Du schreibst von Bildungsträger.
Hier stehr bereits die Frage im Raum ob die ein gemeinnütziger, ein kommunaler, ein gewerkschaftlicher oder gar "nur" privater Träger ist. Es gelten unterschiedliche gesetzliche Vorschriften und Grundlagen.
Wer haftet zB bei Ausfällen von Dozenten oder temporärem Ausfall des Schulungsraumes... des Kursmaterials und, und, und... - was bei Krankheit der Buchenden, berufliche Abwesendheit...einfach per WRB zu widerrufen ist da nicht.
Entstehen Stornokosten, wie sind die zu begleichen bzw zu verrechnen ???
Werden Kursteilnehmer zB von der ARGE zugewiesen dann ist Essig mit "Storno"
Gruss Fred