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  • Thema: Onlineshop für Lebensmittel

    extrem

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    Onlineshop für Lebensmittel
    am: 01. April 2014, 13:18:54
    Hallo,

    hat jemand Erfahrung mit einem Online Shop für Lebensmittel?

    - Was ist zu beachten?
    - Wo findet man Vorschriften?
    - Braucht man irgendwelche Zeugnisse (z.B. Gesundheitszeugnisse, oder so)?

    Ich habe schon etwas bei Google gesucht, aber da wird man ja irre. Vielleicht hat ja schon wehr Erfahrung damit und kann mir Tipps oder Quellen nennen wo ich fündig werde.

    Vielen Dank schon mal.  :thx:

    P.S. Wenn der Post hier nicht richtig platziert ist, dann bitte verschieben. Danke

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=29832.0
    Modulshop - Eine große Auswahl an neuen und hilfreichen Modulen für die modified eCommerce Shopsoftware

    webald

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    Re: Onlineshop für Lebensmittel
    Antwort #1 am: 01. April 2014, 13:35:41
    Scherzkeks. Klar gibt es Vorschriften, aber ohne Hinweis auf die Lebensmittel (Orangen, Hackfleisch, Dosenravioli, Alkopops,...) kann da wohl keiner was zu sagen.

    Dann ist da noch Gewerbeamt und IHK. Die können da auch weiterhelfen und um die kommst Du eh nicht rum.

    ggf. gibt es auch noch regionale Unterschiede (was in Berlin erlaubt ist muss in Bayern nicht auch gelten)

    extrem

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    Re: Onlineshop für Lebensmittel
    Antwort #2 am: 01. April 2014, 14:41:10
     :lol1:

    Ja, sorry.

    Also es sollen Zutaten zum Backen und Kochen verkauft werden, also keine Fertigprodukte usw.
    Es werden auch keine leicht verderblichen Lebensmittel zum verkauf angeboten werden.

    Der Standort des Shops wird Bayern sein. Die Produkte sollen vorerst in Deutschland vertrieben werden.

    @webald
    Danke schonmal für den Rat mir IHK.
    Wie gesagt, das alles ist erst einmal eine Idee.

    Ich hoffe, das ich hier noch ein paar Tipps erhalte.  :-)

    webald

    • modified Team
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    Re: Onlineshop für Lebensmittel
    Antwort #3 am: 01. April 2014, 14:58:24
    Das muss nicht mal leicht verderblich sein.

    Lagertemperatur, Kühlung => auch während des Transports (z. b. Schokolade)
    Angabe MHD => Pflicht? Ander Darstellung möglich wie alle Produkte mindestens 3 Moante haltbar?
    Offene Lebenmittel? Konfektioniert Ihr selber, z. B. verpacken von Nüssen? => Gesundheitszeugnis?
    Hinweis Allergie ("in diesem Betrieb werden auch Erdnüsse verarbeitet")?
    Hygienebeauftragter?

    Das sind so die ersten Sachen die mir da einfallen würden.

    extrem

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    Re: Onlineshop für Lebensmittel
    Antwort #4 am: 01. April 2014, 15:10:48
    Danke, damit hab ich ja schonmal einige Anhaltspunkte. Ich freue mich aber auch weiterhin auf alle Tipps.

    DANKE

    Spritzpistole

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    Re: Onlineshop für Lebensmittel
    Antwort #5 am: 02. April 2014, 10:56:14
    Hallo,

    also neben den üblichen Informations- und Hinweispflichten möchte ich noch auf folgende gesetzliche Kennzeichnungspflichten verweisen:

    • Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (ZZulV und
    • EU-Lebensmittelverordnung (1169/2011)

    Erstere enthält Vorschriften über die Kennzeichnung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln, während letztere EU-Verordnung eine einheitliche Online-Kennzeichnunspflicht der Lebensmittel vorschreibt, beginnend ab dem 13.12.2014.

    Weiter ist natürlich auch auf eine entsprechende Preiskennzeichnung zu achten (Stichwort Grundpreisangabe)

    Bei weiterem, tiefgehenderen Interessee sollten wir uns ggf. mal intensiver unterhalten.

    Gruß,
    Thomas
    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    webald

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    Re: Onlineshop für Lebensmittel
    Antwort #6 am: 02. April 2014, 11:14:17
    ...
    EU-Lebensmittelverordnung (1169/2011)
    ...

    Artikel 14 1. a sagt aber doch, dass das MHD im Onlinehandel nicht angegeben werden muss. Oder lese ich das falsch?

    Spritzpistole

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    Re: Onlineshop für Lebensmittel
    Antwort #7 am: 02. April 2014, 11:41:59
    Also das lese ich da nicht raus. Gem. Art. 9 Abs. 1 f) ist das MHD bzw. Verbrauchsdatum eine Pflichtangabe.

