Antwort #3 am: 19. April 2014, 10:46:44
Hallo Hueck,
nochmals zur Info:
1. Eine Rechnungsnummer muss eindeutig sein. D.h. sie darf nur genau ein einziges mal vorkommen.
2. Eine Rechnungsnummer darf sich (wenn sie einmal vergeben wurde) nicht mehr ändern.
3. Es ist von Vorteil, wenn die Rechnungsnummern einen fortlaufenden Zähler haben, damit Du dem Finanzamt alle ausgestellten Rechnungen nachweisen kannst. Und vor allem auch nachweisen kannst, dass es wirklich alle sind und Du keine Rechnung unterschlagen hast.
Dadurch, dass Du das Tagesdatum in Deine Rechnungsnummer mit aufnimmst, kannst Du die Bedingungen nicht erfüllen. Die Bestellnummer ist schon ganz ok. Aber nur so lange, wie ein Kunde zu einer Bestellung nur eine Rechnung bekommt. Ruft der Kunde an und sagt: "Ich brauche noch dieses Zubehörteil. Setzen Sie es mit auf die Rechnung". Dann darfst Du die bereits ausgestellte Rechnung nicht ergänzen und mit der alten Rechnungsnummer nochmals ausdrucken, sondern Du musst für die neue Bestellung (Zubehörteil) einen neuen Auftrag mit neuer Rechnungsnummer anlegen. Dann ist das ok.
Möchte der Kunde ein Teil wenige, als im Auftrag, dann musst Du den ganzen Auftrag stornieren und einen neuen, verminderten Auftrag anlegen. Der hat dann wieder eine neue Auftragsnummer und somit auch eine neue Rechnungsnummer.
burrito