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  • Thema: Piwik: Urteil zu Tracking

    Guenter59

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #45 am: 17. März 2014, 19:23:01
    Hi
    Mir ist es auch nicht nur aus rechtlichen Erwägungen wichtig. Ich will nicht, daß FB oder Goo oder sonstwer ein Profil von mir erstellt. Und da ist es ein gewaltiger Unterschied, ob es Piwik ( nur auf einer Seite ) oder Analytics oder FB ist ( überall und alles ).

    https://www.sit.fraunhofer.de/de/angebote/projekte/tracking-protection-list/

    Wir regen uns auf, daß der Staat und die Amis ( usw ) uns überwachen, aber Goo und Konsorten dürfen das und wir helfen auch noch dabei.
    Mit mir nicht

    Gruß
    Günter

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #46 am: 18. März 2014, 22:47:49
    Jungs .... Ball flach halten ....
    Es ist falsch überzureagieren und alles auszubauen. Es ging im Urteil nicht im PIWIK an sich, sondern darum wie und WO !  darauf hingewiesen wurde ....

    Urteilanalyse vom Shopbetreiber-Blog.de lesen

     :good:

    Spritzpistole

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #47 am: 19. März 2014, 09:33:38
    Hallo zusammen,

    das betreffende Urteil wird von vielen Seiten tatsächlich falsch beleuchtet und sorgt deswegen für Verwirrung.

    Meiner Meinung nach ist das übliche Vorgehen, das vorhalten einer separaten Seite für die Datenschutzerklärung mit einer eindeutigen Beschriftung, immmer noch der zulässige Weg, um die Nutzer seiner Seiten über die Datenerhebung, -verarbeitung u. -weitergabe zu informieren. Eines Popups bedarf es danach nicht.

    Das allein macht die Datenerfassung über Analyse-Werkzeuge jedoch noch nicht zulässig. Je nach eingesetztem Anbieter muss aktiv eine Anonymisierung der IP-Adressen erfolgen und - wenn die Daten auf Servern des Softwareanbieters gespeichert und/oder ausgewertet werden - ein Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung mit diesem geschlossen werden.

    Bei Fragen, immerzu!

    Gruß,
    Thomas
    Sämtliche meiner Beiträge und Hinweise zu rechtlichen Themen, erfolgen ausschließlich zur allgemeinen Information und nicht zur Rechtsberatung. Zur Lösung konkreter Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die dafür zugelassenen Berufsträger.

    hbauer

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #48 am: 19. März 2014, 12:23:17
    Je nach eingesetztem Anbieter muss aktiv eine Anonymisierung der IP-Adressen erfolgen und - wenn die Daten auf Servern des Softwareanbieters gespeichert und/oder ausgewertet werden - ein Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung mit diesem geschlossen werden.


    Heist das ich müsste bei einem managed server einen Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung mit dem Hostern haben? Denn der hat ja vermutlich Webserver Logfiles mit IP Addressen und Zugriffen auf meine Webseite.

     :-x

    dmun

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #49 am: 19. März 2014, 12:39:07
    Hi,

    Theoretisch müsste es entsprechende Regelungen und Vereinbarungen geben mit allen Konsequenzen aber da dies zu undurchsichtig für die Damen und Herren Abmahnanwälte ist, wette ich darauf, dass da in absehbarer Zeit nichts passiert.
    Es geht nicht um Datenschutz oder ähnliches sondern rein um die Erschließung neuer Einnahmequellen.
    Oder glaubt wirklich jemand ernsthaft, dass die Klägerin (oder deren Vertreterin) aus dem angeführten Urteil wirklich an _meinem_ Datenschutz interessiert war.
    Also die in dem Urteil geforderten Bedingungen umsetzen und keine weitere Angriffsfläche bieten und gut ist.

    Viele Grüße, Dirk

    Spritzpistole

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #50 am: 19. März 2014, 20:04:23

    Heist das ich müsste bei einem managed server einen Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung mit dem Hostern haben?


    Hallo,

    also das kommt zunächst drauf an, was für Daten überhaupt im Rahmen der Server-Logs von den Nutzern deiner Webseite erfasst werden. Werden ausschließlich anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten erhoben, gespeichert und genutzt, so findet meiner Meinung schon keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten statt. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung bedarf es in diesen Fällen dann nicht.

    Werden auch ungekürzte IP-Adressen durch die Server-Logs erfasst, so sind diese der überwiegenden Ansicht nacht als personenbezogenes Datum anzusehen (auch wenn eine Rückbeziehbarkeit für den normalen Shop-Betreiber recht schwierig sein dürfte). In einem solchen Fall wäre dann stets auch ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zu schließen. Allerdings sehe ich hierbei ein weiteres Problem, und zwar dass die Erfassung von ungekürzten IP-Adressen zu reinen Analysezwecken gegen das Gebot der Datensparsamkeit verstößt und damit in solchen Konstellationen dann per se unzulässig wäre.

    Gruß,
    Thomas

    ShopNix

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #51 am: 19. März 2014, 20:21:33
    Diese Geschichten sind nach wie vor heftig umstritten. Sehr gute Texte dazu bietet:

    https://www.datenschutzzentrum.de/ip-adressen/

    Zitat
    Zu eigenen Sicherheitszwecken (z. B. Identifikation von DOS-Angriffen) wird im Allgemeinen eine Speicherfrist von maximal 7 Tagen von den Aufsichtsbehörden nicht beanstandet. Dabei gilt jedoch eine strenge Zweckbindung vgl. § 31 BDSG.

