Modulshop - Eine große Auswahl an neuen und hilfreichen Modulen für die modified eCommerce Shopsoftware
Neuigkeiten
  • Die modified eCommerce Shopsoftware ist kostenlos, aber nicht umsonst.
    Spenden
  • Damit wir die modified eCommerce Shopsoftware auch zukünftig kostenlos anbieten können:
    Spenden
  • Thema: Erste Abmahnwellen wegen alter Widerrufsbelehrungen

    web0null

    • Experte
    • Beiträge: 1.998
    http://bit.ly/1pfYgO5

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=30435.0
    Managed Server

    TrueSlide

    • Schreiberling
    • Beiträge: 402
    Re: Erste Abmahnwellen wegen alter Widerrufsbelehrungen
    Antwort #1 am: 20. Juni 2014, 19:16:36
    Leute die mit Arbeit und viel Mühe versuchen sich etwas aufzubauen werden mitunter wegen Kleinigkeiten abgemahnt und "das da" ist erlaubt.
    Schöne Welt!  :-!

    Guenter59

    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 1.484
    Re: Erste Abmahnwellen wegen alter Widerrufsbelehrungen
    Antwort #2 am: 20. Juni 2014, 21:53:22
    Die Seite der Abmahner muß man sich echt mal angucken. Entweder Artikel zur Zeit nicht lieferbar oder ( auf Lager ) innerhalb von 14-21 Tagen.
    Wo bleiben die Abmahnanwälte?  :doh:
    Gruß
    GMS

    TrueSlide

    • Schreiberling
    • Beiträge: 402
    Re: Erste Abmahnwellen wegen alter Widerrufsbelehrungen
    Antwort #3 am: 20. Juni 2014, 22:43:10
    Die ganze Seite ist echt ein Witz.
    Man muss sich nur mal das Impressum ansehen, dann sieht man, dass die Seite wirklich nur aus einen Grund aus den Boden gestampft wurde. Und um dort etwas zu kaufen sicher nicht.

    MrArcticus

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 19
    Re: Erste Abmahnwellen wegen alter Widerrufsbelehrungen
    Antwort #4 am: 20. Juni 2014, 23:04:08
    Die haben ja gar keine Angaben zu Lieferfristen - "lieferbar" reicht nicht...  :beef:

    Gruß
    Karsten

    Haustier-Laden

    • Mitglied
    • Beiträge: 116
    • Geschlecht:
    Re: Erste Abmahnwellen wegen alter Widerrufsbelehrungen
    Antwort #5 am: 20. Juni 2014, 23:09:06
    Beschreibung der Startseite laut google

    <meta name="description" content="Dieser Text wird in der Ergebnisliste von Suchmaschinen angezeigt." />

    mit freundlichen Gruß
    Rene

    cayuco

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 847
    • Geschlecht:
    Re: Erste Abmahnwellen wegen alter Widerrufsbelehrungen
    Antwort #6 am: 20. Juni 2014, 23:51:08
    Ist doch klar, nur direkte Wettbewerber können abmahnen, also lädt man sich von jedem Bereich irgendetwas in den "Shop" und los geht es. Es gibt genug Deppen bei Anwälten - die nichts auf die Reihe kriegen und bei Händlern ebenfalls. Ergo ist hier die Frage, wer hat wen angestoßen.

    Wenn die Abgemahnten Glück haben, kommt ihr Anwalt darauf, dass es sich um "erwerbmäßige Abmahnungen" handelt. Bei hartnäckiger Recherche kann es den Anwälten durchaus die Zulassung kosten. Sie wären nicht die ersten, die jetzt Taxi fahren. Allerdings müsste der eigene Anwalt Courage haben. Oftmals handeln sie ja auch nur Vergleiche aus, damit sie später erzählen können, sie hätten noch nie einen Prozess verloren. ihr Geld bekommen sie ja so oder so (ob vom Mandanten oder der Gegenseite sieht man dem Geld dann nicht mehr an).

    Godzilla

    • Schreiberling
    • Beiträge: 489
    Re: Erste Abmahnwellen wegen alter Widerrufsbelehrungen
    Antwort #7 am: 21. Juni 2014, 05:38:21
    "Sieh dir an, was junge Gründer leisten..."

    Zitat
    Aus gegebenem Anlass möchte sich das Gründerforum Bayreuth e.V. klar von den vermeintlichen Handlungen der „Eboxu UG (haftungsbeschränkt)“ distanzieren.
    Geschäftliche Aktivitäten der Mitglieder des Gründerforums Bayreuth e.V. finden in eigener Verantwortung statt und stehen nicht im Einflussbereich des Vereins.
    http://www.gruenderforumbayreuth.de/

    "Mitglied des Gründerforums Bayreuth e.V." ist gut. :thumbs:
    Der Abmahner war Vorstandsvorsitzender des Gründerforums Bayreuth e.V.
    http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:5oRwHQeixkoJ:www.gruenderforumbayreuth.de/sections/Vorstand+&cd=2&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=opera

