Was mir beim Überfliegen aufgefallen ist.
Die Bezeichnung „Endpreis“ ist irreführend.
Gem. PangV muss angegeben werden, ob die MwSt im Preis enthalten ist. Das fehlt hier.
Auch bei einem „Endpreis“ kann die MwSt noch aufgeschlagen werden.
Desweiteren würde ich niemals gleich auf der ersten Seite darauf hinweisen, dass ich Kleinunternehmer nach § 19 und somit „Wohnzimmerhändler“ bin.
Das benachteiligt Dich gegenüber einem „normalen“ Unternehmer.
Es reicht der Hinweis im Impressum, oder in den AGB, wenn man die Informationspflichten so benennen will
Warum eigentlich so lange unnütze,verkorkste AGB im Juristendeutsch?
Es reicht z.B. vollkommen aus:
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Anklicken des Buttons "Jetzt kaufen" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Einganges der Bestellung erfolgt unmittelbar nach Eingang der Bestellung bei uns. Mit dieser Bestellbestätigung kommt noch kein Kaufvertrag zustande. Der Kaufvertrag kommt erst mit unserer ausdrücklichen Bestätigung oder mit Lieferung der Waren zustande.
Fehler bei der Bestelleingabe können Sie korrigieren, indem Sie auf die "zurück" Taste des Browsers klicken und dann die fehlerhafte Eingabe korrigieren.
Die Vertragsdaten werden mindestens 90 Tage bei uns gespeichert und sind auf Anfrage für Sie abrufbar. Für eine längerfristige Datenspeicherung ist der Käufer selbst verantwortlich.
Die Vertragssprache ist deutsch.
Die WRB endet mit den Worten:
„Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.“
Der „Ausschluss des Widerrufsrechts“ hat nichts mit der WRB zu tun und ist auch nicht Bestandteil der WRB.
Bei Dir steht dieser jedoch direkt darunter und erst dann kommt der Satz:
„Ende der Widerrufsbelehrung“. Diese endet bereits vorher.
Du wendest die 40-EUR Klausel an, jedoch fehlt die Kostenvereinbarung außerhalb der WRB. (Habe ich vielleicht im Eifer des Gefechts auch übersehen.)
da werde ich beim Händlerbund noch mal anfragen, was die da gemacht haben ....
Das frage ich mich auch!
Es gibt durchaus Kollegen, die sich freuen, wenn sie einen Shop abmahnen und sehen, dass die AGB vom Händlerbund geprüft wurden.
Aus dem einfachen Grund, weil sie dann leichtes Spiel haben.