    ShopNix

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #52 am: 20. März 2014, 09:13:24
    So ganz nebenbei:

    Ist Euch eigentlich bewusst, dass auch der Shop IP-Adressen aufzeichnet?

    -Tomka-

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #53 am: 20. März 2014, 21:57:03
    Ihr könnt auch komplett auf Piwik sowie Analytics verzichten.

    Ich braucht euch nur Google WebmasterTools anmelden. Dann habt ihr auch abgespeckt die Suchanfragen, Verlinkung etc. Ich habe letztens mal eine Seite die schon sehr lange Online ist, zu Testzwecken in Webmastertools eingebunden, und die Daten tauchten auch, wo nach die Seite gefunden worden ist etc. Obwohl die Seite nur eine Landingspage war, ohne jegliche Tools wie Piwik, Google Analytics.

    Dann habt ihr nicht die Qual der Wahl.

    Da ich mir jetzt unsicher war, ob das wirklich so ist, habe ich nochmal eine andere Landingpage, von einem Bekannten genommen, gleicher effekt. Diese Seite war auch nicht mit Piwik oder Analytics verbunden. Also hat man, wenn man es braucht, trotzdem die Suchbegriffe, wo nach man gefunden wird. Natürlich nicht so ausführlich wie mit den anderen Tools.

    Da Google die Daten ehe sammelt, mit oder ohne Analytics.

    Mfg

    Guenter59

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #54 am: 20. März 2014, 22:38:48
    @MasterTomka

    Aber wenn man Goo-Analytics einbindet hat Google ja noch viel mehr Informationen, mit denen sie ihr Geld verdienen.
    Ich hatte Analytics noch nie eingebunden und werde es auch nie tun.
    Dann kann ich auch gleich Links zur Konkurrenz setzen.  :datz:

    Gruß
    Günter

    -Tomka-

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #55 am: 20. März 2014, 22:50:36
    Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, also ich verwende auch kein Piwik oder Analytics. Webmastertools zeigt mehr oder weniger die Informationen die Google über die Seite ehe schon hat. Ich wollte nur sagen, das man garnicht erst Analytics oder Piwik braucht.

    Guenter59

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #56 am: 20. März 2014, 23:06:45
    @MasterTomka

    Das habe ich auch nicht so verstanden. Deinen Rat fand ich sehr gut.
    Ich wäre froh wenn niemand Goo-Anal benutzen würde. Dann wäre das Goo-Geschäftsmodell kaputt.
    Piwik finde ich persönlich nicht so problematisch ( obwohl ich das auch noch nie benutzt habe ), weil ich nur das Verhalten der Kunden auf ' meiner Seite ' analysiere und nicht übers ganze Internet. Damit kann ich nicht wirklich ein Profil erstellen ( oder nicht mehr als wenn jemand in meinen Laden kommt ).
    Goo verfolgt die Leute aber überall und das gefällt mir überhaupt nicht.

    Gruß
    Günter

    -Tomka-

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #57 am: 20. März 2014, 23:14:32
    Das ist wohl auch das Problem heute :/ Man wird überall verfolgt. Ob jetzt Onkel Google, oder wie die sonst alle heißen. An Piwik wollte ich mich demnächst ransetzen, um mir das mal anzuschauen. Bezweifle es das ich es nutzen werde, allgm. Aber wenigstens mal in alle sachen mal reinschnuppern :)

    Ich wollte es halt gesagt haben, das man auch solchen Weg gehen kann, falls man unbedingt drauf angewiesen ist, zumindest für startershops wäre das eine möglichkeit. Da kann ich mir zumindest vorstellen, warum man auf solche Daten/Dienste etc. zugreifen würde. Aber wie schon von einige hier erwähnt, braucht man es nicht unbedingt, da man wissen sollte, was man selbst verkauft und sich darauf spezialisieren sollte :)

    Guenter59

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #58 am: 20. März 2014, 23:20:47
    @MasterTomka

    Goo ist es tatsächlich nicht alleine. Alle eingebundenen scripts ( auch der FB-Button etc. ) haben diese Fähigkeiten und nutzen diese auch. Aber alle scheinen das für unheimlich wichtig zu halten.
    Auch diese Buttons habe ich nicht auf meinen Seiten und will sie auch nicht und ich freue mich über jeden der darauf auch verzichtet.
    Die greifen unsere Informationen ab um sie unseren ' Giganten-Konkurrenten ' zu verkaufen.

    Günter

    Ceciro

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    Re: Piwik: Urteil zu Tracking
    Antwort #59 am: 20. März 2014, 23:27:28
    PIWIK mag unter bestimmten Umständen dazu geeignet sein, Benutzerprofile zu erstellen. Für einen Shop ist das jedoch völlig uninteressant.

    Ich kontrolliere damit die Abrechnungen meiner Adwords-Kampagnen, entlarve Adwords-Clickbetrüger und finde Schwachstellen im Shop. Ich sehe welche Suchwörter, auf welchen Positionen in der organischen Suche erscheinen und bekomme dadurch ein Feedback für die durchgeführten SEO Maßnahmen. Das heisst ich analysiere den Shop und nicht die Besucher.

    Die Webmastertools liefern unvollständige Daten, um es mal vorsichtig auszudrücken, die weit von der Realität entfernt sind.

    Einen Shop ohne Analysefunktionen zu betreiben ist so, als ob man mit dem Auto ohne Licht im Dunkeln fährt.

    Gruß Cicero
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