Antwort #4 am: 12. Februar 2015, 09:47:02
Hallo,
das ist nicht mehr ganz so einfach...
"Das AG Berlin Pankow-Weißensee hat mit Urteil vom 16.12.2014, Az.: 101 C 1005/14, entschieden, dass eine Email, mit der dem Empfänger die erfolgreiche Einrichtung eines Kundenkontos bestätigt wird, als unzulässige Email-Werbung zu qualifizieren ist, wenn der Empfänger nicht in die Zusendung einer solchen Email eingewillgt hat. Eine solche Einwilligung müsste im Zweifel vom Versender der Bestätigungs-Email nachgewiesen werden."
Ich denke jetzt auch über andere Möglichkeiten nach.
J.