"was mir aber schlicht unmöglich erscheint"
Da ist noch mehr unmöglich an dem Gesetz. Man soll auf die Sekunde genau AGB, Widerruf, etc austauschen. Mach das mal in 4 Shops gleichzeitig ....
Die AGB nach den neuen Gesetzen waren bis gestern 23:59 abmahnfähig, die alten ab 0:00....
Ich konnte das nur mit Shopumzug lösen. Ich hab den neuen Shop um genau 0:00 scharfgeschalten und dem alten gleichzeitig einen redirect per htaccess auf den neuen verpasst.
Zu Deiner Frage. Bin kein Jurist, aber was ich so gelesen habe, soll der Kunde immer verbindlich die GESAMTKOSTEN angezeigt bekommen. Also wenn du die vorher nicht kennst, solltest Du evtl. eine gut kalkulierte Pauschale verwenden.
Der Sinn des Gesetzes war ja angeblich, zu unterbinden, dass ein Händler versteckte Kosten unterjubeln kann ...
Von Umsetzbarkeit in der Praxis war nie die Rede
Wir kleinen sollen ja beschäftigt werden, damit die Großkonzerne wieder mal im Vorteil sind. Fast alle EU Gesetze sind dafür ausgelegt Großkonzernen zu nutzen und Otto Normalverbraucher zu schädigen. Selbst wenn "Verbraucherschutz" draufsteht.
Großkonzerne gründen einfach eine Filiale und schaffen die Ware Containerweise durch den Zoll. Also fällt bei denen das Problem weg .... schlau gemacht das ganze. Club of Rome in Aktion ....