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  • Thema: Piwik: Urteil zu Tracking

    MoHo

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    Piwik: Urteil zu Tracking
    am: 11. März 2014, 23:25:54
    Gibt es schon eine Reaktion auf das Urteil vom 18.2.2014 zur Nutzung von Piwik?

    Danach müssen Nutzer der Piwik-Analyse widersprechen können.

    Die Nutzung von Piwik und anderer Tools wie Google Analytics ohne Belehrung und Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit gemäß §§ 15 Abs. 3, 13 Abs. 1 TMG stellt einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß (LG Frankfurt, Urteil vom 18.02.2014 - 3-10 O 86-12).

    http://www.dury.de/docs/Urteil_LG_Frankfurt_Az_3_10_O_86_12.pdf

    Sicherlich wieder eine lohnende Einnahmequelle für Anwälte.

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=29637.0

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #1 am: 12. März 2014, 00:25:07
    Einem Shopbetreiber sollte es bekannt sein, daß, setzt er Tracking-Software ein, er verpflichtet ist dem Nutzer/Besucher dies in seiner Datenschutzerklärung
    - die darüber hinaus nicht versteckt sein darf sondern von jeder Seite aus zugänglich sein muß -
    mitteilen muß und ihn über ein Widerspruchsrecht informieren muß.

    Es stellt sich eher die Frage was man denn genau machen soll, wenn ein Kunde Widrspruch einlegt.
    Das Tracking lediglich für diesen Kunden zu deaktivieren dürfte an mehreren Faktoren scheitern.
    Darüber machen sich die Gerichte, wie fast immer, keine Gedanken.

    Schockierend finde ich die Höhe der Strafbewehrung (250.000 EUR  :-o).
    Ja nee, iss klaa...

    Und wie immer, hier wird rigoros geurteilt, über die NSA-Affäre und die Machenschaften von Goo... und Co. spricht man nur (noch) selten, wenn's gerade mal akut ist und irgendwie in die Propaganda-Strategie passt.

    Wenn das so weiter geht (und das wird es), kann man sich bald eine Armada an Anwälten engagieren wenn man eine Online-Präsenz hat.

    Gruß,
    noRiddle

    Christian|PCE

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #2 am: 12. März 2014, 00:27:11
    Der Hinweis in der Datenschutzbestimmung reicht aber nicht mehr. Auf jeder Seite soll sichtbar der Hinweis sein. Absurd, wird wenns wirklich so bleibt dazu führen das ich schlichtweg drauf verzichte.

    Was ich viel geiler finde: Gibt ja diese tollen Webializer die einige Hoster haben, die kann man nicht abschalten! Was ist mit denen? Die sammeln fröhlich Daten, dazu höre ich irgendwie nichts.

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #3 am: 12. März 2014, 01:12:51
    ...Auf jeder Seite soll sichtbar der Hinweis sein. Absurd, wird wenns wirklich so bleibt dazu führen das ich schlichtweg drauf verzichte.
    ...

    Mit "sichtbar" ist nicht gemeint, daß es dir ins Gesicht springen soll.
    Wenn der Link zu der Datenschutzerklärung vorhanden ist
    - z.B. klassisch im Footer -
    gibt's kein Problem.

    Viel wichtiger finde ich die Frage was man denn unternehmen soll wenn jemand Widerspruch einlegt.

    Nur am Rande:
    Ich stehe ohnehin nicht auf diese ganze Sammelwut von Daten,
    die ja am Ende nur einen Beweggrund hat,
    nämlich, wie mache ich mehr Kohle,
    oder härter,
    wie bringe ich meine Mitmenschen, die mir eigtl. sch..-egal sind, dazu mir mehr Kohle zu geben.

    Gruß,
    noRiddle

    golferteddy

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #4 am: 12. März 2014, 05:58:53


    PIWIK bietet doch selbst die Funktion des Abschaltens einzelner Besucher. Der Besucher setzt den Hacken bei dem Text der über iframe eingebunden wird  und dieser PC wird nicht mehr getrackt

    Den Iframe könnte man überall einbinden, wenn das Herz daran hängt .....