    Die WildeLiga Bayreuth GbR wurde laut Google Cache noch bis zum 20.Juni 2014 u.a. vom Abmahner vertreten.
    http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:SbzPGf1CjEcJ:www.wildeliga-bayreuth.de/index.php/impressum+&cd=7&hl=de&ct=clnk&gl=de

    Wurde aber nun geändert:
    http://www.wildeliga-bayreuth.de/index.php/impressum

    Allerdings wurde Facebook vergessen:
    https://www.facebook.com/WildeLigaBayreuth/app_282594758429588

    vsell

    • BVB Fan
    • Viel Schreiber
    • Beiträge: 2.802
    • Geschlecht:
    Re: Erste Abmahnwellen wegen alter Widerrufsbelehrungen
    Antwort #8 am: 21. Juni 2014, 10:54:48
    Die Fa. eboxu UG ist erst am 07.05.2014 gegründet und am 05.06.2014 ins Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth eingetragen worden.

    Zitat
    Gegenstand des Unternehmens: ist der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Kraftfahrzeugteilen, Sportausrüstung, Fernseh-, Computer- und sonstigen Elektronikartikeln insbesondere auch im Kommunikationsbereich, Foto- und Videogeräten, Uhren, Schmuck, Antiquitäten, sonstigen Kunstgegenständen, Babysachen, Spaß- und Spielzeugartikeln, Ton- und Bildträgern, Musikinstrumenten, Möbeln, Beauty- und Gesundheitsartikeln, Briefmarken, Büchern, Büro- und Schreibwaren, Haushaltsgeräten, Modellbau, Haustierbedarf, Heimwerkerartikeln, Tabakwaren, Töpferwaren, Dekorationsartikeln sowie Kleidung und Accessoires. Stammkapital: 300,00 EUR

    Der Online-Shop unter www.eboxu.de ist mehr als ungewöhnlich gestaltet. Einzelne Produkte erscheinen erst nach mehrmaligem Durchklicken.
    Nach den von eboxu verwendeten AGB’s kommt ein Vertrag u. a. dann zustande, wenn die bestellte Ware innerhalb einer Woche ausgeliefert wird. Bei den Warenangeboten aber heißt es im Regelfall: Auf Lager. Innerhalb 14 – 21 Tagen lieferbar.

    Von 41 Artikeln ist mehr als 30% nicht lieferbar und zum Teil in mehreren Kategorien... manche Kategorie völlig unbestückt

    Wichtige neue Informationspflichten fehlen bei eboyu, so wird z. B. nicht darauf hingewiesen, dass gesetzliche Mangelhaftungsrechte bestehen (vgl. § 312d Abs. 1 S. 1 BGB iVm Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 6 EGBGB).

    Die "Firma" selbst sollte sich daher erst einmal selbst abmahnen  :wohow:

    Die Abmahnung des Rechtsanwalts Wilfried Jaenecke, Berlin-Mitte ist unterzeichnet worden durch Herrn Frank Wegner, Assessor. Ein Hinweis auf ein Vertretungsverhältnis (siehe z. B. § 53 BRAO) fehlt.


    Geradezu lächerlich macht man sich aber damit
     „Es zu unterlassen, Produkte in der Bundesrepublik Deutschland in den Verkehr zu bringen, welche gegen die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 verstoßen“.

    Produkte können aber nicht gegen diese Richtlinie verstoßen, wobei nur geahnt werden kann, dass mit dieser Rüge eine fehlerhafte (weil veraltete) Widerrufsbelehrung gemeint sein soll.

    Ergo... mit kritischer Gelassenheit sehen und den Mist im Falle einer Abmahnung zum eigenen Anwalt geben.
    Vor allem auf Rechtsmissbrauch klären lassen und ggfls gegen den/die Abmahner juristisch vorgehen. :beef:

    http://dejure.org/gesetze/UWG/8.html
    Zitat
    Die Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. In diesen Fällen kann der Anspruchsgegner Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen. Weiter gehende Ersatzansprüche bleiben unberührt.
    ---
    Gerade bzgl der zu nennenden Lieferfristen eines Shops kann es ungerechtfertigten Abmahnungen kommen.
    Dann zB wenn die genaue Lieferzeit erst garnicht direkt ermittelt werden kann weil der Versand einen gesonderten Transport verlangt und erst einmal der Preis bei Speditionen angefragt werden muss.
    Dies sollte dann aber in den AGB und Lieferzeiten vermerkt sein.

    Noch lustiger wird es beim Versand von gefährlichen Gütern.
    Darunter zählen übrigens auch gefüllte Feuerzeige, Gaspatronen oder Spraydosen etc.

    Kaum ein Shopbetreiber macht sicgh darüber Gedanken,,, aaaber bei vielen Dienstleistern ist ein solcher Paketversand schlichtweg verboten  :wohow:

    Aber ... wer liest schon AGB´s  :lol:

    Gruss fred

    12 Antworten
    7522 Aufrufe
    24. August 2011, 12:44:02 von h-h-h
    2 Antworten
    2254 Aufrufe
    26. Juli 2014, 19:27:45 von KJW
    7 Antworten
    1848 Aufrufe
    06. Dezember 2018, 13:54:15 von manne35
    9 Antworten
    5761 Aufrufe
    25. Dezember 2012, 16:55:58 von DirkL