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  • Thema: Wortmarke und Domainübereinstimmung

    Ben Tanabe

    • Mitglied
    • Beiträge: 164
    Wortmarke und Domainübereinstimmung
    am: 10. Juni 2014, 12:34:18
    Hallo.

    Kann jemand was sagen wieweit eine geschützte Wortmarke mit einer Schreibweise oder einem Domainnamen übereinstimmen muss ?

    Oder anders herum:
    Wie weit beeinfluss die Schreibweise das Recht einer geschützten Marke.
    Als Beispiel:
    Wenn man Gartenartikel und Dekoration anbietet und macht daraus
    gardandec (aus Englisch GARdden ANd DECco)
    Reicht es dann gardandec als Wortmarke und Domain oder muss ich auch Varianten (gard&dec, gardandDec) schützen lassen.

    Wie weit kann ich mit einem Wortmarkenschutz (gardandec) andere Domains von Betreibern "fordern" welche eine abgewandelte oder ähnliche Schreibweise haben (gard-and-dec, gardAndDec, gardandDec oder gardand-dec) oder sind diese Namen schon eine Verletzung des Schutzes für "gardandec" ??

    Hintergrund:
    In wie weit muss ich Namen und Domains in Varianten beantragen oder schützen um MEINEN Namen nicht missbrauchen zu lassen.
    Das Problem ist, die zukünftige Fantasie der Namensgestaltung kann ich doch gar nicht absehen oder wissen, ob nicht eine der Varianten nicht doch irgendwo Namensrechtlich schon verwendet wird...

    Auf der anderen Seite will ich mir keinen Kopf um  einen Namen machen, der in naher Verwandtschaft zu einem bestehendem Projekt nur Ärger in der Zukunft macht...

    In web gibt es x Auslassungen dazu, aber hier gibt es bestimmt selbst gemachte Erfahrung und Wissen aus 1. Hand.
    Da heisst es im web  beispielsweise ein in Wortmitte gesetzter Bindestrich -, ein Grossbuchstabe oder ein & ist ungefährlich, andere sagen auch die Ähnlichkeit ist schon ein Bruch des Markenrechts !?

    Gruss
    Claus



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    rechtstexte für onlineshop

    webald

    • modified Team
    • Beiträge: 2.791
    Re: Wortmarke und Domainübereinstimmung
    Antwort #1 am: 10. Juni 2014, 13:02:54
    1. Frag einen Anwalt.
    2. Willst Du alle möglichen tld's registrieren?
    3. Hast Du schon mal eine Marke registriert? Willst Du alle Klassen regstrieren? Nue DE oder EU oder Welt?
    4. Frag einen Anwalt.
    5. Bereite Dich auf einen Markenrechtsstreit vor (Geld, Versicherung,...)
    6. Frag einen Anwalt.

    Ben Tanabe

    • Mitglied
    • Beiträge: 164
    Re: Wortmarke und Domainübereinstimmung
    Antwort #2 am: 10. Juni 2014, 13:25:18
    Hallo.

    Danke für die Antwort.
    ... 2. Willst Du alle möglichen tld's registrieren?...
    Genau das ist die Frage. Wo setzt man die Grenze - was ist das Minimum ?

    ... 5. Bereite Dich auf einen Markenrechtsstreit vor (Geld, Versicherung,...) ...
    Macht ja im Notfall die Unternehmens-Rechtschutzversicherung.
    Da gibt es ja diverse Angebote "Händlerbund" - "Janolaw" . Macht es Sinn sich da registrieren und gibt es da Erfahrungen was sinnvoller ist ?

    ...3. Hast Du schon mal eine Marke registriert? Willst Du alle Klassen regstrieren? Nur DE oder EU oder Welt?...
    Ich handele nur innerhalb DE, daher ist auch alles nur für DE und passend zu meinem Angebot für die  Klassen geplant.

    "Frag einen Anwalt" :
    Das kommt dann - nur Vorabinfo kann niemals schaden und wenn es hier Antwort und Erfahrung gibt die aus der Erfahrung beruhen ist bestimmt nicht schlecht zu wissen.

    Gruss
    Claus

    webald

    • modified Team
    • Beiträge: 2.791
    Re: Wortmarke und Domainübereinstimmung
    Antwort #3 am: 10. Juni 2014, 14:14:38
    Macht ja im Notfall die Unternehmens-Rechtschutzversicherung.
    Da gibt es ja diverse Angebote "Händlerbund" - "Janolaw" . Macht es Sinn sich da registrieren und gibt es da Erfahrungen was sinnvoller ist ?

    Da würde ich genau nachlesen, ob da Markenrecht mit drin ist, was ich bezweifel. Falls ja, steht die Frage nach der Höhe der Versicherungssumme. Kannst ja mal probieren einen "Ei-Pott" zu verkaufen, da kommen Summen auf Dich zu, dass Dir schlecht wird.

    MasterChief

    • Mitglied
    • Beiträge: 189
    Re: Wortmarke und Domainübereinstimmung
    Antwort #4 am: 10. Juni 2014, 14:39:02
    Hallo,

    Wie weit beeinfluss die Schreibweise das Recht einer geschützten Marke.
    >>> Wortmarke, Bildmarke, Dreidimensionale Marke oder Hörmarke , das ist der Unterschied und da musst du dich entscheiden, dann wird deine Frage schon zu 99% beantwortet.

    Wenn man Gartenartikel und Dekoration anbietet und macht daraus
    gardandec (aus Englisch GARdden ANd DECco)
    Reicht es dann gardandec als Wortmarke und Domain oder muss ich auch Varianten (gard&dec, gardandDec) schützen lassen.
    >>> gard&dec müsste eigens eingetragen werden und falls dazu ein Logo steht, als Bildmarke.

    Bei Domains ist das was ganz anderes, das ist nur äusserst schlecht mit einer Markeneintragung zu vergleichen und zur Nutzung der Domain stehen ganz andere rechtsauffassungen dem Markenschutz gegenüber.

    Bereits registrierte Domains "zurückzufordern" so daß du diese nutzen kannst ist praktisch nicht möglich, da diesen Personen bereits das Unternehmenskennzeichen daran zusteht  -  somit hast DU ein Problem wenn du zeitlich später die Marke nutzen oder eintragen lässt!!!!
    Beispiel:  die Marke mit der tollen Creme in blauer Blechdose ist nicht eingetragen - eigentlich kein Problem, da dem Unternehmen bereits seit über 100 Jahren das Unternehmenskennzeichen zusteht. Dennoch könntest du diesen oder einen ähnlich lautenden Namen nicht für eine weiße Creme für Hunde verwenden.

    Natürlich lassen Unternehmen ihre Marken eintragen, der "echte" Schutz ist vor allem in Deutschland aber mehr als fragwürdig wenns für kleinere Leute wie uns mal hart auf hart kommt, habe ich selbst zwei mal erlebt mit eigenen Marken.

    In DE wird das alles erst interessant, wenn du eine Marke eingetragen hast und später bietet jemand sehr ähnliche Artikel unter sehr ähnlichem Namen an.  Da schreibst du dann eben was, ich mache das immer erst selbst da ich keinen Wert auf miesepeterige Anwälte mit Abmahnwahn habe, dieses Abmahn-Gebahren gibts in vielen ehrenhaften Industrie- und Handelsbranchen ja auch gar nicht....

    Mal streitet man dann, mal nicht.  Aber echte Vorteile durchzusetzen ist äusserst schwierig, auch wenn das DPMA was anderes vorgaukelt, die wollen halt ihr Geld und gut ists.
    rechtstexte für onlineshop