    Auch halte ich diese Information bei schnell verderblichen Lebensmitteln für ein wesentliches Merkmal, so dass das MHD bzw. Vebrauchsdatum spätestens unsmittelbar vor Abschluss des Vertrages im Rahmen der Bestellzusammenfassung angegeben werden muss.

    Insofern kann man das MHD bzw. Verbrauchsdatum auch gleich mit in die Produktbeschreibung aufnehmen.

    Warum die Verordnung allerdings gerade das MHD von der expliziten vorherigen Angabe ausgenommen habt, muss ich mir noch einmal genauer anschauen.

    Gruß,
    Thomas

    webald

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    Re: Onlineshop für Lebensmittel
    Antwort #8 am: 02. April 2014, 12:07:29
    Ich kann mir gut vorstellen, warum das MHD ausgenommen ist. Es ist einfach nicht praktikabel.

    Beispiel:
    der Händler bestellt 10 Gläser Gurken beim Hersteller: MHD 30.10.2015
    es werden 5 Gläser verkauft
    Mindestbestand sind 6 Gläser => neue Bestellung beim Hersteller
    es werden 10 Gläser Gurken geliefert: MHD 15.11.2015
    Im Bestand nun 5x MHD 30.10.2015 und 10x MHD 15.11.2015

    Wenn das alles ins product_listing soll, gibt es entweder eine Menge gleiche Artikel oder man braucht ein neues Modul, das den Bestand MHD-abhängig führt - und die Hoffnunf, dass der Lagerist das auch so raussucht und verpackt wie bestellt.

    Eichenhorn

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    Re: Onlineshop für Lebensmittel
    Antwort #9 am: 02. April 2014, 13:18:42
    Artikel 14 1. a sagt aber doch, dass das MHD im Onlinehandel nicht angegeben werden muss. Oder lese ich das falsch?

    Du liest es richtig: "Verpflichtende Informationen über Lebensmittel mit Ausnahme der Angaben gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe f müssen vor dem Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein ..."

    Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe f ist das MHD.

    extrem

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    Re: Onlineshop für Lebensmittel
    Antwort #10 am: 02. April 2014, 13:22:55
    Hallo, danke für eure Beiträge.

    Das mit MHD sehe ich genau so.

    @Spritzpistole: Ich komme gerne auf dein Angebot zurück mich mit Fragen zu diesem Thema an dich zu wenden. Sobald das alles Spruchreif ist. Wir sind gerade dabei einen Geschäftsplan zu erstellen, wo jetzt geklärt werden soll, wo zu welchen Konditionen die Artikel eingekauft werden zu 90% wird es darauf rauslaufen das selbst die Ware abgepackt wird. Natürlich werden auch alle dazu notwendigen Vorschriften erfasst und die notwendigen Auflagen usw. erfüllt.

    Das ist für uns jetzt erstmal die größte Hürde, bei der Umsetzung des ONLINE Shops, sehe ich keinerlei Probleme. Das ich hier alle diese Angaben aus den Auflagen erfüllen werde. Ganz im Gegenteil, ich möchte ja auch genaustens mich über ein Produkt ONLINE in einem Shop so informieren können, als ob ich im Geschäft das Pordukt in den Händen halte. Desweitern wir auch eine "Hotline" (ohne zusätzliche Gebühren) eingerichtet, wo sich Kunden über Produkte noch zustäzlich bei Fragen informieren können.

    Vielen Dank für die vielen Beiträg zu diesem Thema.

    Gruß Thomas

    webald

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    Re: Onlineshop für Lebensmittel
    Antwort #11 am: 15. Oktober 2014, 14:06:45
    Ich muss das nochmal rauskramen. Das ist ja wieder so ein Stichtag (13.12.2014 bzw. 13.12.2016), allerdings braucht man diesmal erhablich mehr Zeit als beim geänderten Widerrufsrecht vom 13.06.2014. Diesmal müssen zu den Artikel ja Daten eingepflgt werden.

    Jetzt meine Frage, hat da schon jemand was zu gemacht? Oder bin ich da der erste?

    Und für alle die noch nicht wissen um was es geht:
    ab 13.12.2014 sind bestimmte Angaben für Lebensmittel im Onlinehandel verpflichtend (Bezeichnung, Zutaten, Allergene, Nettofüllmenge, Hersteller/Importeur, Alkoholgehalt).

    ab. 13.12.2016 sind da auch die Nährwertangaben mit anzugeben.

    fishnet

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    Re: Onlineshop für Lebensmittel
    Antwort #12 am: 15. Oktober 2014, 15:18:48
    Nein, du bist eher der Nachzügler  :-D
    alle anderen die ich kenne sind schon am Rotieren .

    webald

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    Re: Onlineshop für Lebensmittel
    Antwort #13 am: 15. Oktober 2014, 16:21:20
    Ich muss das ja ur noch im Shop darstellen, die Daten selbst habe ich eh schon alle. Ichdachte da hat eine quasi ein Standardlösung in der Mache, dann brauche ich das ja nicht neu erfinden. Aber gut, dann halt selbst.
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