Antwort #4 am: 13. Juni 2014, 19:20:08
Wir hatten sie bisher auch unsinnigerweise drin, ist nun aber raus.
Der KD muss über sein Widerrufsrecht belehrt werden, und zwar in einem getrennten Punkt / Menü / Seite. Innerhalb der AGB ist es nicht ausreichend, daher muss Sie dort auch nicht rein...
AGB sollen ja nur - im rechtlich erlaubten Rahmen - Bedingungen zum Kaufvertrag regeln wie Vertragsschluss, Vertragssparache etc.
Unsere "AGB" habe ich heute um 50 % verschlankt, und das wird in Zukunft auch noch mehr...