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  • Thema: VPE im Warenkorb

    web0null

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    • Beiträge: 1.998
    Re: VPE im Warenkorb
    Antwort #15 am: 05. Januar 2015, 18:00:10
    Zitat
    Grundpreis ... pro Waschladung

    Ich wollte gerade schreiben, was isn das für ein Schwachsinn, und, sag das nicht zu laut
    ...sonst übernehmen das unsere "intelligenten" Gesetzes-Schreiber noch.

    ...und siehe da, die haben den Schwachsinn sogar schon umgesetzt.

    Ich bin wirklich froh, dass wir von so "kompetenten" Menschen geleitet werden.

    Gruß
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    WeXsler

    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 536
    Re: VPE im Warenkorb
    Antwort #16 am: 05. Januar 2015, 18:07:26
    ja so ist das - man wird ständig von neuen Juristeleien überrascht - manchmal eben auch von nem freundlichen Rechtsmenschen per Post. Wieder etwas dazu gelernt mit Waschmitteln :-) Ist ansonsten aber nicht mein Metier - zum Leidwesen der hiesigen weiblichen Fraktion - auch nicht im Privatleben.

    Aber die Aussage "Ist mir Scheissegal welches Gesetz das ist, ... " passt irgendwie zu Waschmitteln ;-)

    Bonsai

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    Re: VPE im Warenkorb
    Antwort #17 am: 05. Januar 2015, 18:30:31
    Ist mir scheissegal, weil hierzu"Lande", also in der Verwaltungsfirma der Allierten, genannt BRD, sowieso der große Teil der Gesetze ungültig ist und es interessiert keine Sau. Am wenigsten die Juristen, weil die zum Großteil auch illegal sind. Z.B. wird ein "Verfassungsrichter", der eigentlich Grundgesetzrichter heißen müsste laut Gesetz vom Bundestag ernannt. Das ist aber in der Geschichte der Bundesrepublik IN Deutschland  NIEMALS so passiert! Es hat immer ein Ausschuss aus dem Bundestag die Richter ernannt.
    Wir setzen das um, das bekanntermaßen Probleme mit Abmahnungen, etc bereitet. Der Rest interessiert uns nicht. Erst mal Friedensvertrag für Deutschland, dann sehen wir weiter!

    Mal ein gaaaaanz einfaches Beispiel für ungültige Gesetze:
    Hat jemand von euch Führerschein in der BRD ausgestellt?
    Lest mal die FVE (Führerscheinverordung)!
    Danach erinnert euch mal an das Grundgesetz! Artikel 2 und 19.
    Da in der FVE das GG Artikel 2 Abs. 1 (Vertragsfreiheit) eingeschränkt wird (Führerschein darf man laut FVE nur an Wohnort oder Arbeitsort machen), kommt hier Artikel 19  Abs 1 (Zitiergebot) zum Tragen: (relevantes in FETT)
    Zitat
    Art 19
    (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

    Das Bundes"verfassungs"gericht hat schon im letzten Jahrtausend entschieden, wenn ein Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt, sind auch ALLE VERWALTUNGSAKTE NICHTIG die auf diesem Gesetz basieren. Das bedeutet in unserem "Land" fährt sogar die Firma POLIZEI (<- eingetragene Wortmarke) ohne Führerschein!

    Das ganze ist übrigens auch bei SGBII genau so, da hat sogar letztes oder vorletztes Jahr eine Studentin eine Dissertation dazu geschrieben, und des weiteren beim Einkommensteuergesetz. Alle betreffenden Steuerbescheide der letzten Jahre sind nichtig!

    Daher kommt mein "Scheissegal"! Was soll ich mich für Gesetze interessieren, wenn es weder Legislative, Exekutive noch Judikative einen Scheiß interessiert, ob Gesetze eingehalten werden?

    PS: Das mit dem Führerschein ist übrigens sowieso Wurst, Führerschein braucht man ja nur laut StvO ... und die hat schon ein paar Jährchen keinen Geltungsbereich mehr. Also braucht man keinen Führerschein.

    WeXsler

    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 536
    Re: VPE im Warenkorb
    Antwort #18 am: 05. Januar 2015, 19:27:38
    nun ja, die Gesetze interessieren spätestens dann, wenn einen ein Gericht aufgrund einer begründeten Abmahnung, z.B. aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes, freundlich aber bestimmt zur Zahlung von ein paar Tausendern einlädt. Verstöße gegen das Urheberrecht werden natürlich auch gerne genommen. Und am Ende gilt da der schlichte Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" .
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