von einem Bekannten der Anwalt sagt, es muß beim Registrieren mit einem Link zu sehen sein.
    von einem anderen Bekannter der Anwalt sagt, wenn man im bestellprozess.

    Naja ich glaube das kann noch keiner sagen.

    kannst die was aussuchen.

    und iene Rechtsberatung kann hier sowiso niemand geben.

    golferteddy

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    • Beiträge: 404
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    Es sollte korrekt sein, auf einer Seite, die IMMER von allen Seiten des Shop erreichbar ist (z.B. im Footer oder Header - wie das Impressum), die man z.B. Allgemeine Verbraucherinformationen nennt,  über sowas zu informieren.

    Schau mal in meinen Shop, (Haus links) wie ich es gemacht habe, ohne Anspruch darauf, das es so richtig ist

    Gruss
               
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