    Frage: wo ist Urteil veröffenticht ?

    hbauer

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #5 am: 12. März 2014, 07:49:38
    Eigentlich hilft nur eins. Gar keine IP Addressen speichern. Seinen eigenen Server mit mod_removeip betreiben oder einen Hoster suchen der diese anbietet.

    Gruß

    Hagen

    ShopNix

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #6 am: 12. März 2014, 09:45:25
    Interessantes Urteil. Wo ist nur der gute alte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geblieben?

    Vor ungefähr einem Jahr hatte ich bei einem meiner Kunden erhebliche Störungen durch Angreifer auf ein Chat-System. Ich habe die IP-Adresse ermittelt und die entsprechenden Auszüge aus den Apache-Logfiles an den Rechtsanwalt des Kunden zum Zwecke der Strafverfolgung gegeben.

    Auf Grund des Themas hier habe ich eben mal nachgehört, was daraus wurde. Exakt nichts! Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt.

    Christian|PCE

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #7 am: 12. März 2014, 10:30:09
    Ich beziehe mich jetzt mal auf diesen Artikel:
    http://www.golem.de/news/urteil-zu-tracking-nutzer-muessen-piwik-analyse-widersprechen-koennen-1403-105055.html

    Laut dem reicht es eindeutig nicht mehr aus das nur in den Datenschutzerklärungen zu verlinken. Der Link zum Datenschutz stellt zumindest, so inzterpretiere ich das mal, keinen eindeutigen Hinweis zur Datenerfassung dar.
    Zitat
    Aufgrund dieser Piwik-Funktion müsse der Webseitenbetreiber deutlich auf die Widerspruchsmöglichkeit der Analyse hinweisen, schreiben die Richter. Möglich sei ein Pop-up oder ein "deutlich hervorgehobener Hinweis mit einem Hyperlink auf der Startseite". Es sei nicht ausreichend, wie im konkreten Fall, die Datenschutzbestimmungen auf der Kontaktseite zu platzieren. Laut Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein wird der Widerspruch bei Piwik "in Form eines Opt-out-Cookies abgelegt, so dass beispielsweise nach einem Löschen aller Cookies das Opt-out erneut erklärt werden muss."

    mhunziger

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #8 am: 12. März 2014, 10:42:31
    Also ich habe Analytics bis auf weiteres ausgeschaltet. Muß ich dann eigentlich in der Datenschutzerklärung darauf hinweisen, dass die Seite weder Piwik noch Analytics nutzt? Klingt zwar unlogisch, aber inzwischen sind wir ja nu auch soweit, dass wir auf die Kaffeebecher "heiß" draufschreiben. :datz:

    dmun

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #9 am: 12. März 2014, 10:52:43
    Hallo,

    meines Wissens nach muss DANN darauf hingewiesen werden, wenn Tracking aktiv ist.
    Schalte es also ab und nimm auch den Code raus, damit es zu keinen Missverständnissen kommen kann.
    Das ist aber keine Rechtsberatung !

    Viele Grüße, Dirk

    golferteddy

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #10 am: 12. März 2014, 11:55:54
    ich verweise hier mal als ein Beispiel, wie das öffentliche Kommunen machen, auf meine Heimatstadt.
    In der kurzen Datenschutzerklärung wird geschrieben:

    Zitat
    Von Ihrem Besuch auf unserer Web-Site werden keine nutzerbezogenen Auswertungen durchgeführt.

    ... und im Seitenquelltext genau dieser Seite, in der mir gerade erklärt wird, dass keine personenbezogenen Daten erhoben werden, finde ich jetzt das ....

