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  • Thema: Muss die WRB in die AGB ab 13.6

    Aladin

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    • Beiträge: 225
    Muss die WRB in die AGB ab 13.6
    am: 13. Juni 2014, 15:52:20
    Hallo zusammen,

    muss die WRB in die AGB mit rein oder nicht? Ich habe heute schon beide Varianten bei Onlineshops gesehen.

    Die automatisch erstellten AGB haben diese nicht mit drin.

    Ich bin mir bewusst dass es hier keine Rechtsberatung gibt sondern nur Meinungen :)

    Grüße und Danke

    Aladin

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=30375.0
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    Bonsai

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    Re: Muss die WRB in die AGB ab 13.6
    Antwort #1 am: 13. Juni 2014, 16:04:27
    Meine AGB vom Händlerbund hat keine WRB. Das ist separat.

    Matt

    • Experte
    • Beiträge: 4.241
    Re: Muss die WRB in die AGB ab 13.6
    Antwort #2 am: 13. Juni 2014, 16:11:02
    Bei uns steht in den AGB (von IT-Recht):
    Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers

    Aladin

    • Mitglied
    • Beiträge: 225
    Re: Muss die WRB in die AGB ab 13.6
    Antwort #3 am: 13. Juni 2014, 19:11:51
    danke an euch für die Antworten. Bin mal gespannt ob sich noch der Ein oder Andere meldet. :)

    Grüße

    Aladin

    Mnzenlager

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 24
    Re: Muss die WRB in die AGB ab 13.6
    Antwort #4 am: 13. Juni 2014, 19:20:08
    Wir hatten sie bisher auch unsinnigerweise drin, ist nun aber raus.

    Der KD muss über sein Widerrufsrecht belehrt werden, und zwar in einem getrennten Punkt / Menü / Seite. Innerhalb der AGB ist es nicht ausreichend, daher muss Sie dort auch nicht rein...

    AGB sollen ja nur - im rechtlich erlaubten Rahmen - Bedingungen zum Kaufvertrag regeln wie Vertragsschluss, Vertragssparache etc.

    Unsere "AGB" habe ich heute um 50 % verschlankt, und das wird in Zukunft auch noch mehr...  8-)

    papiertiger

    • Frisch an Board
    • Beiträge: 92
    Re: Muss die WRB in die AGB ab 13.6
    Antwort #5 am: 13. Juni 2014, 20:25:09
    Zitat
    Der KD muss über sein Widerrufsrecht belehrt werden, und zwar in einem getrennten Punkt / Menü / Seite. Innerhalb der AGB ist es nicht ausreichend, daher muss Sie dort auch nicht rein...
    Wo steht das mit dem getrennten Punkt?
    In §246 EGBGB steht nur was von "deutlich gestaltet".
    Das kann sehr wohl in den AGB erfolgen. Die WRB muss eben nur auffällig gestaltet sein. (Schriftart, Umrandung, Schriftfarbe etc.)
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