Antwort #5 am: 22. Mai 2014, 17:25:50
Interessanter Gedanke.
Ich denke aber, daß es sich bei den Nachnahme-Gebühren
(8;- EUR bei DHL + 2,- EUR Handling-Gebühr die nicht auf der Rechnung erscheinen da sie von DHL kassiert werden)
nicht um Aufpreise auf Zahlungsarten handelt.
Daß es je nach Dienstleister diverse Nachnahme-Gebühren gibt ist ja Standard und auch kein Aufpreis den der Shop-Betreiber verlangt sondern eine feste Versandart-/Zahlungsart-Gebühr.
Wichtig ist nur, daß diese Gebühren für den Kunden ersichtlich sind, also auf der checkout_payment-Seite angezeigt werden, was das Nachnahme-Modul ja bereits kann.
Ob da der ein oder andere (Abmahn-) Anwalt oder der ein oder andere Richter anderer Meinung sind, bleibt allerdings offen, in der Tat. Bekloppt genug sind sie ja alle.
Gruß,
noRiddle