Antwort #18 am: 08. Mai 2014, 10:37:42
Leute, denkt dioch mal scharf nach...
ihr verschickt ein Paket zB mit der Post, dann ist es der Post shitegal ob sich darin 1 Goldmünze, 1 Goldfisch oder 10 Tüten Goldbären befinden - ergo wird immer der gleiche Steuersatz für die Dienstleistung erhoben... den Transport des Paketes nämlich.
Den "Wert" des Inhaltes - Wertpakete ausgenommen - interessiert den Spediteur keine 10 Sekunden, ebensowenig wie ihr die Kosten auf den Kunden umlegt.
Nicht egal ist es dem Kunden und dem FA.
Denen sind die jeweils anteiligen Kosten zu berechnen
zB aus dem Verkauf eines Buches 7%
Versandkosten bestehen aber nicht nur aus Verpackung und Transport sondern auch aus anfallenden Kostenanteilen für Kommissionierung, Factorierung etc - also auch den erforderlichen Anteilen an Arbeitszeit der handelnden Mitarbeiter und, und, und.... ergo eine Frage der Kalkulation.
Derzufolge sind eben insgesamt die Kosten für den Versand höher anzusetzen.
Dann kann ich das Buch eben nicht für 2,50 versenden sondern muss mit 4,80 rechenen
Der Steueranteil auf den Versand bleibt trotzdem, da vom Hauptsteuersatz vererbt bei 7 % für das Buch