    Code: PHP  [Auswählen]
    <!-- Piwik -->
    <script type="text/javascript">
    var pkBaseURL = (("https:" == document.location.protocol) ? "https://piwik-coburg.fortuna-webserver.de/" : "http://piwik-coburg.fortuna-webserver.de/");
    document.write(unescape("%3Cscript src='" + pkBaseURL + "piwik.js' type='text/javascript'%3E%3C/script%3E"));
    </script><script type="text/javascript">
    try {
    var piwikTracker = Piwik.getTracker(pkBaseURL + "piwik.php", 3);
    piwikTracker.trackPageView();
    piwikTracker.enableLinkTracking();
    } catch( err ) {}
    </script><noscript><p><img src="http://piwik-coburg.fortuna-webserver.de/piwik.php?idsite=3" style="border:0" alt="" /></p></noscript>
    <!-- End Piwik Tracking Code -->

    Quelle: http://www.coburg.de/services/Fuss-Spalte-3/Wichtiges/Datenschutz.aspx

    Ich bin morgen bei Prof. Ohly in München für ein Arbeitstreffen wg UWG Reform. Ich bin als Praktiker von der IHK gebeten worden an dem Meeting teilzunehmen. Falls es sich ergibt, werde ich das Thema mal anreisen.

    Gruss

    MoHo

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #11 am: 12. März 2014, 12:14:05
    Eigentlich hilft nur eins. Gar keine IP Addressen speichern. Seinen eigenen Server mit mod_removeip betreiben oder einen Hoster suchen der diese anbietet.
    Wenn ich das Urteil so richtig interpretiere steht da ja eindeutig drin, das das Gericht festgestellt hat, dass sich mit Piwik Benutzer auch eindeutig ohne IP identifizieren lassen.
    Und wie hier ja auch schon bemerkt wurde, reicht ein Hinweis im Footer scheinbar nicht mehr aus. Das Gericht verlangt da eher ein PopUp, wo der Kunde dem Tracking zustimmen muss, bzw. es ablehnen kann.

    Ich habe Piwik erst mal deaktiviert.

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #12 am: 12. März 2014, 12:37:01
    Das passt ja zu der EU-Cookie-Richtlinie.
    Dazu wollte ich ja mal ein Modul hier einstellen, wenn ich denn dazu komme.

    PIWIK bietet doch selbst die Funktion des Abschaltens einzelner Besucher. Der Besucher setzt den Hacken bei dem Text der über iframe eingebunden wird  und dieser PC wird nicht mehr getrackt

    Den Iframe könnte man überall einbinden, wenn das Herz daran hängt .....

    Frage: wo ist Urteil veröffenticht ?

    Wo kann man das machen und wie ?, was für ein Text über welchem iFrame ?
    Weißt du was drüber?
    Ich selbst, da kein Shopbetreiber und kein Freund von Tracking-Tools, weiß darüber nicht so viel.
    Hatte mich zwar vor einiger Zeit mal in PIWIK eingelesen und das Tracking im smarty-Ordner erweitert aber das ist schon was her.

    Gruß,
    noRiddle

    mhunziger

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #13 am: 12. März 2014, 13:24:58
    ich habe mir gerade mal ganz "blauäugig" die Datenschutzklärung von Otto (Versandhandel) nicht Komiker  :ironie: angesehen. Die machen das ganz gewitzt.

    1. man kann seine Daten nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) anfordern, wenn man Kunde ist mit Hilfe des Kundenprofils. Wenn man keine Kunde ist, per Post durch eine Kopie des Personalausweises.

    2. für das Tracking bieten eine Opt-out an in Form eines Cookies, welches beim klicken auf "Webtracking widersprechen" gesetzt wird. Auch mit dem Hinweis, dass wenn die Browserdaten bereinigt werden, dem Tracking erneut widersprochen werden muss.

    3. Es wird erklärt was Cookies sind, was diese könne und auch nicht und wie die Browser eingestellt werden müssen, damit keine Cookies zugelassen werden.

    Also die Idee mit den Cookies für das Opt-out find ich gar nicht schlecht.

    dmun

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #14 am: 12. März 2014, 13:31:13
    Opt-Out über Cookie ? Das kann genauso für Tracking verwendet werden.
    Am sichersten ist es überhaupt keine Tracking Tools zu verwenden. Ich würde darauf wetten, dass dies keinen Einfluss auf den Umsatz hat, wenn Tracking und Datensammlung ganz abgeschaltet werden.

    Viele Grüße, Dirk
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