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  • Thema: Informationspflichten ab 13.06.2014

    FS72

    • Mitglied
    • Beiträge: 133
    Informationspflichten ab 13.06.2014
    am: 12. Mai 2014, 11:22:05
    Hallo zusammen,

    alle reden von dem neuen Widerrufsrecht. Aber was ist mit den Änderungen bzgl. Informationspflichten zu Lieferbeschränkungen und Zahlungsarten?

    Dazu wird auf § 312j Abs. 1 BGB verwiesen wo es heißt: "Auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern hat der Unternehmer zusätzlich zu den Angaben nach § 312i Absatz 1 spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden.".

    Seit ihr der Meinung, dass die allgemeine Handhabung von Informationen zu Versand- und Lieferbedingungen auf einer Infoseite mit zusätzlicher Verlinkung am Artikelpreis reicht aus? Oder sollte man am Beginn des Bestellvorgangs - für mich der Warenkorb - noch einmal aufklären wohin geliefert wird und wie bezahlt werden kann?

    Was meint ihr dazu bzw. wie werden ihr das umsetzen?

    VG Frank

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    golferteddy

    • Schreiberling
    • Beiträge: 404
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    Re: Informationspflichten ab 13.06.2014
    Antwort #1 am: 12. Mai 2014, 15:29:33
    Es reicht, wenn diese Infoseiten so plaziert sind, dass sie von JEDER Seite einfach zugänglich sind.
    Ein zusätzlicher Hinweis ist dann nicht nötig.

    So zumindest ist es jetzt die allgemein vertretene Auffassung der relevanten rechtlichen Dienste.

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