Antwort #47 am: 29. August 2018, 20:19:25
Speditionen liefern Sperrgutartikel, die extra mit einem LKW angeliefert werden. Damit keine zusätzlichen Kosten entstehen und der Kunde anwesend ist, wird die Abstimmung eines Liefertermins bei der Bestellung sozusagen als Voraussetzung bzw. erforderlich angesehen, so dass der Zusatz auf der Datenschutzseite genügt. Bei normalen Paketlieferungen ist das aber anders, da ist eine Weitergabe zwecks Abstimmung eines Liefertermins nicht erforderlich, da Pakete auch abgeholt werden können, wenn keiner zuhause ist. Die Sendungsverfolgungsnummer kann man auch selbst dem Kunden zusenden.